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02/04/2026 12:16

Warum Bürokratieabbau an der Unterschrift scheitert: Mehrheit kennt ihre digitalen Rechte nicht

Dr. Myriam Rion Pressestelle
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

    Eine aktuelle Studie warnt vor mangelndem Erfolg von Bürokratieabbau durch Informationslücken in der Bevölkerung. Die repräsentative, vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb durchge­führte Befragung hat ergeben, dass ein Großteil der Erwachsenen in Deutschland neue gesetzliche Möglichkeiten, auf eigenhändige Unterschriften in Alltagsgeschäften zu verzichten, nicht kennt. Die Studie empfiehlt gezielte Informationskampagnen.

    - Mehrheit kennt neue digitale Verbraucherrechte nicht: Rund 50% der Erwachsenen in Deutschland wissen nicht, dass das Einverständnis zur Datenverarbeitung nicht handschriftlich unterschrieben werden muss; rund 30% wissen nicht, dass sie Zeitungsabos und Mobilfunkverträge auch per E-Mail kündigen dürfen.

    - Informationslücken gefährden Bürokratieabbau. Fehlendes Wissen ist nachteilig für Digitalisierung und Innovation.

    - Klarer Handlungsbedarf: Die Studie empfiehlt gezielte Informationskampagnen, um die neuen Rechte bekannt zu machen und ihre positiven wirtschaftlichen Effekte zu sichern.

    Es wurden zwei Alltagsszenarien untersucht, in denen der Gesetzgeber die Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift (Schriftformerfordernis) aufgehoben hat. Dadurch können Geschäftsprozesse weiter digitalisiert und Kosten eingespart werden. Die Studie dokumentiert jedoch, dass die Neuerungen kaum bekannt sind, obwohl die gesetzlichen Änderungen zum Teil bereits zehn Jahre zurückliegen. Dadurch entgeht der deutschen Bevölkerung erhebliches Digitalisierungspotenzial.

    EINVERSTÄNDNIS ZUR DATENVERARBEITUNG

    Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 in Deutschland gilt, müssen Einverständniserklärungen nicht mehr eigenhändig unterschrieben werden. Nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war das noch nötig, da es die Schriftform vorschrieb. Die DSGVO verlangt lediglich, dass die Zustimmung dokumentiert wird.

    Zu beantworten war in der Umfrage: „Müssen Sie eine Einverständniserklärung für Datenverarbeitung handschriftlich unterschreiben, damit sie rechtlich bindend ist?“ Die richtige Antwort lautet „Nein“.

    Jedoch haben rund 50% der Befragten falsch geantwortet: Ein Drittel sagte „Ja“, 19% „Weiß ich nicht“. Die Analyse zeigt, dass manche Bevölkerungsgruppen systematisch schlechter informiert sind. Dazu zählen Personen ohne Abitur, mit niedrigem Einkommen, mit Kindern, mit Migrationshintergrund sowie Frauen. Auch sind Menschen in nordöstlichen Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt) schlechter informiert als Menschen in der Referenzregion Baden-Württemberg. Das gilt selbst, wenn Effekte von Abitur, Einkommen etc. berücksichtigt werden. Bezüglich des Alters wurde kein statistisch signifikanter Zusammenhang nachgewiesen.

    Nichtwissen ist nachteilig für Digitalisierung und Innovation. Unternehmen, Arztpraxen, Kindergärten etc. könnten beispielsweise darauf verzichten, die Einverständniserklärungen digital (etwa per E-Mail) zu erheben. In der Folge halten Menschen unnötig lange an analogen Lösungen auf Papier fest, was bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Unmut und für Unternehmen zu für Extra-Kosten führt. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Reformdebatte des Datenschutzrechts auf EU-Ebene wird deutlich, dass die Informiertheit der Bevölkerung ein zentraler Aspekt der rechtspolitischen Debatte werden muss. Denn ohne Wissen helfen auch Erleichterungen und Vereinfachungen im Datenschutzrecht nicht.

    KÜNDIGUNG VON ZEITUNGSABONNEMENTS UND MOBILFUNKVERTRÄGEN

    Bereits im Jahr 2016 wurde mit einer Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Schriftformerfordernis für eine Reihe von Verträgen gekippt. Konkret bedeutet dies, dass Klauseln, die Schriftform vorschreiben, unwirksam sind. Stattdessen ist es rechtlich möglich, etwa Zeitungsabonnements und Mobilfunkverträge per E-Mail zu kündigen – auch ohne gescannte Unterschrift.

    Die Frage lautete: „Welche der folgenden Verträge dürfen Sie per E-Mail kündigen?“ Es gab zwei Antwortmöglichkeiten: Zeitungsabos und Mobilfunkverträge. Für beide lautet die richtige Antwort „Ja“.

