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10/05/2004 15:14

HRK-Senat diskutiert mit Ministerpräsident Koch: Hochschulen als Geiseln im Föderalismustreit

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Zum Auftakt ihrer Sitzung in Frankfurt am Main waren die Mitglieder des Senats der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am Montag (4. Oktober) zu einem zweistündigen Meinungsaustausch mit dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch Gäste der Landesregierung.

    Es bestand Einvernehmen darüber, dass die Hochschulen in erheblich höherem Maß als bislang eigenverantwortlich ihre Entwicklung steuern können sollten. Im Rahmen verlässlicher Finanzierungs- und Leistungsvereinbarungen zwischen eigenverantwortlich handelnden Hochschulen und Staat könnten die Hochschulen sich im nationalen und internationalen Wettbewerb positionieren.

    HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens bedauerte ausdrücklich, dass der Minister-präsident die Zustimmung zur Förderung von Spitzenuniversitäten, wie zwischen dem Bund und den Wissenschaftsministern der Länder ausgehandelt, verweigere. Damit werde den Hochschulen eine wichtige Chance genommen. "Sie werden zu Geiseln im Föderalismus-Streit gemacht", sagte er. Gaehtgens wies die Argumentation des Ministerpräsidenten zurück, dass bundesrechtliche Regelungen für den Hochschulbereich künftig weitgehend verzichtbar seien. "Wir haben Grund zu der Befürchtung, dass mit einem Rückzug des Bundes die Situation der Hochschulen sich weiter verschärfen würde. Gegenüber den außeruniversitären Forschungseinrichtungen etwa sind die Hochschulen in den vergangenen Jahren ins Hintertreffen geraten, weil die weitgehend landesfinanzierten Hochschulen trotz erheblich gestiegener Aufgaben zurückgehende Mittel verkraften mussten. In dieser Situation wäre der mit 1,2 Milliarden Euro finanzierte Wettbewerb um Fördermittel für Spitzenuniversitäten für das deutsche Wissenschaftssystem sehr hilfreich."

    Auch im Bereich des Hochschulbaus sei das Zusammenspiel von Bund und Ländern bewährt. Zum einen sei der Vergleich von bundesweit geplanten wissenschaftlichen Bauvorhaben ein sinnvoller Referenzrahmen. Zum anderen fördere die 50prozentige Mitfinanzierung des Bundes die Umsetzung von Bauten auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen in den Landeshaushalten.

    Trotz der grundsätzlichen Befürwortung von Studiengebühren auf beiden Seiten zeigten sich in der Diskussion unterschiedliche Einschätzungen der Funktion und der Realisierung von Beiträgen. Es dürfe, so die Mitglieder des Senats, die Chance nicht vertan werden, den einzelnen Hochschulen die Entscheidung über das Ob, die Höhe und die disziplinäre Differenzierung zu überlassen. Studienbeiträge müssten Teil des strategischen Handelns sein und als Steuerungsinstrument für Studierende und Hochschulen eingesetzt werden. Den Staat würden Gebühren auch dauerhaft nicht von seiner Finanzverantwortung entlasten.


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    transregional, national
    Science policy
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