Deutsche Herzstiftung fördert mit 500.000 Euro Forschungsvorhaben in der Pädiatrischen Kardiologie, EMAH-Versorgung, Kinderherzchirurgie und zu angeborenen Herzfehlern
Bewerbungsschluss: 5. September 2025
Angeborene Herzfehler (AHF) zählen zu den häufigsten angeborenen Organfehlbildungen. Rund 8.700 Kinder kommen jährlich in Deutschland mit einem Herzfehler zur Welt. Dank des medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritts in der Kinderkardiologie, der Kinderherzchirurgie und der EMAH-Versorgung erreichen heute über 95 Prozent dieser Kinder das Erwachsenenalter. Die Zahl der erwachsenen Patientinnen und Patienten mit angeborenem Herzfehler (EMAH) liegt mittlerweile bei über 350.000 – Tendenz steigend. Trotz dieser bedeutenden Erfolge bestehen nach wie vor viele offene Fragen – etwa zur Langzeitprognose, zu innovativen Therapieverfahren oder zur strukturierten Nachsorge. Um neue Erkenntnisse zu gewinnen und die Versorgung weiter zu verbessern, fördert die Deutsche Herzstiftung erneut gezielt Forschungsprojekte in diesem Bereich.
500.000 Euro für Forschungsvorhaben im Bereich Angeborene Herzfehler
Die Deutsche Herzstiftung sieht beim Thema Angeborene Herzfehler (AHF/EMAH) weiterhin dringlichen Forschungsbedarf und stellt auch im Jahr 2025 wieder 500.000 Euro für innovative Forschungsprojekte (Grundlagenforschung, klinische Studien und Versorgungsforschung) insbesondere auf dem Gebiet der Diagnostik, Therapie und Prävention der angeborenen Herzfehler zur Verfügung. Es können Forschungsvorhaben aus Zentren der Kinderkardiologie und der Erwachsenenkardiologie eingereicht werden. Dies beinhaltet auch ausdrücklich Forschungsvorhaben zur interventionellen und chirurgischen Therapie bei Kindern und Erwachsenen (EMAH). Ebenso können Anträge aus der Psychokardiologie und aus anästhesiologischen Zentren, die bei der Versorgung der Patienten mit einem angeborenen Herzfehler (AHF/EMAH) beteiligt sind, eingereicht werden. Dabei können sowohl individuelle Arbeitsgruppen wie auch Forschungsverbünde aus mehreren akademischen Einrichtungen in Deutschland am Verfahren teilnehmen. Das jeweilige Projekt soll den Zeitraum von zwei Jahren möglichst nicht überschreiten. Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Die Bewerbungsunterlagen sollen folgende Angaben enthalten:
• Titel (eine Zeile)
• Partnereinrichtung(en) (eine Zeile)
• Ziel(e) (1-3 Zeilen)
• Projektbeschreibung (1 Seite)
• Arbeitsplan (1 Seite)
• Vorhandene Ressourcen (1/2 Seite)
• Erforderliche Ressourcen (beantragte Mittel, 2-4 Zeilen. Bitte beachten Sie,
dass Mittel für Geräte und Gerätezubehör nicht finanziert werden).
• Expertise (CV)/ Publikationen / Patente (max.5)
• Zeitplan (2 Zeilen)
Alle Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen.
Die Bewerbungen sind gesammelt in einer PDF-Datei bis spätestens 5. September 2025 per E-Mail an forschung@herzstiftung.de einzureichen. Weitere Informationen zur Bewerbung sind abrufbar unter http://www.herzstiftung.de/ahf-forschungsantrag
Die Bewerber/innen verpflichten sich, im Falle der Förderung eine für die Veröffentlichung durch die Deutsche Herzstiftung allgemeinverständliche Kurzfassung zu erstellen. Darüber hinaus sind spät. ein Jahr nach Beendigung des Projektes unaufgefordert ein Abschlussbericht (als PDF-Datei) über das durchgeführte Projekt sowie ein von der Drittmittelstelle bestätigter Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Alternativ zum Abschlussbericht kann eine zeitnah aus dem Projekt hervorgegangene Publikation eingereicht werden.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V. auf Vorschlag eines Gutachtergremiums, dem alle Bewerbungen vorgelegt und nach einem Punktesystem bewertet werden. Die Bedingungen der Antragstellung orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Stiftung für Herzforschung. Das Gutachtergremium setzt sich aus mindestens sechs Herzspezialisten der Deutschen Herzstiftung (DHS), der Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK) zusammen. Die Bekanntgabe der bewilligten Anträge mit den jeweiligen Fördersummen erfolgt ab Mitte November 2025.
Weitere Informationen sind zu erhalten von Dr. Sinann Al Najem (Telefon 069 955128-100, E-Mail forschung@herzstiftung.de) oder Martin Vestweber (Telefon 069 955128-121).
Deutsche Herzstiftung e.V.
Pressestelle: Michael Wichert /Pierre König
Tel. 069 955128-114/-140
presse@herzstiftung.de
www.herzstiftung.de
http://www.herzstiftung.de/ahf-forschungsantrag
http://www.herzstiftung.de
Criteria of this press release:
Journalists, Scientists and scholars
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
transregional, national
Contests / awards
German
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