Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie somatischen und psychischen Erkrankungen stehen vor besonderen Herausforderungen. Etwa bei Prüfungen oder in der Studienorganisation treffen sie vielfach auf Bedingungen und Anforderungen, die ihnen eine barrierearme Teilhabe am Studienalltag erschweren oder unmöglich machen. Um dies zu verändern, haben die in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zusammengeschlossenen Hochschulen am Dienstag in Osnabrück eine Empfehlung zur Beantragung und Bewilligung von Nachteilsausgleichen verabschiedet.
„Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben einen Rechtsanspruch auf transparente und rechtssichere Nachteilsausgleiche, die ihnen chancengleiche und diskriminierungsfreie Studien- und Prüfungsbedingungen gewährleisten sollen“, erläutert Prof. Dr. Ulrich Bartosch, HRK-Vizepräsident für Lehre, Studium und Lehrkräftebildung, die Kernbotschaft des Papiers. „Die Hochschulen sind daher gefordert, in jedem Einzelfall rechtskonforme Lösungen zu finden. Mit den neuen Empfehlungen wird der Weg zu rechtssicheren Entscheidungen nun noch transparenter“, ergänzt Prof. Dr. Menzel-Riedl, HRK-Vizepräsidentin für Hochschulsystem und Organisation.
HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal erklärt dazu heute in Berlin: „Ich freue mich, dass diese wichtige Empfehlung nun vorliegt. Sie gibt den Hochschulen sehr gute Hinweise, um die Prozesse rund um individuelle Nachteilsausgleiche auch im Interesse der Studierenden zu optimieren.“
https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/nachteilsausgleich-in-einer-hochs... Text der HRK-Empfehlung
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