"Die in Nordrhein-Westfalen gültigen Studienkonten sind verfassungsgemäß. Ich begrüße es, dass damit das Oberverwaltungsgericht Münster Rechtssicherheit für die Hochschulen geschaffen hat. Auch für die über 450.000 Studierenden in Nordrhein-Westfalen besteht nun eine klare Orientierung: Das Erststudium in Nordrhein-Westfalen bleibt bis zur anderthalbfachen Regelstudienzeit gebührenfrei. Das Gericht hat die Linie der Landesregierung im Grundsatz bestätigt", sagte Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft anlässlich der heutigen (1. Dezember) Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den zum Sommersemester 2004 in Nordrhein-Westfalen eingeführten Studienkonten. Die Gebühr für Langzeitstudierende stelle keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz dar, urteilte das Gericht.
Die Ministerin verwies weiter darauf, dass die Richter herausgestellt hätten, dass kein Studierender einen Anspruch habe, ein gebührenfrei begonnenes Studium in jedem Fall auch gebührenfrei beenden zu können. "Das Gericht hat ausdrücklich anerkannt, dass die Landesregierung mit einer 1,5fachen gebührenfreien Regelstudienzeit keine sozialen Barrieren für ein Studium aufbaut und wir in unserem Studienkontengesetz ausreichende Sonderregelungen und Härtefallklauseln vorgesehen haben", betonte Kraft.
"Ich akzeptiere auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dass keinem Studierenden ein Nachteil entstehen soll, der in den ersten beiden Semestern den Studiengang gewechselt hat. Damit besteht auch hier nun Rechtssicherheit", so Kraft.
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