Die Rudolf- Becker-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. schreibt Forschungsgelder zur Therapie des Prostatakarzinoms in Höhe von bis zu 900.000 € (zwei Projekte á max. 150.000 € pro Jahr und Projekt) für eine Förderdauer von jeweils maximal drei Jahren aus. Die maximale Antragshöhe pro Projekt beträgt 450.000 €.
Die Rudolf- Becker-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. schreibt Forschungsgelder in Höhe von bis zu 900.000 € (zwei Projekte á max. 150.000 € pro Jahr und Projekt) für eine Förderdauer von jeweils maximal drei Jahren aus. Die maximale Antragshöhe pro Projekt beträgt 450.000 €.
Die Gelder sollen dazu dienen, wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren oder zu vertiefen, die die Therapie des Prostatakarzinoms, insbesondere des rezidivierten oder metastasierten Prostatakarzinoms, verbessern können. Auf eine weitere Einschränkung des Themas wird bewusst verzichtet, um einen möglichst großen Strauß von innovativen Forschungsideen zu generieren, die auch außerhalb des Forschungs-Mainstreams liegen können.
Gefördert werden können experimentelle, klinische oder translationale Forschungsvorhaben. Auch Teilaspekte bereits bestehender Studien sind förderungswürdig.
Antragsberechtigt sind Universitätskliniken oder andere gemeinnützige Forschungszentren, die bereits Expertise in Fragestellungen der Prostatakarzinomforschung aufweisen.
Beantragt werden können Personal-, Sach- und Reisekosten. Pauschale Overheads werden nicht übernommen. Sonderkosten, die allein durch das Projekt verursacht werden (Spezialsoftware, extra angemietete Räume, universitätsinterne Dienstleistungen, o.ä.), sind nach Einzelnachweis förderfähig.
Entscheidungskriterien sind primär die Originalität und Innovativität der Fragestellung, die Validität der Methodik, die (potenzielle) Relevanz der Ergebnisse für eine künftige Versorgung des Prostatakarzinoms, die Erfahrung der Arbeitsgruppe sowie die Einschätzung, ob die gesetzten Ziele im Antragsrahmen erreicht werden können.
Die erforderlichen Unterlagen sind in englischer oder deutscher Sprache im pdf-Format als eine einzige Datei (ohne Passwortschutz) bis zum 30. September 2026 ausschließlich per E-Mail zu richten an:
Rudolf-Becker-Stiftung
c/o Deutsches Stiftungszentrum GmbH
z. Hd. Hannah Hexamer
Baedekerstraße 1
45128 Essen
T 0201 8401-172
hannah.hexamer@stifterverband.de
Anträge sollten einen Gesamtumfang von 18 Seiten nicht übersteigen. Als Antragsunterlagen sind einzureichen:
• Deckblatt mit Nennung der Antragstellenden, des Projekttitels und der beantragten Förderdauer und -summe
• Laienverständliche Zusammenfassung des Projekts, die für Veröffentlichungen der Stiftung genutzt wird (max. 1 Seite)
• Wissenschaftliche Zusammenfassung des Projekts (max. 1 Seite)
• Ausführliche Projektbeschreibung (max. 10 Seiten)
(Stand der Forschung, exakte Formulierung der Fragestellung, detaillierte Beschreibung der Methodik, Arbeits- und Zeitplan)
• Aufschlüsselung der beantragten Gelder nach Zeit und Verwendungszweck (max. 1 Seite)
• Projektrelevante Publikationsliste der antragstellenden Arbeitsgruppe (max. 10 Publikationen)
• Kurzdarstellung des wissenschaftlichen Werdeganges aller Hauptantragstellenden (jew. 1 Seite)
Anträge können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn diese vollständig vorliegen.
Über die Vergabe der Forschungsgelder entscheidet das Kuratorium der Stiftung nach externer Begutachtung der Anträge. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Kuratoriums ist ausgeschlossen.
https://www.deutsches-stiftungszentrum.de/stiftungen/rudolf-becker-stiftung
Criteria of this press release:
Journalists, Scientists and scholars
Medicine
transregional, national
Miscellaneous scientific news/publications, Research projects
German

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