    Rund 30% der Befragten haben die Frage falsch beantwortet. Bei Zeitungsabos haben 11% mit „Nein“ geantwortet, bei Mobilfunkverträgen 16.5%. Bei beiden Kategorien haben 16.6% mit „Weiß ich nicht“ geantwortet. Auch hier sind manche Bevölkerungsgruppen systematisch schlechter informiert. Dazu zählen Menschen ohne Abitur, mit niedrigem Haushaltseinkommen, mit Migrationshintergrund, Personen, die in Städten leben, und solche, die neue Trends und Entwicklungen nicht verfolgen. Menschen unter 40 wissen zudem seltener, dass Mobilfunkverträge per E-Mail gekündigt werden können. Verglichen mit ähnlichen Personen in der Referenzregion Baden-Württemberg sind Menschen in Nordrhein-Westfalen oder in den mitteldeutschen Bundesländern (Sachsen und Thüringen) systematisch besser informiert. Unter Berufstätigen haben insbesondere Personen mit juristischem Hintergrund häufiger falsch geantwortet.

    Es besteht die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht nicht wahrnehmen und durch Versand von Briefen höhere Kosten bei der Kündigung haben. Es ist auch möglich, dass sie ganz und gar auf eine Kündigung verzichten, weil sie die Kosten der Kündigung als zu hoch ansehen. So ist Nichtwissen nachteilig für die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt. Da eine handschriftliche Kündigung weiterhin gültig ist, müssen Unternehmen sie akzeptieren, womit ihnen ebenfalls höhere Kosten bei der Verwaltung entstehen.

    HANDLUNGSBEDARF

    Die Autoren sehen es als problematisch an, dass der Gesetzgeber bei Gesetzesänderungen im privatwirtschaftlichen Bereich grundsätzlich auf Informationskampagnen verzichtet. Es wird davon ausgegangen, dass es ausreicht, wenn eine der beiden Vertragsparteien besser informiert ist und die andere nötigenfalls gerichtlich diszipliniert wird. Gerade bei Kündigungen haben Dienstleister jedoch keinerlei Anreiz, ihre Kunden über Erleichterungen zu informieren.

    Um positive Effekte zu erzielen, empfehlen die Autoren gezielte Informationskampagnen, wie sie beispielsweise in den USA üblich sind. Dass auch die Technologie selbst hier einen Beitrag leisten kann, ist Teil der weiterführenden Forschung des Instituts.

    Autoren der Studie sind:
    Michael E. Rose, Ph.D., Senior Research Fellow
    Jörg Hoffmann, Research Fellow
    Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

    ÜBER DAS MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR INNOVATION UND WETTBEWERB

    Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb betreibt juristische und ökonomische Grundlagenforschung zu Innovations- und Wettbewerbsprozessen und ihrer Regulierung. Im Mittelpunkt der Forschung stehen Anreize und Determinanten für Innovation sowie deren Implikationen. Mit einem herausragenden internationalen Forschungsteam und einer exzellenten wissenschaftlichen und administrativen Infrastruktur, einschließlich der renommierten Bibliothek, ist das Institut Anlaufstelle für Akademikerinnen und Akademiker aus aller Welt und fördert aktiv den wissenschaftlichen Nachwuchs. Durch das Engage­ment in der wissen­schaft­lichen Aus­bildung unter­stützt das Institut For­schen­de am Beginn ihrer wissen­schaf­tlichen Lauf­bahn und fördert den Wissens­aus­tausch in Zusammen­arbeit mit nationalen und inter­na­tionalen Insti­tutionen. Es informiert und berät im juristischen und ökonomischen Diskurs auf unparteiischer Grundlage. Als unabhängige Forschungseinrichtung stellt das Institut evidenzbasierte Forschungsergebnisse für Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung.

    Zum Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb: https://www.ip.mpg.de/de/


    Contact for scientific information:

    Michael E. Rose, Ph.D.
    Senior Research Fellow
    https://www.ip.mpg.de/de/personen/rose-michael.html


    Original publication:

    Rose, Michael E., Hoffmann, Jörg, Harhoff, Dietmar (2026). Digitalization and Signatures: Evidence from a Survey Among German Citizens, Transforming Government: People, Process and Policy, 1–16.
    https://www.emerald.com/tg/article-abstract/doi/10.1108/TG-06-2025-0168/1334457/...

    Open Access:
    Rose, Michael E., Hoffmann, Jörg, Harhoff, Dietmar (2026). Digitalization and Signatures: Evidence from a Survey Among German Citizens, Max Planck Institute for Innovation & Competition Research Paper No. 25-05.
    https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=5201735#

    Deutschsprachige Zusammenfassung:
    Rose, Michael E., Hoffmann, Jörg, Harhoff, Dietmar (2025). Unwissende Bürger, uninformierte Verbraucher: Wenn digitale Vereinfachungen ins Leere laufen, ifo Schnelldienst, 08/2025, 64–70.
    https://www.ifo.de/publikationen/2025/aufsatz-zeitschrift/unwissende-buerger-uni...


    Images

    Criteria of this press release:
    Business and commerce, Journalists, Scientists and scholars, all interested persons
    Economics / business administration, Law, Politics, Social studies
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Research results
    German


     

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