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04/03/2025 13:37

Halbzeitbilanz: Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird gut angenommen und entfaltet erste Wirkungen

Jochen Hövekenmeier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Seit Ende 2022 und für die Dauer von insgesamt drei Jahren gilt in Deutschland das Chancen-Aufenthaltsrecht. Eine erste vorläufige Bilanz dazu zieht die aktuelle BAMF-Kurzanalyse „Zwischen Duldung und Bleiberecht“. Mehr als die Hälfte der potenziell Berechtigten hat diese Regelung nach eineinhalb Jahren Laufzeit bereits in Anspruch genommen. Diese Personen haben nun während eines befristeten „Aufenthalts auf Probe“ die Möglichkeit, Integrationsleistungen für den Wechsel in ein längerfristiges Bleiberecht zu erbringen.

    In der Kurzanalyse „Zwischen Duldung und Bleiberecht: Wie und für wen wirkt das Chancen-Aufenthaltsrecht?“ nehmen die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. Laura Peitz und Anne-Kathrin Carwehl vom Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) eine erste wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme vor. Basierend auf Daten aus dem Ausländerzentralregister zum Stand September 2024 untersuchten die Forscherinnen, in welchem Umfang und von wem das Angebot angenommen wurde und welche Wirkungen es seit der Einführung entfaltet hat.

    Wer nimmt das Angebot an?

    Etwas mehr als die Hälfte der potenziell Berechtigten – rund 76.000 Menschen – hat das Chancen-Aufenthaltsrecht in den ersten eineinhalb Jahren in Anspruch genommen. „Dies deutet auf ein hohes Interesse am Chancen-Aufenthaltsrecht hin“, erläutert Dr. Laura Peitz. Die neue Regelung richtet sich an insgesamt rund 137.000 Personen mit Duldung. Diese Personen hielten sich zum 31. Oktober 2022, kurz vor dem Start der neuen Regelung, seit mindestens fünf Jahren in Deutschland auf.

    Auffallend ist, dass Männer und Frauen das Angebot gleichermaßen häufig nutzen. Auch Alter und Familienstand spielen bisher keine Rolle bei der Gewährung eines „Aufenthalts auf Probe“. Ebenfalls scheint das Herkunftsland der Antragstellenden keinen bedeutenden Einfluss auf den Zugang zum Chancen-Aufenthalt zu haben. Dies alles weist darauf hin, dass bei der Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts für einzelne Personengruppen keine strukturellen Barrieren vorliegen.

    Anreiz zur Klärung der Identität

    Die Kurzanalyse zeigt, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht überproportional von Personen mit einer Duldung wegen ungeklärter Identität (nach § 60b AufenthG) in Anspruch genommen wird. Zudem hängt das Chancen-Aufenthaltsrecht mit einem deutlichen Anstieg bei der Klärung der Identität von Geduldeten zusammen. Der Besitz von Identitätsdokumenten ist sowohl für eine Rückkehr als auch für den Übergang in ein längerfristiges Aufenthaltsrecht notwendig. Gleichzeitig bemühen sich viele Geduldete aus Angst vor einer Rückführung nicht aktiv um die Dokumentenbeschaffung. Dies führt zu einer aufenthaltsrechtlich prekären Situation, da ohne Dokumente weder eine Rückkehr noch ein rechtmäßiger Aufenthalt möglich ist. Das Chancen-Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit, die Identität aus einem vorläufigen rechtmäßigen Status heraus zu klären.

    Höhere Wahrscheinlichkeit für eine Aufenthaltserlaubnis

    Aus der Kurzanalyse der BAMF-Forscherinnen ergibt sich nicht zuletzt, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Langzeitgeduldete einen – zumindest kurzzeitig befristeten – Aufenthaltstitel erhalten. Verglichen mit ähnlichen Personen ohne Zugang zum Chancen-Aufenthaltsrecht erhielten diejenigen mit Zugang während des Beobachtungszeitraums deutlich häufiger eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis.

    Die bisherigen Daten liefern jedoch noch keine belastbaren Aussagen dazu, ob die Regelung auch längerfristig zu einer Aufenthaltsverstetigung beiträgt. Bislang wechselten 15 Prozent aus dem Chancen-Aufenthaltsrecht in einen anderen Aufenthaltstitel. Dagegen fielen 2,5 Prozent zurück in die Duldung. Erkenntnisse über die langfristige Wirkung und Zielerreichung des Chancen-Aufenthaltsrechts sind frühestens nach Ablauf der Regelung Ende 2025 möglich.

    Weiterführende Informationen:

    Die BAMF-Kurzanalyse „Zwischen Duldung und Bleiberecht: Wie und für wen wirkt das Chancen-Aufenthaltsrecht“ finden Sie hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse3-20...

