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10/05/2004 15:31

Hochschulen treiben Reform der Hochschulzulassung voran

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Über die praktische Umsetzung des neuen Auswahlverfahrens für die ZVS-Studiengänge hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 5. Oktober in Frankfurt am Main beraten. Das neue Modell, das ab dem Wintersemester 2005/2006 zur Anwendung kommt, wurde von der HRK begrüßt, weil die Hochschulquote deutlich steigt, mehr Auswahlkriterien möglich werden und die Ergebnisse der Hochschulauswahl nicht wie bisher durch ZVS-Nachrückverfahren revidiert werden können. Bei dem neuen "20:20:60-Modell" werden (nach Abzug verschiedener Vorabquoten - u.a. für ausländische Studienbewerber, die nicht aus einem EU-Land kommen) 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten, weitere 20 Prozent nach der Wartezeit und die verbleibenden 60 Prozent nach Auswahl durch die Hochschulen vergeben.

    Die Länder müssen die 7. Novelle des Hochschulrahmengesetzes, die mehr Handlungsspielräume bei den Verfahrens- und Kriterienmodalitäten geschaffen hat, noch in Landesrecht umsetzen. Der HRK-Senat forderte sie auf, dabei diese Spielräume an die Hochschulen weiterzureichen und nicht durch Detailvorgaben in ihren Landesgesetzen wieder einzuschränken.

    Zu begrüßen sei, so HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens nach der Senatssitzung, dass die ZVS im Auftrag der Hochschulen den Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide übernimmt, um Mehrfachzulassungen zu verhindern und Nachrückverfahren zu minimieren. Der ZVS-Verwaltungsausschuss war vor wenigen Tagen dem Votum der HRK für dieses Verfahren gefolgt. "Dies ist ein erster Schritt, die ZVS zu einer Servicestelle für die Hochschulen zu machen. Das sollte nicht nur für die Studiengänge des bundesweiten, sondern auch der örtlichen Numerus-clausus-Verfahrens gelten."

    Der Senat wies darauf hin, dass angesichts der knappen Vorbereitungszeit nicht alle Möglichkeiten der HRG-Novelle bis zum Wintersemester 2005/2006 realisiert werden können, weil z. B. fachspezifische Testverfahren erst noch entwickelt werden müssen. Hinzu komme, dass der für die hochschuleigenen Auswahlverfahren vorgesehene Zeitraum zu knapp sei. Die Umstellung müsse daher schrittweise erfolgen und für spätere Verfahren weitere Verbesserungen angestrebt werden.

    Die HRK wird diesen Prozess intensiv begleiten. Sie plant nach einem ersten Experten-Workshop im Juli noch für November eine weitere Veranstaltung, in der der Meinungsaustausch über die anstehenden Fragen bei der Umsetzung des neuen Verfahrens in den Hochschulen im Mittelpunkt stehen soll.


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    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
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