Die Forschungsleistungen der Universitäten und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen künftig transparenter gemacht werden. Der Wissenschaftsrat hat dazu in Hamburg (10. - 12. November) den ersten Teil seiner "Empfehlungen zu Rankings im Wissenschaftssystem" verabschiedet. Dort wird ein neuartiges Forschungsrating nach internationalen Maßstäben vorgeschlagen, das die existierenden Verfahren der Qualitätssicherung und Leistungsbewertung ergänzen und die wissenschaftlichen Einrichtungen bei strategischen Entscheidungen unterstützen soll. Dieses Verfahren soll in einer Pilotstudie erprobt werden. In einem zweiten Teil soll auch ein Verfahrensvorschlag für eine vergleichende Bewertung der Lehre folgen.
Um im internationalen Wettbewerb mit den USA, Japan und China künftig bestehen zu können, ist ein fortlaufender qualitativer und quantitativer Ausbau der Rechnerversorgung unverzichtbar. Insbesondere die Einrichtung von Höchstleistungsrechnern der höchsten Leistungsklasse ist erforderlich. Da die Kosten für international führende Höchstleistungsrechner sich auf rund 200 Mio. Euro belaufen und damit nicht mehr ohne weiteres von einem Land allein finanziert werden können, empfiehlt der Wissenschaftsrat, Höchstleistungsrechner der höchsten Leistungsstufe künftig durch den Zusammenschluss nationaler Ressourcen auf europäischer Ebene einzurichten.
Sofern das Land Sachsen-Anhalt die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen Änderungen an seinem Hochschulmedizingesetz vornimmt, wird dieser der weiteren Finanzierung der beiden Universitätsklinika des Landes in Halle und Magdeburg durch das Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) auch nach ihrer rechtlichen Trennung von den Universitäten im Januar 2005 zustimmen.
Hinweis: Die Stellungnahme "Empfehlung zur Einrichtung europäischer Höchstleistungsrechner" (Drs. 6308/04) wird im Netz als Volltext veröffentlicht, sie kann aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per Email (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.
http://www.wissenschaftsrat.de
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