    Das Chancen-Aufenthaltsrecht

    Ende 2022 lebten rund 304.000 ausreisepflichtige Personen in Deutschland, etwa 248.000 davon mit Duldung. Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach Paragraf 104c des Aufenthaltsgesetzes wurde zum Jahresende 2022 mit den wesentlichen Zielen eingeführt, die Zahl der Langzeitgeduldeten zu senken und Anreize für die Arbeitsmarktintegration und Identitätsklärung zu schaffen. Noch bis Ende dieses Jahres können Menschen, die geduldet sind und am 31. Oktober 2022 bereits mindestens fünf Jahre in Deutschland waren, für 18 Monate eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ erhalten. In diesem Zeitraum haben sie die „Chance“, sich für einen längerfristigen Aufenthalt zu qualifizieren, indem sie die dafür nötigen Voraussetzungen (unter anderem Erwerbstätigkeit, Deutschkenntnisse und Identitätsklärung) erfüllen. Andernfalls fallen sie nach Ablauf des Chancen-Aufenthalts zurück in die Duldung. „Das Chancen-Aufenthaltsrecht fungiert als eine Brücke in einen rechtmäßigen Aufenthalt für gut integrierte Geduldete“, wie Anne-Kathrin Carwehl feststellt. Damit ist es ein in Deutschland bisher einmaliges Instrument, um die Zahl der Langzeitgeduldeten zu reduzieren. Angesichts dessen und da bislang keine empirischen Erkenntnisse zum Chancen-Aufenthaltsrecht vorlagen, sind die in dieser Kurzanalyse dargestellten Ergebnisse von besonderer Relevanz für die Gestaltung zukünftiger migrationspolitischer Maßnahmen und den weiteren Umgang mit langjährig geduldeten Personen.

    Datengrundlage der Analysen

    Die BAMF-Kurzanalyse basiert auf anonymisierten Datenauszügen aus dem Ausländerzentralregister (AZR). Das AZR ist ein behördliches Register, in dem aufenthalts- und asylrechtlich relevante Informationen von ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Deutschland erfasst werden. Die Datenbasis dieser Kurzanalyse umfasst Informationen aller Personen, denen bis zum 9. September 2024 ein Chancen-Aufenthalt erteilt wurde, sowie derjenigen Geduldeten, die am 31. Oktober 2022 mindestens vier Jahre in Deutschland waren. Darunter fallen also auch Personen, die die Voraussetzungen wegen einer zu kurzen Aufenthaltsdauer nicht erfüllen. Diese werden teilweise als Vergleichsgruppe in die Analysen einbezogen. Für die Analysen wurden verschiedene deskriptive Statistiken und inferenzstatistische Verfahren genutzt.

    Projekt:

    Die BAMF-Kurzanalyse ist aus dem Projekt „Machbarkeitsstudie zu Im-/Mobilität ausreisepflichtiger Personen in Deutschland (MIMAP)“ hervorgegangen. Hier erfahren Sie mehr: https://www.bamf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Migration/mimap.h...

    Veranstaltungshinweis:

    Zum Abschluss des Forschungsprojekts „MIMAP“ veranstaltet das BAMF-Forschungszentrum am
    20./21. Mai 2025 in Nürnberg die MIMAP-Abschlusskonferenz: "Migrantinnen und Migranten mit Ausreisepflicht: Empirische Erkenntnisse und methodische Ansätze". Informationen zur Veranstaltung und zur Registrierung finden Sie hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Veranstaltungen/DE/2025/Forschung/250520-mimap-ja...

    Ansprechpartner für Medienanfragen:
    Jochen Hövekenmeier
    Pressestelle Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    Telefon: +49 911 943 17799
    E-Mail: pressestelle@bamf.bund.de


    Contact for scientific information:

    Dr. Laura Peitz, Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
    Link: https://www.bamf.de/SharedDocs/Struktur/Personen/DE/WissenschaftlicheMA/peitz-la...
    Anne-Kathrin Carwehl, Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
    Link: https://www.bamf.de/SharedDocs/Struktur/Personen/DE/WissenschaftlicheMA/carwehl-...


    Original publication:

    Peitz, L. & Carwehl, A.-K. (2025). Zwischen Duldung und Bleiberecht: Wie und für wen wirkt das Chancen-Aufenthaltsrecht? (Kurzanalyse 03|2025). Nürnberg. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
    https://doi.org/10.48570/bamf.fz.ka.03/2025.d.2025.chaufr.1.0

    Link: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse3-20...


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    BAMF-Kurzanalyse 3|2025: "Zwischen Duldung und Bleiberecht"
    BAMF-Kurzanalyse 3|2025: "Zwischen Duldung und Bleiberecht"

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)


    Criteria of this press release:
    Journalists, Scientists and scholars, all interested persons
    Social studies
    transregional, national
    Research results
    German


     

    BAMF-Kurzanalyse 3|2025: "Zwischen Duldung und Bleiberecht"


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