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01/26/2005 13:13

Würzburgs Uni-Präsident Axel Haase begrüßt Verfassungsgerichtsurteil ausdrücklich

Adolf Kaeser Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

    Den Universitäten muss die Möglichkeit gegeben werden, differenzierte Studienbeiträge einzuführen und diese in voller Höhe für die Verbesserung der Qualität in der Lehre einzusetzen, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind. Präsident Prof. Dr. Axel Haase begrüßte insoweit die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung des Verbots von Studienbeiträgen im Hochschulrahmengesetz ausdrücklich.

    Die Frage ob und in welcher Höhe Studienbeiträge festgesetzt werden, müsse von jeder Universität eigenständig entschieden werden können, erklärte Haase in einer Pressemitteilung. So könnten durchaus in der Zukunft an einer Universität differenzierte Beiträge je nach Art und Umfang des jeweiligen Studienangebots und Betreuungsaufwandes möglich werden. Studiengebühren in voller Höhe dürften, so der Präsident, aber erst eingeführt werden, wenn ein tragfähiges Konzept zum Aufbau eines Stipendien- und Darlehenssystem sichergestellt ist.

    Die Universitäten in Deutschland seien - und speziell die Universität Würzburg sei - durch hohe Studierendenzahlen und gleichzeitig geringe Ausstattung mit Personal zum Teil dramatisch überlastet. Manche Studiengänge seien um mehr als 200 Prozent überbucht, so dass eine an internationalen Maßstäben vergleichbare qualitativ gute Lehre zunehmend schwieriger werde.

    Studienbeiträge aller Studierenden könnten zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienverhältnisse eingesetzt werden. Voraussetzung hierfür sei aber, dass Studienbeiträge vollständig den Universitäten zugute kommen und dass durch den Staat künftig keine weiteren Kürzungen der Haushalte an den Universitäten vorgenommen werden.

    Studienbeiträge sind "Drittmittel für die Lehre" in einem erheblichen Umfang. In keinem Fall werde durch Studienbeiträge die Zahl der vorhandenen Studienplätze erhöht. Vorrangig müsse durch Studienbeiträge die Betreuung der Studierenden verbessert werden. Hierzu könnten mehr Assistenten für die Lehre, Tutoren und wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt, sowie die Beratung und die Ausstattung der Hörsäle, Seminare und Praktika verbessert werden. Das Ziel müsse sein, durch die verbesserte Betreuung in der Lehre die tatsächlichen Studienzeiten zu verkürzen. Damit könnten die Absolventen früher eine Arbeitsstelle erhalten. Das damit erzielte erhöhte Lebenseinkommen gleiche die zusätzlichen Aufwendungen für die Studienbeiträge in jedem Fall aus.

    Studienbeiträge dürften keine Studierenden mit der entsprechenden Eignung vom Studium abhalten. Der Staat sei in Zusammenarbeit mit den Universitäten nun aufgerufen, schnellstens geeignete Darlehens- und Stipendiensysteme zu entwickeln. In jedem Fall müsse die finanzielle Belastung durch das Studium nicht den Eltern sondern den Absolventen nach ihrem Studium gegeben werden. Dies sei auch tragbar, da Akademiker in der Regel ein wesentlich höheres Einkommen erzielten und wesentlich weniger von Arbeitslosigkeit betroffen sind, als die Bevölkerung ohne Universitätsabschluss.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Organisational matters, Studies and teaching
    German


     

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