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06/19/2025 13:01

Der wichtigste Begleiter beim E-Scooter-Fahren ist der Helm

Susanne Herda, Swetlana Meier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.

    Helm tragen – auch ohne Pflicht. Dazu rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) E-Scooter-Fahrern. Anlass ist eine aktuell erschienene Studie1 der Klinik für Unfallchirurgie der Technischen Universität München, die anhand von Zahlen aus dem TraumaRegister DGU® der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) bestätigt: Wird ein E-Scooter-Fahrer bei einem Unfall schwer verletzt, dann ist am häufigsten der Kopf betroffen. „Die schweren Schädel-Hirn-Traumata, die wir regelmäßig in unserer Klinik sehen und behandeln, spiegeln sich nun auch in der Statistik wider.

    Daraus ergibt sich eindeutig: Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte einen Helm tragen“, sagt Prof. Dr. Ulrich Stöckle, stellvertretender Präsident der DGOU sowie Präsident der DGU anlässlich des Aktionstages „Tag der Verkehrssicherheit“ am 21. Juni 2025.

    „Ein Helm bleibt der wichtigste Schutz für den Kopf – aber auch andere einfache Maßnahmen erhöhen die Sicherheit: langsam fahren statt die 20 km/h auszureizen, nüchtern unterwegs sein wie beim Auto- oder Radfahren, und vor allem nachts gut sichtbar bleiben“, sagt PD Dr. Christopher Spering, DGOU-Sektionsleiter Prävention und Vorsitzender des Vorstandsausschusses Verkehrsmedizin des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Denn die im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Daten der Studie mit dem Titel „Schwere Verletzungen nach E-Scooter-Unfällen“ zeigen: Die meisten Unfälle passieren nachts und alkoholisiert. Betroffen sind vor allem Männer.

    „Die niedrige Zugangshürde bei E-Scootern steht derzeit noch im Widerspruch zu den nötigen Schutzmaßnahmen. Mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist man sehr schnell unterwegs. Deswegen kommt es bei einem Sturz bei diesem Tempo zu schwerwiegenden Unfällen“, sagt Spering. Daher trete die DGOU weiterhin für Aufklärung und Schutzmaßnahmen ein.

    Ist es zu einem schweren Unfall gekommen, empfiehlt die DGOU folgende Erste-Hilfe-Maßnahmen, um schwere Schäden abzuwenden:

    Erste Hilfe bei schweren Verletzungen – Schritt für Schritt handeln
    In allen Fällen
    • Notruf 112 wählen
    • Betroffene beruhigen und betreuen, Unfallstelle sichern
    • Nicht allein lassen, Sicherheit vermitteln
    • Warten, bis der Rettungsdienst eintrifft

    Bei Bewusstlosigkeit
    • Atmung prüfen
    • Stabile Seitenlage, wenn Atmung vorhanden

    Verdacht auf Kopfverletzung
    • Person nicht bewegen, insbesondere den Kopf stabil halten
    • Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage, sofern möglich ohne den Kopf zu drehen

    Starke Blutungen
    • Blutung stoppen: mit einem sauberen Tuch direkten Druck auf die Wunde ausüben
    • Wenn möglich, verletztes Körperteil hochlagern

    Sichtbare Knochenbrüche
    • Keine Bewegung der betroffenen Gliedmaßen
    • Ruhig lagern und nach Möglichkeit stabilisieren

    Unklare Reaktionen, Schwindel, Erbrechen
    • Person beruhigen und nicht allein lassen
    • Bei Verschlechterung: Lage erneut einschätzen und gegebenenfalls stabile Seitenlage


    Referenzen:
    1) Hartz F, Zehnder P, Resch T, Römmermann G, Schwarz M, Kirchhoff C, Biberthaler P, Lefering R, Zyskowski M: “Severe injuries in e-scooter accidents: An evaluation of data from the TraumaRegister DGU.” Dtsch Arztebl Int (2025) DOI: 10.3238/arztebl.m2025.0041
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/schwere-verletzungen-nach-e-scooter-unfaellen-...

    Kontakt für Rückfragen:
    Susanne Herda und Swetlana Meier
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
    Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
    Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -16 oder -06
    E-Mail: presse@dgou.de
    www.dgou.de


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Medicine, Traffic / transport
    transregional, national
    Research results, Transfer of Science or Research
    German


     

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