Bulmahn: "Kosten des Studiums müssen kalkulierbar bleiben"
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch über die Verfassungsmäßigkeit der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes entschieden. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn erklärte in Karlsruhe dazu: "Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen." Sie appellierte an die Länder, keine vorschnellen Alleingänge zu machen. Mit Blick auf die Ankündigung einiger CDU-regierter Länder, warnte sie davor, jetzt im Schnellverfahren Gebühren einzuführen, ohne vorher Mindeststandards für die soziale Ausgestaltung sichergestellt zu haben.
Gemeinsam mit den SPD-regierten Ländern halte sie die Gebührenfreiheit für das erste berufsqualifizierende Studium in der Sache für richtig. "Jeder junge Mensch in Deutschland muss unabhängig vom Geldbeutel der Eltern seine individuelle Chance auf eine erstklassige akademische Ausbildung erhalten." Es gehe in erster Linie darum, junge Menschen nicht von einem Studium abzuschrecken. "Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Menschen mit einem Studium, wenn wir Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland sichern wollen."
Darüber hinaus müsse der Wechsel der Studierenden zwischen verschiedenen Hochschulen über Landesgrenzen hinweg gewährleistet bleiben. Die junge Generation müsse für ihre Qualifizierung weiter frei das beste Angebot wählen können. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes steht es in der Verantwortung der Länder, an allen Hochschulen verfasste Studierendenschaften einzurichten. Nach Bulmahns Ansicht ist dies eine demokratische Selbstverständlichkeit. "Die Studierenden brauchen für ihren Einsatz und Engagement auch eine institutionelle Absicherung", sagte Bulmahn. Zudem erbrächten die Studierendenschaften erhebliche Beratungs- und Betreuungsleistungen.
http://www.bmbf.de/press/1366.php
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interdisciplinary
transregional, national
Studies and teaching
German
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