Nürnberg. Das Deutsche Reanimationsregister, das unter der Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) steht, hat seine Datenerhebung maßgeblich erweitert: Zwei neue Module erfassen künftig erstmals standardisiert die Wirkung von Smartphone-basierten Ersthelfenden-Alarmierungssystemen (SbEA) sowie mehr Informationen zur Telefonreanimationen (T-CPR). Ziel ist es, die Rolle von Leitstellen und Ersthelfenden bei der Reanimation noch präziser zu analysieren – und so neue Ansätze zur Verbesserung der Notfallversorgung zu entwickeln.
Ein Schlüssel in der Verbesserung der Versorgungskette liegt in der Nutzung von Smartphone-basierten Ersthelfenden-Alarmierungssystemen (SbEA). Diese Systeme können bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand registrierte Helferinnen und Helfer in unmittelbarer Nähe per App alarmieren – und so entscheidende Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.
Mit dem neuen SbEA-Datensatz, der in Zusammenarbeit mit App-Herstellern, Rettungsdiensten und Fachgremien entwickelt wurde, schafft das Reanimationsregister erstmals eine strukturierte und standardisierte Datengrundlage zur wissenschaftlichen Auswertung dieser Systeme. Der Datensatz wird künftig als Modul unter dem Begriff „Leitstellenversorgung“ geführt und ist sowohl durch Rettungsdienste als auch direkt durch Leitstellen dokumentierbar. Eine Schnittstelle zum Import durch App-Anbieter ist ebenfalls in Planung.
Das neue Modul unterscheidet dabei künftig systematisch zwischen drei Gruppen:
- First Responder – qualifizierte Personen, die durch die Leitstelle alarmiert werden, etwa aus dem Bereich von Feuerwehr oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
- aktivierte Ersthelfende, die beispielsweise per App alarmiert werden und sich nicht im Dienst befinden, sowie
- zufällig anwesende Ersthelfende, die ohne vorherige Alarmierung Hilfe leisten.
Erstmals werden die Daten von First Respondern und aktivierten Ersthelfenden entsprechend den aktuellen internationalen Empfehlungen (Utstein-Standard) getrennt erfasst. So lässt sich künftig genauer analysieren, welche Form der frühen Hilfe in welcher Konstellation welchen Beitrag zur Versorgung leistet. Ergänzend dokumentiert das Register unter anderem Alarmierungswege, Entfernungen, verfügbare Ausrüstung – etwa automatisierte externe Defibrillatoren (AED) – sowie den jeweiligen Ausbildungsstand.
„Mit den neuen Modulen schaffen wir erstmals eine standardisierte Datenbasis, um die Rolle von Ersthelfenden und Leitstellen differenziert abzubilden – das ist ein entscheidender Schritt für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Notfallversorgung“, erklärt Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Sprecher des Organisationskomitees des Deutschen Reanimationsregisters.
Ein weiterer Baustein in der Optimierung der Versorgung ist die konsequente Umsetzung der telefonisch angeleiteten Reanimation.
Die Telefonreanimation gilt als wirksame Maßnahme, um die Zeit bis zum Beginn lebensrettender Maßnahmen zu überbrücken. Nach Hochrechnungen des Deutschen Reanimationsregisters wird sie derzeit in rund 40 Prozent der Fälle durchgeführt. Dabei ist eine nicht erfolgte T-CPR nicht automatisch Ausdruck eines Versäumnisses: In einzelnen Situationen sind bereits qualifizierte Ersthelfende oder medizinisches Fachpersonal vor Ort, sodass keine telefonische Anleitung erforderlich ist.
Wann kommt Telefonreanimation zum Einsatz?
Um die Hintergründe künftig genauer einordnen zu können, wird der bestehende Datensatz erweitert. Erfasst werden unter anderem nicht erkannte Reanimationssituationen, technische Einschränkungen, das Vorliegen einer Patientenverfügung oder eine Ablehnung durch Anrufende. Ziel ist eine differenzierte Analyse – mit Blick auf Optimierungspotenziale ebenso wie auf strukturelle Rahmenbedingungen.
„Die Telefonreanimation ist ein einfaches, aber sehr effektives Mittel, das in den entscheidenden Minuten den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen kann", erklärt Prof. Gräsner. „Mit der Erweiterung des Datensatzes möchten wir genau verstehen, in welchen Fällen die Telefonreanimation zum Einsatz kommt und herausfinden, wann und warum sie nicht genutzt wird. Das hilft uns, diese Maßnahme künftig besser in der Notfallversorgung zu integrieren.“
Mit mehr als 600.000 erfassten Fällen ist das 2007 gegründete Deutsche Reanimationsregister die größte überregionale Datenbank zur Reanimationsversorgung im deutschsprachigen Raum. Es wird inzwischen von 280 Rettungsdiensten in Deutschland, Österreich und der Schweiz, 242 Kliniken und 155 Cardiac Arrest Centern genutzt und ist heute ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung und Versorgungsforschung.
Die Integration der neuen Module ermöglicht eine differenziertere Analyse der Abläufe bei Herz-Kreislauf-Stillständen – und liefert wichtige Erkenntnisse, um die Reanimationsversorgung durch Ersthelfende, professionelle Helfende und Leitstellen gezielt weiterzuentwickeln.
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Mit dem neuen Datensatz will das Deutsche Reanimationsregister herausfinden, in welchen Fällen die T ...
Copyright: DGAI e.V.
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Mit dem neuen Datensatz will das Deutsche Reanimationsregister herausfinden, in welchen Fällen die T ...
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