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02/23/1999 08:29

Monitoring für gentechnisch veränderte Pflanzen

Jana Schmidt Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)

    Umweltbundesamt erarbeitet Konzept für gemeinsames Monitoring von Bund und Ländern

    Die möglichen Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Kulturpflanzen nach der Marktzulassung sollen in Deutschland durch ein Monitoring-Programm erfaßt und ausgewertet werden. Das Umweltbundesamt wird ein Konzept für ein solches Monitoring erarbeiten. Dies ist das Ergebnis eines Fachgesprächs, zu dem das Umweltbundesamt im Sommer 1998 Vertreter von Bundes- und Länderbehörden nach Berlin eingeladen hatte. Der Tagungsband liegt nun vor.

    Über die komplexen ökologischen Langzeitwirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) in der Umwelt weiß man bisher nur wenig. Fachleute befürchten verschiedene unerwünschte Wirkungen. Ein Beispiel: GVP, die einen gegen bestimmte Insekten wirksamen Bakteriengiftstoff (B.t.-Toxin, Wirkstoff aus dem Bacillus thuringiensis) produzieren, könnten nicht nur auf bestimmte Schädlinge, sondern auch auf verwandte Arten und Nützlinge (sogenannte Nichtzielorganismen) wirken. Weitere Beispiele für nicht erwünschte Wirkungen sind die ungewollte Verbreitung von GVP oder ihren neuen Genen in der Umwelt sowie indirekte Wirkungen wie mögliche Einflüsse auf die Biodiversität.

    Langfristige Auswirkungen des Anbaus von GVP auf die Ökosysteme können nur durch dauerhaft angelegte Beobachtungsprogramme erfaßt werden. Auf dem Workshop wurde eine Gutachten von Dr. Gerd Neemann (B.L.a.U. Umweltstudien, Göttingen) und Dr. Rüdiger Scherwaß (Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung, IVÖR, Düsseldorf) vorgestellt, in dem im Auftrag des Umweltbundesamtes einen Konzeptvorschlag für ein solches Monitoring von GVP in der Umwelt erstellt werden sollte. Das Gutachten enthält eine Reihe von Konzeptvorschlägen für ein Monitoring der wichtigsten Nutzpflanzenarten in Kombination mit den am häufigsten verwendeten gentechnischen Veränderungen.

    Die über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachgespächs aus Bund, Ländern und dem Ausland waren sich einig, daß es notwendig ist, Prioritäten im Hinblick auf die Auswahl von Pflanzen zu setzen, mit denen ein Monitoring begonnen werden sollte. Außerdem sollten bestehende Umweltbeobachtungsprogramme auf ihre Verwendbarkeit für ein Monitoring und gegebenenfalls eine Erweiterung im Hinblick auf gentechnikspezifische Fragestellungen überprüft werden. Dies wäre das praktikabelste und kostengünstigste Verfahren.

    Als Fallbeispiele, die in einem Monitoring-Programm als erste erfaßt werden könnten, bieten sich der Verbleib von Raps und möglichen Kreuzungsprodukten in der Umwelt oder die Wirkungen des B.t.-Insektentoxins an. Weitergehende Ansätze müssen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundes- und Länderbehörden erarbeitet werden. Auch ist die Finanzierung durch Hersteller, Bund oder Länder noch zu klären.

    1988 hatte der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) in seinem Gutachten gefordert, ein Langzeitmonitoring zu Umweltauswirkungen von GVP nach deren Zulassung zu etablieren und mittelfristig in die allgemeine ökologische Umweltbeobachtung des Bundes und der Länder zu integrieren.
    Diese Empfehlungen unterstützten auch die Umweltminister der Bundesländer auf einer gemeinsamen Konferenz im Mai 1998. Damit wurde ein wichtiger Grundstein für die Realisierung eines solchen Monitoring-Programms gelegt.

    Auf dem Fachgespräch wurden auch bestehende konventionelle Umweltbeobachtungsprogramme des Bundes und der Länder vorgestellt, die gegebenenfalls um gentechnikspezifische Fragestellungen ergänzt werden könnten - zum Beispiel das Artenmonitoring und das Ackerrandstreifenprogramme. Der aktuelle Stand der ökologischen Begleitforschung zu Freisetzungsversuchen wurde ebenfalls beleuchtet, beispielsweise Untersuchungen zur Auskreuzung an Raps mit Herbizidresistenz. Derartige Begleitforschungsprojekte können erste Hinweise auf mögliche unerwünschte Wirkungen bieten und somit helfen, Daten für die Bewertungen im Rahmen des Vollzugs des Gentechnik-Gesetzes (GenTG ) zu liefern und diese so an neue Erkenntnisse anzupassen.

    Berlin, den 23.02.1999

    ! Die Veröffentlichung "Monitoring von Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen " ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 77/98 erschienen, umfaßt 180 Seiten und kostet 20,- DM. Sie kann gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks an die Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1 - 2, 10787 Berlin, bestellt werden. Bitte bei der Bestellung TEXTE 77/98 angeben und auch den Absender nicht vergessen.

    Ansprechpartner: Umweltbundesamt, Fachgebiet IV 2.5 ("Vollzug GenTG - Bewertung gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere"), Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Fax: 030/8903-3380, e-mail: anne.miehe@uba.de


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    Criteria of this press release:
    Biology, Environment / ecology, Information technology, Oceanology / climate
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Scientific conferences, Scientific Publications
    German


     

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