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02/19/1999 12:33

Arbeitsrechtsstreit Prof. Welker gegen Land Hessen

Ingrid Hildebrand Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Universität Kassel

    Kassel. Der Arbeitsrechtsstreit zwischen Prof. Dr. Christian Welker und dem Land Hessen wird am 11. März das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht in Kassel, beschäftigen. Dort wird die mündliche Verhandlung über die von Prof. Welker eingelegte Revision gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Februar 1998 stattfinden. Das LAG hatte die Klage von Welker gegen die vom Land Hessen am 8. Juli 1996 ausgesprochene fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses abgewiesen.

    Kassel. Der Arbeitsrechtsstreit zwischen Prof. Dr. Christian Welker und dem Land Hessen wird am 11. März das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht in Kassel, beschäftigen. Dort wird die mündliche Verhandlung über die von Prof. Welker eingelegte Revision gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Februar 1998 stattfinden. Das LAG hatte die Klage von Welker gegen die vom Land Hessen am 8. Juli 1996 ausgesprochene fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses abgewiesen.
    Der Primaten-Forscher Welker, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich Biologie/ Chemie der GhK Verhaltensforschung an Affen betrieben hatte, erhielt eine fristlose Kündigung, nachdem er im Juni 1996 39 Tiere getötet und 40 weitere Tiere, die an eine andere Hochschule zur Verhaltensforschung abgegeben werden sollten, aus dem GhK-Affenhaus herausgenommen und in seiner Privatanlage untergebracht hatte.
    Dies war der Höhepunkt einer jahrelangen Auseinandersetzung zwischen der GhK bzw. dem Fachbereich Biologie/ Chemie und Prof. Welker. Erstere hatten Welker immer wieder auf die Begrenzung der Anzahl von Tieren in dem für 176 Affen errichteten Affenhaus gedrängt. Statt dieser Zahl hielt Welker über 300 Tiere, statt vorgesehener sechs Arten schließlich 17. Zwar wurde ein Strafverfahren aufgrund eines Strafantrags des Bundes gegen den Mißbrauch von Tieren vom Juni 1994 gegen die Tierhaltung an der GhK eingestellt, da keine tierquälerische Haltung vorlag, aber es wurde die Überbelegung des Affenhauses moniert. Trotzdem hatte Welker sich massiv gegen ein tierschutzgerechtes Konzept von GhK-Leitung und seinem eigenen Fachbereich für die Abgabe von Tieren an andere Zoologische Institute und Forschungseinrichtungen bis zu einem Höchststand von 176 Affen widersetzt, diese unterlaufen und wiederholt gegen dienstliche Anweisungen verstoßen. Als er schließlich mit der Begründung, dies für wissenschaftliche Zwecke getan zu haben, 39 Affen tötete, wurde ihm wegen "nachhaltiger Störung des Betriebsfriedens" fristlos gekündigt und Hausverbot erteilt. Aus diesen Zusammenhängen heraus belegte Welker die GhK resp. das Land Hessen mit insgesamt zwölf gerichtlichen Verfahren vor Arbeits- und Verwaltungsgerichten.
    Ging es in den Arbeitsgerichtsprozessen vorrangig um die Rücknahme einer Abmahnung die Aufhebung des Hausverbots und die Rücknahme der fristlosen Kündigungen, so wollte Welker vor dem Verwaltungsgericht Kassel, dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof und schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Vorstellung der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre erstreiten. Das Bundesverfassungsgericht nahm die von Welker vorgelegte Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an.
    Es bestätigte die GhK bzw. das Land Hessen in der Frage, daß diese das Recht haben, ihre Stellen mit anderen Schwerpunkten zu besetzen. So hatten die zuständigen Hochschulorgane 1997 beschlossen, die Professur umzuwidmen, der Welker als wissenschaftlicher Mitarbeiter zugeordnet war. Ihr Amtsinhaber, Prof. Dr. Werner Meinel, emeritierte 1998; bis März 1999 sollen die Affen abgegeben sein und die Fläche für neue Forschungszwecke frei sein.
    Spendenaufruf für Affenhaus in Wesel
    Mittlerweile leben im Affenhaus der GhK nur noch 19 Tiere. Bei der Abgabe der Tiere haben sich der von der Hochschulleitung dafür benannte Justitiar der GhK, Michael Helmert und die Leiterin des Tierhauses, Dr. Elke Harigel, große Verdienste erworben. Zusammen haben sie für die artgerechte Unterbringung der verschiedenen Affengruppen in europäischen Zoos und bei zugelassenen Privathaltern gesorgt. Bis auf die nun noch vorhandenen Tiere gelang dies- und auch für die noch vorhandenen 19 Javanermakaken soll einneues Zuhause gefunden werden: Sechs von ihnen werden in den nächsten Wochen in ein Seniorenheim am Möhnesee umziehen und dort in die Tieranlage zu drei weiteren Affen kommen; zwei von ihnen stammen bereits aus Kassel, nämlich ein 30- und ein 32jähriger Kapuzineraffe, also Senioren der Affenwelt, an denen sich die Bewohner des Hauses schon erfreuen. Und auch die letzten dreizehn Javanermakaken werden voraussichtlich nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Denn dort ist die Tierschützerin Ursula Alefs, Leiterin des Tierheims Wesel und Leiterin der Projektgruppe "Rettung der Javaneraffen" des Bundesverbandes Tierschutz e.V. rührig dabei, Spenden einzuwerben. Diese möchte die Affen aufnehmen, benötigen dazu aber ein Tierhaus. Um die rund 100000 Mark Baumittel zu bekommen, hat der Verein seit Dezember in Nordrhein-Westfalen zu einer Spendenaktion aufgerufen. Noch fehlen rund 80000 Mark zur Realisierung- aber möglicherweise finden sich auch bundesweit und in Kassel noch Spender. Die Kontonummer des Vereins lautet: Bundesverband Tierschutz e.V.- "Rettung der Javaneraffen", Kto.-Nr. 224015178, BLZ 35450000.
    Annette Ulbricht-Hopf
    5.458 Zeichen
    Hinweis an die Redaktion:
    Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mit einem Spendenaufruf die Aktion des Bundesverbandes Tierschutz e.V. unterstützen könnten. Die Kontaktadresse lautet:
    Bundesverband Tierschutz e.V.
    Uschi Alefs
    Römerstraße 329
    47441 Moers
    Tel./ Fax: (02841) 55943
    oder
    Tierheim Wesel
    Uschi Alefs
    An der Lackfabrik 4
    46485 Wesel
    Tel. (0281) 56699


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    Biology, Information technology
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