Die Karl-Vossloh-Stiftung sucht Verkehrskonzepte der Zukunft: Im Rahmen ihrer Karl-Vossloh-Grants 2025 fördert die Stiftung auf bis zu drei Jahre befristete Vorhaben in der Mobilitätsforschung mit insgesamt bis zu 306.000 Euro – Schwerpunkte sind öffentlicher und individueller Personen- und Güterverkehr, Fahrzeugtechnik und Verkehrswege. Anträge werden bis zum 30. Juni 2025 entgegengenommen.
Mobilität ist ein Megatrend: In all seinen technologischen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Ausprägungen sind intelligente Konzepte für den Verkehr der Zukunft gesucht – individuell oder öffentlich, innerstädtisch oder auf dem Land, regional oder Kontinente über-schreitend. „Rollende Lager auf den Autobahnen“, „Elektromobilität“ oder „Urbanisierung und Pendlerströme“ sind nur drei Schlagworte für anstehende Verkehrsprobleme, die dringend an-zugehen sind. Die KARL-VOSSLOH-STIFTUNG möchte hierbei auf breiter (und interdisziplinärer) Basis unterstützen. Daher schreibt die Stiftung zur Durchführung thematisch und zeitlich begrenzter Vorhaben in den Forschungsgebieten
» Mobilität - öffentlicher und individueller Personen- und Güterverkehr
» Fahrzeugtechnik - Konstruktions-, Antriebs- und Speichertechnik
» Verkehrswege - Wegeplanung, Fahrbahnbau und -konstruktion
projektbezogene Forschungsbeihilfen in Höhe von bis zu 306.000 € (102.000 € P.A.)
für eine Dauer von maximal 3 Jahren aus.
Die Gelder sollen dazu dienen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse für eine nachhaltige Verkehrs- und Mobilitätsplanung der nächsten Jahre zu generieren. Dabei handelt es sich bewusst um einen breit ausgelegten Ideenwettbewerb, in dem sich individuelle, gesellschaftliche und technologische Themen spiegeln können.
Zwingende Voraussetzung für die Bewilligung eines KARL-VOSSLOH-GRANTS ist, dass (mindestens) ein/e Nachwuchswissenschaftler/in innerhalb des beantragten Projekts Gelegenheit zur Promotion erhält. Die Bewerbung erfolgt innerhalb eines zweistufigen Verfahrens. In Stufe 1 wird ein maximal fünfseitiger Kurzantrag erbeten. In Stufe 2 werden ausgewählte Antragsteller/innen aktiv von der Stiftung aufgefordert, einen Vollantrag zu stellen. Der Kurzantrag gemäß Stufe 1 ist in einer einzelnen Datei im PDF-Format
bis zum 30. Juni 2025 ausschließlich per E-Mail zu richten an:
Frau Birgit Claire Kleiner, Karl-Vossloh-Stiftung
Baedekerstr. 1, 45128 Essen
claire.kleiner@stifterverband.de
T 0201 8401-272
Der Kurzantrag muss keinen formalen Vorgaben entsprechen, darf aber fünf DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Er sollte folgende Informationen enthalten:
» Projekttitel, Antragsteller/in, Kontaktdaten
» Elementare Projektdaten
(Projektdauer, grob skizzierter Zeitplan, nach Kostenarten aufgeschlüsselte Antrags-summe, Kooperationspartner),
» Kurze Zusammenfassung des Stands der Forschung (Literaturbelege nicht notwendig),
» Ziele / Fragestellung,
» Kurzer Abriss des Vorgehens (und der zu verwendenden Methoden),
» Erläuterungen zur Innovativität, Nachhaltigkeit und Wirkung des Vorhabens.
Zu diesem Zeitpunkt ist weder eine ausführliche wissenschaftliche Diskussion des Stands der Forschung noch eine detaillierte Arbeits- und Zeitplanung notwendig. Ebenso sollten weder Publikationslisten noch Lebensläufe der Antragsteller/innen beigelegt sein.
Kriterien, die zu einer Auswahl des Vorhabens für einen Vollantrag der Stufe 2 führen, sind
» seine Innovativität/Originalität,
» sein Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und
» die potenzielle Wirkung der Projektergebnisse in der Gesellschaft und auf das Individuum.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, Details hierzu finden sich auf der Webseite der Stiftung.
Die Mittel können für Personal-, Sach-, Reise- und Publikationskosten beantragt werden.
Programmpauschalen (Overheads) verstehen sich als Bestandteil der Bewilligungssumme und werden von der Karl-Vossloh-Stiftung nicht zusätzlich gewährt.
Für bereits begonnene Projekte können keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Anträge können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn diese vollständig vorliegen und die vorgegebene Seitenzahl nicht überschreiten.
Mit der Einreichung eines Vollantrags in Stufe 2 verpflichten sich Antragsteller/innen im Falle einer Förderung:
» die Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gemäß den Vorgaben der DEUTSCHEN FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT (DFG) einzuhalten,
» der KARL-VOSSLOH-STIFTUNG regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten zu berichten und Nachweise über die Verwendung der Mittel vorzulegen,
» einer Veröffentlichung der Ergebnisse, wie sie im Abschlussbericht an die Stiftung niederzuschreiben sind, zuzustimmen.
Über die Vergabe der Forschungsgelder entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Kuratoriums ist ausgeschlossen.
Criteria of this press release:
Journalists
Traffic / transport
transregional, national
Contests / awards, Research projects
German
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