Forschende untersuchen, wie KI sinnvoll in das Jurastudium integriert werden kann.
Die juristische Ausbildung in Deutschland bedarf einer grundlegenden Reform. Einer der Gründe ist der technologische Fortschritt. Das Hamburger Protokoll: KI-Edition stellt konkrete Ideen vor, wie Künstliche Intelligenz (KI) in der juristischen Lehre integriert werden kann. Das Thesenpapier beinhaltet zahlreiche Vorschläge für die Lehrpraxis und soll die öffentliche Reformdiskussion um eine neue Perspektive mit Fokus auf KI bereichern.
Das Hamburger Protokoll: KI-Edition ist das Ergebnispapier eines Workshops, an dem Vertreter/-innen verschiedener juristischer Bereiche teilgenommen haben, darunter auch Forschende der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Sie beschäftigten sich mit der Frage, wie die notwendigen Kompetenzen zum sinnvollen Umgang mit und der Einsatz von KI in die juristische Ausbildung integriert werden.
Die juristische Ausbildung steht vor der Aufgabe, Absolvent/-innen auf eine Berufswelt vorzubereiten, in der der kompetente Umgang mit generativer KI zentral sein wird. In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie groß die Diskrepanz zwischen dem technologischen Fortschritt und einer Prüfung ist, in der die digitale Realität kaum abgebildet wird und die der modernen juristischen Berufspraxis nicht mehr gerecht wird.
Diskurs um die Reform des Jurastudiums
Die Autor/-innen von Hamburger Protokoll: KI-Edition möchten den bestehenden Diskurs vorantreiben, der bereits in der Justiz, der Politik, in den Prüfungsämtern und Fakultäten, unter Studierenden, in Unternehmen und der Anwaltschaft geführt wird. Verfasst wurde das Thesenpapier von Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School, Prof. Dr. Tabea Bauermeister von der Universität Regensburg sowie Prof. Dr. Paulina Jo Pesch von der FAU.
Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Präsident der Bucerius Law School: „Unsere Aufgabe ist es, Jurastudierende auf ihr künftiges Berufsleben vorzubereiten. Ganz gleich in welchem Bereich sie tätig sein werden, KI wird ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit sein. Daher müssen wir unsere Studierenden heute mit den notwendigen Kompetenzen ausstatten, damit sie KI verantwortungsvoll einsetzen können – im Studium und im Beruf.“
Prof. Dr. Tabea Bauermeister, B.A., Universität Regensburg: „Nach einer ersten, primär auf Haus- und Schwerpunktarbeiten ausgerichteten Phase ist es an der Zeit, den Blick zu weiten: Wir müssen umfassend über generative Sprachmodelle und das Jurastudium reflektieren! Allen voran sollten wir uns die Frage stellen, welchen Fähigkeiten nun entscheidende Bedeutung zukommt und wie wir diese am besten vermitteln.“
Prof. Dr. Paulina Jo Pesch, FAU Erlangen-Nürnberg: „Generative Sprachmodelle sind funktional begrenzt. Gerade deshalb müssen Student:innen lernen, kritisch-reflektiert und selbstbewusst mit der Technologie umzugehen. Damit rücken das analytisch-logische Denken, die menschliche Kreativität und sozial-kommunikative Fähigkeiten in den Vordergrund. KI gibt uns Anlass, im inhaltlich überfrachteten Studienplan vernachlässigte Kompetenzen und unsere Student:innen als menschliche Individuen in den Fokus zu rücken.“
Umsetzbare Ideen für ein modernes Studium
Das Thesenpapier zeigt konkrete Möglichkeiten auf, Kompetenzen im Umgang mit KI im Studium und in der juristischen Ausbildung zu integrieren. Die Vorschläge umfassen:
- eine Erweiterung der Kernkompetenz in Jura um Technologie- und Kommunikationsskills,
- konkrete Lehrformate, die KI kritisch-konstruktiv mitdenken und aufgreifen,
- sowie angepasste und neue Prüfungsformate.
Diese Ideen wurden in einem Workshop entwickelt, der im Dezember 2025 an der Bucerius Law School stattgefunden hat und zu dem die private Stiftungshochschule für das Gemeinwohl zusammen mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg geladen hatte. Es nahmen Lehrpersonen, Forschende, Student/-innen sowie Vertreter/-innen aus Prüfungsämtern, Justiz, anwaltlicher Praxis und Legal-Tech-Unternehmen teil.
Hintergrund der Hamburger Protokolle
Die Bucerius Law School setzt sich bereits seit Jahren für die Reform des Jurastudiums ein. Um die öffentliche Diskussion zu befördern, hat sie 2023 das erste Hamburger Protokoll mit Kernforderungen zur Reform der ersten Prüfung (1. Staatsexamen) verabschiedet. In diesem ersten Thesenpapier wurde gefordert, den Pflichtfachstoff zu reduzieren, einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Examensstudiengang zu integrieren sowie barrierefreie Ansprechstellen zur Konfliktvermeidung einzurichten und die erste Prüfung zu monitoren. Nun folgt mit dem Hamburger Protokoll: KI-Edition ein weiteres Diskussionspapier, welches konkrete Umsetzungsvorschläge beinhaltet.
https://buceri.us/HamburgerProtokollKIedition Download (PDF) Hamburger Protokoll: KI-Edition
Criteria of this press release:
Journalists, Scientists and scholars, Students
Law
transregional, national
Studies and teaching
German

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