Die Ausbildungsvergütungen in Deutschland nähern sich an, in Berufen mit Bewerbermangel steigen sie überproportional. Zu diesem Ergebnis kommt eine BIBB-Studie, in der die Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen zwischen 2020 und 2023 untersucht wurde.
Überproportionaler Anstieg in Ausbildungsberufen mit Bewerbermangel
Zwischen 2020 und 2023 haben sich die Ungleichheiten bei den vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen deutlich verringert – sowohl zwischen Ausbildungsbereichen und Regionen als auch innerhalb einzelner Berufe. Dies zeigt eine Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu den vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen, die seit 2020 für alle nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) geregelten Ausbildungsverhältnisse erfasst werden.
So sind die für das erste Ausbildungsjahr vereinbarten Vergütungen zwischen 2020 und 2023 um durchschnittlich 13 Prozent von 829 Euro auf 934 Euro gestiegen. Dabei hat sich das Vergütungsniveau in den unterschiedlichen Ausbildungsbereichen zunehmend angenähert. Im Handwerk, dem Bereich mit der niedrigsten durchschnittlichen Vergütung, war der Anstieg mit 16 Prozent von 706 auf 816 Euro überdurchschnittlich hoch. Im Öffentlichen Dienst hingegen fiel der Zuwachs mit sechs Prozent (von 1.017 Euro auf 1.075 Euro) vergleichsweise gering aus. In den übrigen Ausbildungsbereichen ist für das erste Ausbildungsjahr seit 2020 ein Anstieg von 12 bis 14 Prozent zu verzeichnen: auf 976 Euro in Industrie und Handel, auf 956 Euro in der Hauswirtschaft, auf 934 Euro in den Freien Berufen und 902 Euro in der Landwirtschaft.
Neben der Angleichung zwischen den Ausbildungsbereichen ist auch innerhalb der Ausbildungsbereiche sowie innerhalb einzelner Berufe eine Annäherung zu beobachten, woraus sich insgesamt eine Angleichung in Richtung des mittleren Vergütungsniveaus ergibt. So ist zum Beispiel im Bereich der Landwirtschaft die durchschnittliche Ausbildungsvergütung von vergleichsweise gering vergüteten Landwirten und Landwirtinnen mit +15 Prozent deutlich stärker gestiegen als die von vergleichsweise überdurchschnittlich hoch vergüteten Forstwirten und Forstwirtinnen (+6 Prozent).
Dass die eher niedrigen Ausbildungsvergütungen seit 2020 vergleichsweise stark gestiegen sind, lässt sich unter anderem mit der Entwicklung der 2020 eingeführten Mindestausbildungsvergütung erklären. Seit ihrer Einführung ist die Mindestausbildungsvergütung um 20 Prozent gestiegen und damit deutlich stärker als die Durchschnittsvergütung (+13 Prozent).
Schließlich ist auch die regionale Vergütungsungleichheit deutlich zurückgegangen. Merkliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bleiben dennoch bestehen. So sind die durchschnittlichen für das erste Ausbildungsjahr vereinbarten Vergütungen in Mecklenburg-Vorpommern (873 Euro) und Sachsen (875 Euro) am niedrigsten und in Baden-Württemberg (978 Euro) und Bayern (971 Euro) am höchsten.
Neben der Entwicklung der Mindestausbildungsvergütung und der Annäherung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ost- und Westdeutschland lässt sich der Rückgang der Ungleichheit bei den vertraglich vereinbarten Vergütungen auch damit erklären, dass die Vergütungen in Ausbildungsberufen mit Bewerbermangel, die 2020 noch deutlich unter dem Vergütungsniveau der Berufe mit geringerem Bewerbermangel lagen, bis 2023 überproportional stark gestiegen sind. Dies deutet darauf hin, dass Ausbildungsbetriebe bei Bewerbermangel versuchen, ihre Ausbildungsstellen durch eine Erhöhung der Vergütung attraktiver zu machen, um so Auszubildende zu gewinnen.
Zum Hintergrund:
Bei den vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen handelt es sich um die bei Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages vereinbarten monatlichen Bruttovergütungen. Tarifliche Ausbildungsvergütungen hingegen sind die in Tarifverträgen festgelegten Vergütungen, die tarifgebundene Betriebe Auszubildenden mindestens zu zahlen haben. Die Tarifverträge und die darin vereinbarten Vergütungen unterscheiden sich zwischen Ausbildungsberufen und oft auch zwischen Regionen. Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können von den für ihre Branche und Region einschlägigen Tarifverträgen um maximal 20 Prozent nach unten abweichen. Die in den einzelnen Ausbildungsverträgen vereinbarten Vergütungen können sich daher deutlich von der durchschnittlichen tariflichen Vergütung unterscheiden.
Weitere Informationen in der neuen Ausgabe des BIBB REPORT mit dem Titel „Sinkende Ungleichheit in vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen und der Zusammenhang mit Engpässen auf dem Ausbildungsmarkt“ unter http://www.bibb.de/bibbreport-1-2025 sowie unter https://www.bibb.de/de/204751.php.
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.
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