Prof. Dr. Mario Bossler erforscht an der Fakultät Betriebswirtschaft der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Ohm) die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns und berät unter anderem die Mindestlohnkommission. Seine Analysen zeigen: Die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 und die bisherigen Anpassungen haben überwiegend positive Effekte. Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn in Deutschland erneut.
Bei seiner Antrittsvorlesung an der Fakultät Betriebswirtschaft am 19. November präsentierte Prof. Dr. Mario Bossler zentrale Ergebnisse seiner bisherigen Forschung. Der Titel lautet: „Der gesetzliche Mindestlohn: eine Erfolgsgeschichte?“ Seine Auswertungen sprechen dafür: „Die Lohnungleichheit in Deutschland ist im vergangenen Jahrzehnt gesunken. Zudem nähern sich die Löhne beispielsweise zwischen Ost und West an“, betont Bossler. Während der Unterschied in den monatlichen Arbeitseinkommen zwischen Ost- und Westdeutschland im Jahr 2014 noch bei zehn Prozent lag, ist die Differenz bis 2017 auf 6 Prozent gesunken.
Um die Auswirkungen des Mindestlohns zu erforschen, greift Bossler auf anonymisierte Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zurück. Außerdem nimmt er Verdiensterhebungen vom Statistischen Bundesamt unter die Lupe. Um externe Einflüsse wie die Corona-Pandemie oder Migration auszublenden, arbeitet er mit Vergleichsgruppen.
Neben der Lohnentwicklung blickt Bossler auch auf die Beschäftigungseffekte. Ein höherer Mindestlohn bedeutet für Unternehmen steigende Lohnkosten – mit möglichen Folgen für den Arbeitsmarkt: „Unsere Auswertung zeigt, dass durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in den ersten Monaten von 2015 rund 60.000 Jobs weggefallen sind. Das ist deutlich weniger, als zuvor prognostiziert wurde“, erklärt Bossler. Betroffen waren vor allem Minijobs.
Diese Entwicklung zeige jedoch die Grenzen des Mindestlohns auf: „Eine zu starke Erhöhung kann negative Folgen haben, wenn die Beschäftigung für Arbeitgeber zu teuer wird“, sagt Bossler. Um Armut und Ungleichheit in Deutschland wirksam zu verringern, müsse die Politik über den Stundenlohn hinausblicken: „Viele Mindestlohnempfängerinnen und -empfänger arbeiten in Minijobs. Damit sich ihre Einkommenssituation verbessert, braucht es Anreize und Rahmenbedingungen, die mehr Arbeitsstunden ermöglichen.“
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde, im darauffolgenden Jahr auf 14,60 Euro die Stunde. Auch diese Entwicklung will Bossler wissenschaftlich begleiten.
https://www.th-nuernberg.de/pressemitteilung/6160-hilft-der-mindestlohn-gegen-ar...
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Source: Oskar Heger
Criteria of this press release:
Business and commerce, Journalists
Economics / business administration
transregional, national
Research results, Transfer of Science or Research
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