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02/20/2026 16:45

SVR zu Integrationskursen: Kürzung trifft Integrationswillige besonders

Heike Köhn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR)

    Das Bundesinnenministerium stoppt die Finanzierung von freiwilligen Integrationskursen und schränkt damit den Zugang zu Integrationskursen etwa für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) befürchtet einen integrationspolitischen Rückschritt. Integrations- und Sprachkurse haben sich als Instrument bewährt, um Zugewanderte erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

    Wer keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs hat, soll künftig laut Bundesinnenministerium keinen Integrationskurs mehr bezahlt bekommen. Die Unterstützung gelte nur noch für Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Die Kürzungen betreffen vor allem Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei sowie Unionsbürgerinnen und -bürger. „Der Staat ist berechtigt, bei einer angespannten Haushaltslage den Kreis derjenigen anzupassen, für die er die Kosten bei einer freiwilligen Teilnahme übernimmt. Allerdings müssen die Folgen gut abgewogen werden. Menschen, die einen Kurs nicht selbst bezahlen können, werden dadurch beim Erlernen der Sprache und dem Erwerb weiterer Qualifikationen ausgebremst. Das ist dann widersprüchlich, wenn es solche Gruppen betrifft, deren Arbeitsmarktintegration man gleichzeitig fordert“, sagt Prof. Winfried Kluth, Vorsitzender des SVR.

    „Die jüngsten Daten zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine zeigen, dass sich der ihnen bisher gewährte Zugang zu staatlichen Fördermaßnahmen wie Integrationskursen und die Förderung durch die Jobcenter positiv auf ihre Beschäftigung ausgewirkt hat“, so Kluth. Schon im Jahr 2024 hat eine Studie der OECD bestätigt, dass die in Deutschland etablierten Sprach- und Integrationskurse sich bewährt haben. „Sie sind eine wichtige Brücke zur sprachlichen, ökonomischen und nicht zuletzt zur sozialen Integration“, sagt der SVR-Vorsitzende. „Die freiwilligen Kurse werden in besonderem Maße von Ukrainerinnen und Ukrainern genutzt, die kollektiv als schutzberechtigt anerkannt worden sind. Sie sind von der Kürzung daher stark betroffen und können künftig nur dann kostenfrei teilnehmen, wenn sie zur Teilnahme verpflichtet werden.“

    Kluth warnt vor den wirtschaftlichen Folgekosten: „Wir müssen davon ausgehen, dass die Arbeitsmarktintegration der neu aus der Ukraine Gekommenen – um bei dieser Gruppe zu bleiben – sich ohne hinreichende Deutschkenntnisse deutlich verzögert. Damit sind sie im Zweifel länger auf Sozialleistungen angewiesen. Der Wirtschaft gehen potenzielle Arbeitskräfte verloren. Hier steht zu befürchten, dass die Politik die Falschen trifft, nämlich gerade diejenigen, die sich integrieren und arbeiten wollen. Langfristig können die kurzfristigen Einsparungen dann zu viel höheren Kosten führen.“

    Hintergrund:
    Laut einem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an die Träger vom 9. Februar 2026 sollen Integrationskurse für Asylbewerberinnen und -bewerber, Geduldete (nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG), Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger und -bürgerinnen künftig nicht mehr finanziert werden. Ukrainerinnen und Ukrainer und Personen aus dem EU-Ausland können zwar noch über die Jobcenter eine Zuweisung für einen Integrationskursen beantragen, die Berechtigung ist aber abhängig von Bedingungen, die erst noch geprüft werden müssen. Der Zugang ist damit stärker begrenzt und der bürokratische Aufwand höher.

    Der Sprach- und Integrationskurs wurde im Jahr 2005 mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführt. Er umfasst 700 Unterrichtseinheiten, 600 davon entfallen auf den Spracherwerb. Hier lernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau A2/B1 und beschäftigen sich mit der deutschen Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Haben die Teilnehmenden den allgemeinen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen, können sie ihre sprachlichen Kompetenzen in den Berufssprachkursen des BAMF erweitern.
    Die Teilnahme an Integrationskursen mit einem Sprachkursanteil von mindestens 600 Unterrichtseinheiten erhöht die spätere Arbeitsmarktbeteiligung von Geflüchteten wissenschaftlichen Studien zufolge nachweislich.

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    Über den Sachverständigenrat:
    Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören derzeit acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof. Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Sandra Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof. Dr. Hannes Schammann.

    Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de


    Original publication:

    https://www.svr-migration.de/presse/svr-zu-integrationskursen/


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    Criteria of this press release:
    Journalists, Scientists and scholars, all interested persons
    Economics / business administration, Politics, Social studies, Teaching / education
    transregional, national
    Transfer of Science or Research
    German


     

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