Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover hat vergangene Woche einen einheitlichen Rahmen für die Weiterbildung in den Schwerpunkten des Faches Innere Medizin beschlossen, mit einer Mindestweiterbildungszeit von 72 Monaten, von denen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung geleistet werden müssen. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. begrüßt, dass der Ärztetag damit ihrer mit den internistischen Schwerpunktgesellschaften und dem Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI) abgestimmten Position gefolgt ist.
Schwere, akute und komplexe Krankheitsverläufe, die Versorgung multimorbider Patientinnen und Patienten sowie interdisziplinäre Behandlungsentscheidungen gehören in allen Fachgebieten unverzichtbar zur internistischen Kompetenz und können nur unter stationären Bedingungen behandelt und erlernt werden.
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Die Weiterbildung in der Inneren Medizin bleibt anspruchsvoll, breit angelegt und auf die bestmögliche Patientenversorgung ausgerichtet. Diesen Kurs, den der Deutsche Ärztetag vergangene Woche in Hannover mit mehreren Beschlüssen eingeschlagen hat, begrüßt die DGIM ausdrücklich. Vorangegangen war eine mehrjährige Diskussion um eine mögliche Verkürzung und stärkere Flexibilisierung der ärztlichen Weiterbildung. Die Bundesärztekammer hatte der DGIM die Koordination dieser Diskussion unter den betroffenen Fachgesellschaften, dem BDI und insbesondere dem ärztlichen Nachwuchs in den Verbänden übertragen. Letzteres war von besonderer Bedeutung, weil die Weiterbildung auch ein Schlüssel zur Gewinnung und für die Zufriedenheit des internistischen ärztlichen Nachwuchses ist.
„Um Patientinnen und Patienten mit komplexen, oft gleichzeitig bestehenden Erkrankungen sicher behandeln zu können, brauchen Ärztinnen und Ärzte ausreichend Zeit, um Wissen zu vertiefen, klinische Erfahrung zu sammeln und ihre ärztliche Urteilskraft zu entwickeln“, sagt Professor Dr. med. Andreas Stallmach, Vorsitzender der DGIM-Kommission Aus- und Weiterbildung. Zugleich müssen neue Inhalte wie etwa Humangenetik oder digitale Medizin, die die internistische Versorgung zunehmend prägen, ausreichend Raum finden.
Dafür biete die vom Ärztetag beschlossene Mindestweiterbildungszeit von 72 Monaten ausreichend Zeit. Dies entspricht der von der DGIM mit den internistischen Schwerpunktgesellschaften und dem BDI gemeinsam im Vorfeld erarbeiteten Position. Ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung der internistischen Weiterbildung sei auch, dass angehende Internistinnen und Internisten mit fachlichem Schwerpunkt von dieser Zeit 18 Monate in einer schwerpunktspezifischen stationären Patientenversorgung leisten müssen, so Stallmach weiter.
Stationäre und ambulante Weiterbildung sinnvoll verbinden
Eine moderne Weiterbildung muss Ärztinnen und Ärzte bestmöglich auf spätere Versorgungsszenarien vorbereiten. Dazu zählt auch, dass viele internistische Krankheitsbilder heute in hohem Maße ambulant diagnostiziert und behandelt werden. Daher betont Stallmach: „Es ist richtig und wichtig, einen Teil der Weiterbildung ambulant zu ermöglichen.“
Ebenso unverzichtbar bleibt ein starker stationärer Anteil – auch in Schwerpunkten, deren Versorgung überwiegend ambulant erfolgt. Dem trug der Ärztetag Rechnung mit dem Beschluss, dass 24 Monate der Weiterbildung stationär, davon 18 Monate im Schwerpunkt erfolgen müssen. „Um das richtige Management akuter Krankheitsverläufe, von Komplikationen und Multimorbidität sowie Therapieentscheidungen im interdisziplinären Austausch zu erlernen, eignet sich das stationäre Umfeld nach wie vor am besten“, sagt auch Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM.
Einheitlichkeit stärkt die Innere Medizin
Auch wenn sich die Anforderungen der Versorgung in den Schwerpunkten unterscheiden, begrüßt die DGIM ausdrücklich, dass es eine einheitliche Regelung für alle internistischen Schwerpunkte gibt. „Die breite internistische Basis und darauf aufbauende spezialisierte Expertise sind für eine bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten entscheidend und mich freut besonders, dass diesmal die Betroffenen, nämlich unsere jungen Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung, an der Entscheidungsfindung wesentlich beteiligt waren“, bekräftigt Ertl.
Die enge Abstimmung der DGIM mit den internistischen Schwerpunktgesellschaften und dem BDI hat wesentlich dazu beigetragen, die gemeinsame Linie für die Innere Medizin zu formulieren und auf dem Ärztetag in die Musterweiterbildungsordnung umzusetzen. So verbindet die Weiterbildung weiterhin Flexibilität mit verbindlichen Qualitätsstandards und stellt die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt.
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