In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass der Oberste Gerichtshof in Russland die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde in einem Beschluss vom 7. Juni 2024 als „extremistische Organisation“ gelistet hat. Die DGO wird mit 54 anderen Organisationen als Teil einer „Antirussischen separatistischen Bewegung“ betrachtet. Alle Organisationen wurden als extremistisch eingestuft. Die DGO ist damit die erste deutsche Institution mit diesem Status.
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für alle Personen, die auf die eine oder andere Weise mit der DGO zusammenarbeiten. Die Mitgliedschaft in, die Finanzierung von oder die Zusammenarbeit mit einer solchen Organisation kann gemäß russischer Gesetzgebung – insbesondere § 282.2 Strafgesetzbuch der Russischen Föderation „Organisation der Aktivitäten einer extremisti-schen Organisation“ – mit einer Haftstrafe von bis zu zwölf Jahren geahndet werden. Die Strafverfolgung beschränkt sich dabei nicht nur auf russische Staatsbürger*innen. Eine Gefährdungslage für mit der DGO verbundene Personen ist damit eindeutig gegeben.
Die Einstufung der DGO als „extremistische Organisation“ ist unbegründet. Wir weisen diese mit Nachdruck zurück. Die DGO prüft momentan, welche rechtlichen Schritte angemessen sind.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die DGO als extremistische Organisation einzustufen, ist ein erneuter* Angriff auf die freie Wissenschaft. Sie verdeutlicht die kontinuierliche Eskalation der russischen repressiven Innen- und aggressiven Außenpolitik.
Berlin, 30. Juli 2024
*Am 14. Februar 2024 hat das russische Justizministerium die Deutsche Gesellschaft für Osteuro-pakunde e.V. bereits auf die Liste der unerwünschten Organisationen gesetzt.
Sebastia Lambert (presse@dgo-online.org), Volker Weichsel (weichsel@dgo-online.org
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