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03/18/1999 13:10

Damit Krankenkassen entlastet werden: RUB-Sozialwissenschaftler entwickelte Katalog

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    In der von der RUB prämierten Staatsexamensarbeit "Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung" hat Peter Kostorz einen Katalog erarbeitet, anhand dessen versicherungsfremde Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen auf andere Träger umverteilt werden.

    Bochum, 18.03.1999
    Nr. 63

    Schluß mit versicherungsfremden Leistungen
    Damit Krankenkassen entlastet werden können
    RUB-Sozialwissenschaftler entwickelte Katalog

    Die Krankenkassen geraten immer wieder in die Schlagzeilen, da sie ihre Defizite auszugleichen versuchen, indem sie verstärkt Kosten auf ihre Mitglieder umwälzen. Damit sich nicht nur die Reichen eine umfassende Versorgung leisten können, sollten versicherungsfremde Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GVK) auf andere Träger umverteilt werden. Dieses heiße Eisen faßt erstmals in ausführlicher Form Peter Kostorz an. In seiner von der RUB prämierten Staatsexamensarbeit "Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung" hat er einen Katalog erarbeitet, anhand dessen man die Leistungen der GVK gerecht verteilen kann. Die Arbeit wurde von Prof. Dr. Lothar Neumann und Dr. Klaus Schaper (Sozialpolitik und Sozialökonomik, Fakultät für Sozialwissenschaft der RUB) betreut.

    Profiländerungen in 100 Jahren

    Das Profil der GVK hat sich in ihrer über hundertjährigen Geschichte sehr gewandelt. Ursprünglich wurden sie ins Leben gerufen, damit sie den Arbeitern im Kran-kheitsfall einen Teil des Lohnausfalls durch Krankengeld ersetzten. Im Laufe der Zeit kamen viele Leistungen hinzu, die teilweise keinerlei Bezug zu Krankheiten haben. Um die Krankenkassen zu entlasten, sollen diese versicherungsfrem-den Leistungen neu zugeordnet werden.

    Vom Krankengeld zur Gesundheitssicherung

    Die elementaren Leistungen derGVK sind heute Maßnahmen, die zur Vorbeugung und Behandlung sowie zur Rehabilitation dienen. Damit hat sich der Schwerpunkt vom Krankengeld auf die Gesundheitssicherung verlagert. Gleichzeitig tragen die Krankenkassen Leistungen, die aus rechtlicher und sozialpolitischer Sicht nicht zu ihren Aufgaben gehören. Um den Beitragssatz zu senken, muß man, so Kostorz, diese fremden Leistungen daraufhin überprüfen, ob sie weiterhin im Katalog der Versicherungen verbleiben können oder ausgelagert werden sollen. Dazu zählen z. B. Sterbegeld und Fahrkosten, Haushaltshilfen, bestimmte Bereiche der Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen zur Familienplanung.

    Notwendig oder wünschenswert

    Grundtenor von Kostorz ist: Sind diese Leistungen medizinisch notwendig, bleiben sie Kassenleistung, ansonsten sollte der Staat die Finanzierung übernehmen. Bedürftige sollte der Staat versicherungsfremde Leistungen nach dem Sozialhilferecht erstatten. Es geht also nicht um einen Abbau sondern um richtige Zuordnung und damit Entlastung der Kassen und Beitragszahler.

    Beispiele aus der Praxis

    Anhand von Beispielen erklärt Kostorz seinen Katalog. Die Betreuung von werdenden Müttern ist an sich keine Krankheit; da aber bei Schwangerschaft und Geburt keine klare Abgrenzung gemacht werden kann zwischen normalen Beschwerden und akuten Erkrankungen; soll die ärztliche und medikamentöse Behandlung weiter von den Kassen übernommen werden. Zu diesem Teilbereich gehört auch das Mutterschaftsgeld, das definitiv nicht zu den Leistungen einer Krankenkasse zählt; vielmehr sollte es als Teil des Mutterschutzgesetzes in die Verantwortung des Staates übergehen. Anders sieht es bei Abtreibungen aus. Hier sollten die Kassen nur dann zahlen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. In allen anderen Fällen übernehmen die Kassen die Gebühren zunächst, um den Frauen demütigenden Antragsverfahren zu ersparen und lassen sich die Kosten vom Staat ersetzen. Auch bei der Sterilisation wird nach medizinischer Notwendigkeit entschieden. Die Fahrkosten sind bei der stetig wachsenden Mobilität und Motorisierung heutzutage nicht mehr Sache der Kassen. In Anlehnung an die Arzneimittelbefreiung sollen sie nur noch Bedürftigen erstattet werden.

    Zusammenarbeit mit Vater Staat

    Wollen die Kassen ihren Mitgliedern in Zukunft nicht noch mehr Kosten aufbürden, dann müssen sie in Zusammenarbeit mit Vater Staat ihren Leistungskatalog gründlich überarbeiten.

    Titelaufnahme

    Peter Kostorz "Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung", Peter Lang - Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt/M., Berlin, Bern 1998 (Europäische Hochschulschriften, Reihe 5: Volks- und Betriebswirtschaft, Bd. 2311), DM 84,- ISBN 3-631-33508-3

    Weitere Informationen

    Peter Kostorz, Hansastr. 28, 47058 Duisburg, Tel. 0203/663177

    Prof. Dr. Lothar Neumann, Dr. Klaus Schaper, Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Sozialwissenschaft, Sozialpolitik und Sozialökonomik, 44780 Bochum, Tel. 0234/700 2968/2963, Fax 0234/7094 445.


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    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Social studies
    transregional, national
    Research results, Scientific Publications
    German


     

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