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08/11/2004 11:57

Artenschutz kennt keine Grenzen

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Hauptzollamt und Bundesamt für Naturschutz informieren am Münchner Flughafen

    Bonn/München, 11. August 2004:Pünktlich zur Hauptreisezeit informieren das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Hauptzollamt München umfassend über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen - kurz CITES. Die Ausstellung wird heute eröffnet und bis Mitte September 2004 auf dem Münchner Flughafen zu sehen sein.

    Jährlich werden von deutschen Zollämtern ca. 2.000 mal Tiere und Pflanzen, ihre Teile oder daraus gewonnene Erzeugnisse beschlagnahmt, die den internationalen Artenschutzbestimmungen nach CITES unterliegen. Sie dürfen entweder gar nicht oder nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung eingeführt werden . Das Spektrum bei den Beschlagnahmungen reicht vom lebenden Tier über die Elfenbeinschnitzerei und den Gürtel aus Schlangenleder bis hin zur geschützten Muschelschale, die zufällig am Strand gefunden wurde.

    In mehr als 80% der Fälle sind Touristen betroffen, die sich aus ihrem Urlaubsland "nur" ein Souvenir mitbringen wollten. Die häufigste Erklärung dabei: "Ich habe es nicht gewusst!"
    Um die Reisenden umfassend aufzuklären, bieten das Bundesamt für Naturschutz und das Zollamt München-Flughafen jetzt eine Ausstellung direkt auf dem Münchner Flughafen an. Anhand von Informationstafeln und Beispielen von Beschlagnahmungen werden interessierte Urlauber durch die selbsterklärende Ausstellung geführt.

    Die Ausstellung wird vom 11. August 2004 bis zum 19. September 2004 im Zentralbereich zwischen den beiden Terminals des Münchner Flughafens zu sehen sein.

    Um den Besuchern einen nicht alltäglichen Einblick in die Arbeit von BfN und Zoll zu gewähren, wird die Ausstellung vom 11. bis zum 15. August 2004 in der Zeit von 07.30 bis 19.00 Uhr durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Behörden begleitet.

    Hintergrund: Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES):
    Viele Tiere und Pflanzen sind weltweit in ihrem Bestand gefährdet. Eine der Hauptursachen hierfür ist der internationale Handel mit diesen Exemplaren oder den aus ihnen gewonnenen Teilen (z.B. Reptilleder) und Erzeugnissen (z.B. Naturmedikamente). Aus diesem Grund hat die Völkergemeinschaft das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species) beschlossen, das sich zu einem der wirksamsten internationalen Abkommen im Bereich des Naturschutzes entwickelt hat. Ihm gehören heute weltweit über 160 Staaten an. Mit der "Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels" wird dieses Abkommen einheitlich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt.
    Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen schützt derzeit etwa. 7.000 Tier und 24.000 Pflanzenarten. 95% dieser Tier- und Pflanzenarten sind grundsätzlich nach den Regeln der naturverträglichen Nutzung handelbar. Diese Arten, aber auch daraus hergestellte Teile und Erzeugnisse dürfen aber in der Regel nur mit einem CITES Dokument ein und ausgeführt werden. Zuständig für die Ausstellung solcher Dokumente beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittstaaten ist für die Bundesrepublik Deutschland das Bundesamt für Naturschutz.

    Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Referat Presse / Öffentlichkeitsarbeit und über www.wisia.de.


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    Criteria of this press release:
    Biology, Information technology, Media and communication sciences
    transregional, national
    Research projects
    German


     

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