Ergebnisse der 121. Sitzung des Akkreditierungsrates
Der Akkreditierungsrat ist am 27.06.2024 zu seiner 121. Sitzung zusammengekommen, die virtuell stattgefunden hat.
Als Ergebnis eines längeren Prozesses hat der Akkreditierungsrat ein „Mission Statement“ beschlossen, in dem er sein Leitbild um eine „Vision“ sowie eine „Mission“ ergänzt.
Weiterhin hat der Akkreditierungsrat eine neue FAQ 10 zum Thema „Kombinations- und Teil-studiengänge“ veröffentlicht, die grundsätzliche Fragen zur Definition von Kombinations- und Teilstudiengängen im Unterschied zu Haupt- und Nebenfachstrukturen sowie zu Besonderhei-ten bei der Antragsstellung beantwortet. Damit hat der Akkreditierungsrat die seit 2018 beste-henden FAQ 10 „Kombinationsstudiengänge – Fristen und Antragstellung“ grundlegend über-arbeitet. „Hochschulen strukturieren ihre Kombinations- und Teilstudiengänge sehr unter-schiedlich. Die Neufassung der FAQ 10 enthält möglichst allgemeingültige Hinweise, bei-spielsweise zur Abfolge der Antragstellung, bei der der Kombinationsstudiengang als soge-nannte Hülle von Teilstudiengängen zu Beginn begutachtet werden sollte.“, sagt der Vorsit-zende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt.
Darüber hinaus hat der Akkreditierungsrat über 189 Anträge entschieden, davon ein Antrag auf ein Alternatives Verfahren sowie acht Anträge auf Systemakkreditierungen.
Bei dem Alternativen Verfahren sowie vier Anträgen auf Systemakkreditierung hat der Akkre-ditierungsrat den Hochschulen eine erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsmaß-nahmen im Rahmen von Auflagenerfüllungen bestätigt. Weitere vier Hochschulen können aufgrund einer erfolgreichen Erst- oder Reakkreditierung ihre Studiengänge nun auch über die kommenden acht Jahre eigenständig akkreditieren.
Zur weiteren Entscheidung lagen dem Akkreditierungsrat 180 Anträge auf Programmakkredi-tierung mit 455 Studiengängen vor. Nahezu allen Studiengängen bescheinigt der Akkreditie-rungsrat einen guten Qualitätsstandard. Zwei Anträge jedoch wurden negativ beschieden und bei drei Studiengängen beabsichtigt der Akkreditierungsrat, die Akkreditierung aufgrund der Nichterfüllung von Auflagen zu widerrufen.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deut-schen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemak-kreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen zur Pressemitteilung: www.akkreditierungsrat.de
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