Der Akkreditierungsrat hat auf seiner 124. Sitzung am 18./19.03.2025 in Berlin Herrn Prof. Dr. Ulrich Bartosch zu seinem neuen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Er folgt auf Herrn Prof. Dr. Holger Burckhart, für dessen langjähriges Engagement der Akkreditierungsrat zu großem Dank verpflichtet ist. Die Mitglieder des Akkreditierungsrates haben Herrn Prof. Bartosch, der als Vizepräsident für Lehre, Studium und Lehrkräftebildung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Vertreter derselben im Akkreditierungsrat ist, einstimmig gewählt.
„Ich bedanke mich bei den Mitgliedern für das in mich gesetzte Vertrauen und freue mich auf die neue Aufgabe. Mit der Novellierung der Musterrechtsverordnung (MRVO) sind die Weichen für die kommenden Jahren gestellt. Gleichwohl gibt es weitere Themen, die den Akkreditierungsrat und das deutsche Akkreditierungssystem beschäftigen werden, wie etwa die Autonomie der Hochschulen in Studium und Lehre, die Internationalität und die Intensivierung des bereits erfolgreichen Dialogs zwischen den nationalen wie internationalen Stakeholdern“, sagt Herr Prof. Bartosch. Er ist Professor für Pädagogik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und wurde für die Präsidentschaft an der Universität Passau beurlaubt.
Weiterhin hat der Akkreditierungsrat über 147 Anträge beschlossen, von denen fünf Anträge Systemakkreditierungen betrafen.
Bei zwei Anträgen auf Systemakkreditierung hat der Akkreditierungsrat der Hochschule eine erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen von Auflagenerfüllungen bestätigt. Weitere drei Hochschulen können aufgrund einer erfolgreichen Erst- oder Reakkreditierung ihre Studiengänge nun auch über die kommenden acht Jahre eigenständig akkreditieren.
Die weiteren 142 Anträge in der Programmakkreditierung umfassten 349 Studiengänge. Allen bescheinigt der Akkreditierungsrat einen guten Qualitätsstandard.
Darüber hinaus hat der Akkreditierungsrat aufgrund der Novellierung der Musterrechtsverordnung (MRVO) seinen Beschluss vom 10.06.2022 zu „Anforderungen an die Veröffentlichungspraxis systemakkreditierter Hochschulen“ neu gefasst.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
Sara Kammler, Leiterin Gremienbetreuung/Öffentlichkeitsarbeit
Adenauerallee 73, 53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0, Fax: (0228) 338306-79
kammler@akkreditierungsrat.de
www.akkreditierungsrat.de
https://www.akkreditierungsrat.de/index.php/de/prof-dr-ulrich-bartosch Lebenslauf Prof. Dr. Ulrich Bartosch
https://akkreditierungsrat.de/de/stiftung-akkreditierungsrat-akkreditierungsrat/... Neufassung des Beschlusses zu „Anforderungen an die Veröffentlichungspraxis systemakkreditierter Hochschulen“
Logo der Stiftung Akkreditierungsrat
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