idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
02/09/1999 13:55

Rechtsgutachten zur leistungsdifferenzierenden Besoldung von Professoren

Dr. Kristijan Domiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Hochschulverband

    Möglichkeit und Grenzen leistungsdifferenzierender Besoldung von
    Universitätsprofessoren

    Die Einführung zusätzlicher leistungsorientierter Elemente in die Hochschullehrerbesoldung ist unter Beachtung verfassungs- und beamtenrechtlicher Normen durchaus möglich. Zu diesem Fazit gelangt Professor Dr. Ulrich Battis, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin, in seinem Rechtsgutachten "Möglichkeit und Grenzen leistungs differenzierender Besoldung von Universitätsprofessoren", das der Deutsche Hochschulverband heute in Bonn vorgestellt hat. Allerdings würden die bisher von einer Bund-Länder-Arbeits gruppe sowie von der Hochschulrektorenkonferenz vorgelegten Reformvorschläge die besondere Stellung des Hochschullehrers innerhalb des Beamtenrechts und die Grundsätze der verfassungs rechtlich gewährleisteten Wissenschaftfreiheit erheblich verkennen.

    Im einzelnen gelangt Professor Battis zu folgenden Ergebnissen:

    1. Innerhalb der Hochschullehrerbesoldung gibt es mit dem System der Berufungs zuschüsse seit jeher leistungsbezogene Elemente. Dieses System ist im Beamten recht ein einzigartiges Beispiel für eine wettbewerbs- und leistungsorientierte Besoldung.

    2. Auch für den Hochschullehrer gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Besol dung. Dabei sind die hohen Qualifikationsvoraussetzungen für diesen Beruf, die Bedeutung der Position innerhalb der Universität und die damit verbundene Verantwortung zu beachten. Die in den bisherigen Vorschlägen vorgesehene Absenkung auf ein Basisgrundgehalt der Besoldungsgruppe C 3 ist in keiner Weise als amtsangemessen einzustufen. Die Besoldungs- und Ämtersymmetrie - auch im Verhältnis zur Besoldung der Laufbahnbeamten - wird deutlich verletzt. Auch ist die unterschiedliche Behandlung von Richtern und Professoren ein Wertungswiderspruch.

    3. Eine besoldungsmäßige Leistungsbewertung von Hochschullehrern, wie sie von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der Hochschulrektorenkonferenz vor geschlagen werden, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit dar. Angesichts der extrem leistungsorientierten Amtszugangsvoraussetzungen ist an der Erforderlichkeit dieses Eingriffs zu zweifeln.

    4. Das Ziel, über leistungsbezogene Besoldungselemente zur Motivation und Quali fikation der Hochschullehrer beizutragen, ist mit der aus dem Grundgesetz ab zuleitenden Verpflichtung des Staates zur Förderung freier Wissenschaft grund sätzlich zu vereinbaren. Die in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Beurtei lungen wissenschaftlicher Leistung können aufgrund der im Grundgesetz garan tierten Wissenschaftsfreiheit nur wissenschaftsautonom erfolgen. Dies bedeutet, daß die Methoden, Kriterien und Maßstäbe einer Leistungsbewertung nicht vom Staat festgelegt werden dürfen, sondern nur von der Wissenschaft selbst, so wie sie auch bei Berufungsverfahren zur Anwendung kommen.


    Images

    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Research projects, Science policy, Scientific conferences, Scientific Publications
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).