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03/20/2025 14:47

Mit kooperativer Promotion an der DHBW VS zum Doktortitel

Guy Simon Hochschulkommunikation
Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen Schwenningen

    Emanuel Engelmann ist ein Absolvent der Dualen Hochschule VS. Im Anschluss hat er promoviert – und zwar in kooperativer Form über die DHBW und die Universität Hohenheim. Er erklärt, welches Thema er anging, wie es zur Promotion kam und welche Vorteile er über seinen Weg hatte.

    Eine Promotion ist immer mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Von Vorteil ist es dann, wenn die Rahmenbedingungen passen – und für eine optimale Unterstützung sorgen, um den Kopf für die eigentliche Arbeit frei zu haben.

    Wie gut das an der DHBW Villingen-Schwenningen möglich ist, das weiß der 35-jährige Emanuel Engelmann. Zwar besitzt die Duale Hochschule Baden-Württemberg selbst kein Promotionsrecht, Promotionen können aber in Kooperation mit Universitäten und Hochschulen mit Promotionsrecht im In- und Ausland durchgeführt werden.

    Und das hat Engelmann im steuerwissenschaftlichen Bereich in Kooperation mit der Universität Hohenheim gemacht. Er promovierte über steuerliche Maßnahmen zur Förderung privater Forschungsaktivitäten. In seiner Arbeit hat er auf Grundlage eines Rechtsvergleichs untersucht, wie eine solche steuerliche Maßnahme ökonomisch und rechtlich optimal ausgestaltet werden kann. Seine Dissertation wurde 2024 im Nomos Verlag veröffentlicht.

    Von 2013 bis 2016 hatte er zuvor mit dem dualen Partner PwC an der DHBW in Villingen-Schwenningen RSW - Steuern und Prüfungswesen studiert. Ab 2021 kehrte er für drei Jahre wieder an die Hochschule zurück, dieses Mal als akademischer Mitarbeiter. Er lehrte in verschiedenen Vorlesungen zum Unternehmenssteuerrecht sowie gemeinsam mit Studiengangsleiter Clemens Wangler die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

    Eine besondere Promotionsstelle

    Wangler ist es später auch, der mit dem Thema und der Idee für die Promotion auf Emanuel Engelmann zugeht: „Er hatte mir geschrieben, dass zurzeit an der DHBW in Villingen-Schwenningen eine kooperative Promotionsstelle ausgeschrieben ist und ob ich Lust hätte, mich zu bewerben.“ Das Thema sagt zu – und auch die Modalitäten der Promotion: „Die meisten Promotionsstellen sind nur 50-Prozent-Stellen, was bedeutet, dass man die Promotion neben dieser Tätigkeit ohne weitere Vergütung schreibt“, sagt Engelmann. Allerdings nicht an der DHBW: „Von daher hatte ich eine besondere Stelle. Ich war zu 100 Prozent beschäftigt, wovon 50 Prozent für Tätigkeiten an der Hochschule vorgesehen waren. Mit den anderen 50 Prozent konnte ich mich voll und ganz der Promotion widmen – das war super.“ Auch mehrere Wochen Forschungsaufenthalt in Amsterdam am IBFD werden zum Großteil übernommen: „Von den Rahmenbedingungen her war es perfekt.“

    Und das Thema bietet Emanuel Engelmann etliche interessante Ansatzpunkte. Bei seinem früheren Arbeitgeber PwC beschäftigt er sich viel mit internationalem und ausländischem Steuerrecht. Das wird auch in seiner Arbeit ein wichtiger Punkt. Er schaut sich an, wie die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich ausgestaltet ist. Wie er sagt, erlauben ihm seine eigenen Erfahrungen hier auch den eigenen Weg zu gehen.

    Anreize setzen für Unternehmen

    „Steuersysteme haben nicht die primäre Funktion Investitionen von Unternehmen zu fördern, wie eben Investitionen in die Forschung und Entwicklung, sondern der Hauptzweck der Besteuerung ist es, die Staatsausgaben zu finanzieren“, so Engelmann. Viele Staaten nutzen ihr Steuersystem aber nicht nur um sich zu finanzieren, sondern auch dazu Unternehmen bestimmte Anreize zu setzen. „Aus Forschung und Entwicklung entstehende Innovationen sind ein wesentlicher Faktor für ökonomisches Wachstum und tragen zur Bewältigung sozialer Herausforderungen bei“, so Engelmann. Die Corona-Pandemie sei dafür ein Beispiel. Der Impfstoff sei letztlich das Ergebnis von intensiver Forschung und Entwicklung.

