"Mit diesem Urteil werden die Hochschulen in Deutschland nun endlich in die Lage versetzt, international wettbewerbsfähig zu werden. Es gehört international nicht etwa zu den negativen, sondern zu positiven Kriterien bei der Hochschulwahl von Studierenden, dass sich die Hochschule ihre Studenten selbst auswählt, und eben dass sie Gebühren erhebt." Mit diesen Worten kommentierte der Präsident des Stifterverbandes, Dr. Arend Oetker, heute in Berlin das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Studiengebühren.
Der Bund hatte die Länder in einer Novelle des Hochschulrahmengesetzes zu einer Gebührenfreiheit des Studiums verpflichten wollen. Diese Regelungen sind heute vom Bundesverfassungsgericht "mangels Gesetzgebungsrecht des Bundes" für nichtig erklärt worden.
Oetker begrüßte, dass nun ein Wettbewerb unter Ländern über die Erhebung von Studiengebühren entstehe, "einer bundesweit einheitlichen Regelung bedarf es nicht, vielmehr sollen die Länder ihre jeweiligen Modelle wählen und umsetzen dürfen". Oetker rief die zuständigen Landesminister auf, nun nicht ihrerseits allzu detailliert die Erhebung von Studiengebühren zu regeln, sondern vielmehr die einzelnen Hochschulen grundsätzlich zur Erhebung von Studiengebühren zu ermächtigen, ihnen aber das "ob" und "wie" selbst zu überlassen. "Je mehr Gestaltungsspielräume die Hochschulen erhalten, desto besser können sie sich national und international positionieren", sagte Oetker.
Der Stifterverband hatte bereits 1998 ein sozialverträgliches "Studienbeitragsmodell" gemeinsam mit dem CHE - Centrum für Hochschulentwicklung erarbeitet, das bis heute Gültigkeit hat. Umfragen im Auftrag von Stifterverband und CHE in den Jahren 1998, 2000 und 2003 hatten gezeigt, dass sich die öffentliche Meinung, gerade auch der Studierenden zugunsten von Studiengebühren entwickelt hat.
Ansprechparterin:
Dr. Angela Lindner, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0201/8401-158, a.lindner@stifterverband.de
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