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10/21/2024 10:00

Bundestagspräsidentin beruft Mitglieder des Deutschen Ethikrates

Katrin Arnholz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat

    Die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, hat mit Wirkung zum 10. Oktober die Mitglieder des Deutschen Ethikrates für die neue Amtsperiode berufen. Das betrifft sowohl die Nominierten des Bundestages als auch die der Bundesregierung.

    Folgende Personen wurden somit für eine erste bzw. zweite Amtszeit berufen (in alphabetischer Reihenfolge): Jutta Allmendinger, Petra Bahr, Cornelia Betsch, Hans-Georg Dederer, Uta Eser, Aldo Faisal, Helmut Frister, Nils Goldschmidt, Winfried Hardinghaus, Ute Kalender, Hedy Kerek-Bodden, Armin Nassehi, Annette Riedel, Frauke Rostalski, Kerstin Schlögl-Flierl, Susanne Schreiber, Josef Schuster, Muna Tatari, Gregor Thüsing, Achim Wambach und Eva Winkler.

    Elisabeth Gräb-Schmidt, Armin Grunwald, Mark Schweda und Judith Simon sind bereits Mitglieder des Rates. Sie wurden während der vergangenen Amtsperiode berufen, und ihre Amtszeit ist noch nicht abgelaufen.

    Der personelle Vorschlag der AfD-Fraktion war im Plenum des Deutschen Bundestages bei der Abstimmung am 6. Juni abgelehnt worden. Der Ethikrat besteht somit zukünftig aus 25 und nicht wie im Ethikratgesetz vorgesehen 26 Mitgliedern.

    Die Ratsmitglieder üben ihr vierjähriges Mandat ehrenamtlich aus und dürfen maximal einmal wiederberufen werden. Sie repräsentieren in besonderer Weise naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange. Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den genannten Wissenschaftsgebieten gehören dem Rat auch Personen an, die in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind. Sie sollen die gesellschaftliche Meinungsvielfalt widerspiegeln.

    Bei seiner konstituierenden Sitzung am 14. November wird der Rat einen neuen Vorsitz und Vorstand wählen.

    Hintergrund

    Im April 2008 wurde der erste Deutsche Ethikrat eingesetzt. Grundlage ist das Ethikratgesetz vom Juli 2007. Der Rat soll demnach die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgen, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. www.ethikrat.org


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    transregional, national
    Personnel announcements
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