    Allerdings werde mit steuerlichen Maßnahmen nicht nur versucht einzelne Projekte oder Technologien zu fördern: „Die steuerliche Forschungsförderung bietet die Möglichkeit einer breiten Förderung ohne Fokus auf bestimmte Technologien. Die Unternehmen selbst wählen die für sie sinnvollen Forschungsprojekte aus und werden dabei durch einen Steuervorteil unterstützt.“ Differenziert wird in dem Bereich zwischen sogenannten Input- und Output-Maßnahmen. Bei der Inputförderung erfolgt eine Unterstützung bei den Aufwendungen in der Investitionsphase der Unternehmen, etwa um ein neues Produkt zu entwickeln. „Bei Output-Maßnahmen ist dies anders. Angeknüpft wird hier an die Verwertung von Innovationen, die entwickelt wurden“, erklärt Engelmann. „Um einen Anreiz zu setzen, werden Gewinne aus Innovationen effektiv niedriger besteuert als Gewinne aus anderen Geschäftsaktivitäten.“ In Deutschland existiert mit der Forschungszulage lediglich eine Input-Maßnahme.

    Neue Perspektiven auf das Steuerrecht

    Für Emanuel Engelmann ist die Promotion nicht nur ein Karrierefortschritt, gerade die Bearbeitung der aufgeworfenen Forschungsfragen sei für ihn horizonterweiternd gewesen. „Die Arbeit an der Dissertation hat mir neue Perspektiven auf das Steuerrecht eröffnet. Ich habe ein viel besseres Gefühl für die ökonomischen Zusammenhänge des Steuerrechts gewonnen. Man versteht besser warum einzelne Regelungen in einer bestimmten Weise gefasst sind und wo mögliche Konflikte mit dem EU-Recht bestehen. Das gilt genauso für steuerliche Initiativen aus der Politik.“

    „Bisher besitzen wir ja als DHBW kein eigenes Promotionsrecht. Dennoch muss das Ziel der DHBW sein, dass wir Forschung als festen Bestandteil in den Hochschulstrukturen und Prozessen sehen und den wissenschaftlichen Nachwuchs entsprechend fördern und qualifizieren“, sagt Prof. Dr. Steffen Arnold, Prorektor für Forschung der DHBW VS. „Deshalb sollten wir versuchen, diese Art von Promotionen entsprechend auszubauen. Dazu gehört für mich auch die frühzeitige Identifizierung von Forschungsfragestellungen und Innovationspotenzialen, wie insgesamt der Ausbau des Wissensmanagements.“
    Auch wenn Emanuel Engelmann jetzt wieder mehr mit der steuerlichen Beratungspraxis befasst ist – er arbeitet mittlerweile in der Steuerfunktion der Lufthansa in Frankfurt – die Thematik lässt ihn immer noch nicht ganz los. Engelmann schreibt gerade an einem Beitrag, der demnächst in der Steuerfachzeitschrift „FinanzRundschau“ erscheint. Dabei befasst er sich mit dem Zusammenspiel von steuerlichen Forschungsfördermaßnahmen und der globalen Mindeststeuer, die für große multinationale Konzerne gilt.


    Contact for scientific information:

    Prof. Dr. Clemens Wangler
    clemens.wangler @dhbw.de


    Original publication:

    Engelmann, Emanuel: Forschungsförderung in den Gewinnsteuersystemen Deutschlands, Frankreichs, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs.Ein ökonomischer und rechtlicher Maßnahmenvergleich, in: Nomos, 1. Auflage 2024, 522 Seiten, Steuerwissenschaftliche Schriften 90.


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    Criteria of this press release:
    Journalists, Scientists and scholars, Students
    Economics / business administration
    transregional, national
    Advanced scientific education, Studies and teaching
    German


     

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