Ein „Meilenstein“ für den organisierten Sport: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat bei seiner 21. Mitgliederversammlung den an der Deutschen Sporthochschule Köln erarbeiteten Safe Sport Code gegen interpersonale Gewalt im Sport verabschiedet.
Bei der 21. Mitgliederversammlung des DOSB am vergangenen Samstag beschlossen die 180 stimmberechtigten Delegierten den Safe Sport Code für den Zuständigkeitsbereich des DOSB und verpflichteten sich dazu, diesen ihren Mitgliederversammlungen bis spätestens Ende 2028 zur Abstimmung vorzulegen. Damit handelt es sich um die erste zivilgesellschaftliche Organisation in Deutschland, die ein solches Regelwerk einführt.
Die Erarbeitung des Safe Sport Codes geht zurück auf ein neunmonatiges Forschungsvorhaben, das von Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel vom Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie in Kooperation mit dem Deutschen Turner-Bund und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung im Jahre 2023 durchgeführt wurde. Die seinerzeit erarbeitete Erstauflage des Safe Sport Codes wurde im Jahre 2024 von den Verfasser*innen unter Durchführung eines partizipativen Stakeholderprozesses des DOSB zu einer Zweitauflage weiterentwickelt, die nun dem DOSB als Muster-Safe Sport Code für den organisierten Sport dient und der Beschlussfassung zugrunde lag.
„Mit dem Safe Sport Code ist erstmals ein sportartenübergreifendes Regelwerk geschaffen, um interpersonale Gewalt in sämtlichen Erscheinungsformen physischer, seelischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung im organisierten Sport auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle rechtssicher ahnden und sanktionieren zu können“, sagt Professor Martin Nolte. DOSB-Präsident Thomas Weikert erklärte: „Das ist ein Meilenstein für den organisierten Sport in Deutschland. Gewalt hat in unseren Sportvereinen und -verbänden keinen Platz und ist mit unseren Werten nicht vereinbar. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass wir jeglicher Form von Gewalt im Sport entschieden entgegentreten. Wer sich nicht daran hält, ist im Sport nicht willkommen und muss mit Sanktionen rechnen. Wir wollen mit dem Safe Sport Code einen Wandel einleiten, in-dem wir Vertrauen schaffen, indem wir im Sport eine Kultur des Hinsehens und des Handelns stärken und dabei kann der Safe Sport Code helfen."
Der Safe Sport Code sieht für einen Verstoß gegen das Verbot interpersonaler Gewalt sportspezifische Sanktionen wie Lizenz- oder Zulassungsentzug, die Entziehung von Funktionen oder Ämtern, ein Umgangs- und Betreuungsverbot insbesondere von Kindern und Jugendlichen oder einen Ausschluss aus der Sportorganisation vor. Diese werden von den Sportorganisationen in eigener Verantwortung und unabhängig von etwaigen Strafverfahren ausgesprochen. Gleichwohl enthält der Code für den Fall eines Anfangsverdachts für eine Straftat zahlreiche Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen Sportverbandsverfahren und Strafverfahren betreffen. Damit bewegt sich der Code entlang von regierungsamtlichen Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz sowie strafrechtspraktischen Erfahrungen und Empfehlungen insbesondere von Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Deutschland.
Das Institut für Sportrecht gibt es seit dem 1. Januar 2014 an der Deutschen Sporthochschule Köln. Es ist das einzige universitäre Institut dieser Art im deutschsprachigen Raum. Es befasst sich mit den Spiel- und Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen sowie den sportrelevanten Normen des (zwischen-)staatlichen Rechts mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen des Sports in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Sicht. Nach der Entwicklung des ersten akkreditierten Masterstudiengangs zum Sportrecht, erstellte es die erfolgreiche Konzeption zur Einführung einer Fachanwaltschaft zum Sportrecht unter dem Dach des Deutschen Anwaltsvereins, veranstaltet Sportrechtstage sowie -abende und pflegt zahlreiche Kooperationen mit (zwischen-)staatlichen Stellen, Sportorganisationen, Wirtschaftsunternehmen (Sponsoren) sowie anderen gesellschaftlichen Akteur*innen.
Institut für Sportrecht
Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte
Tel.: +49 (0)221 4982-6088
Dr. Caroline Bechtel
Tel.: +49 (0)221 4982-6085
c.bechtel@dshs-koeln.de
http://www.dshs-koeln.de/sportrecht
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Jens Wenzel
DSHS
Criteria of this press release:
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