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01/26/2005 14:50

HRK-Präsident begrüßt heutiges Urteil des BVerfG zu Studiengebühren und fordert Gestaltungsfreiheit der Hochschulen bei Studienbeiträgen

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachdrücklich begrüßt. Professor Dr. Peter Gaehtgens äußerte sich in Berlin:

    "Mit dem Gebührenverbot ist ein internationaler Wettbewerbsnachteil für die deutschen Hochschulen gefallen. Jetzt können und müssen die Länder Studienbeiträge ermöglichen, die den Hochschulen dringend benötigte Zusatzeinnahmen für die Lehre verschaffen. So können die Bedingungen für die Lehre verbessert und Leistungsanreize für Studierende und Hochschulen geschaffen werden. Studienbeiträge dienen insofern in doppeltem Sinn der Qualitätsentwicklung.

    Zusätzliches Personal und Tutorien, erweiterte Öffnungszeiten von Bibliotheken und ein verbessertes Angebot an Praktika sind als Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre nun vordringliche Aufgaben. Bereits mit einem Studienbeitrag von 1.000 Euro pro Jahr könnten die Mittel für die Lehre um etwa zehn Prozent gesteigert werden. Eine sinnvolle Wirkung kann jedoch nur erzielt werden, wenn der Staat sein Engagement nicht reduziert und die Mittel in vollem Umfang in den Hochschulen verbleiben. Damit verbietet es sich, das Verfassungsgerichtsurteil als Freibrief für ein neues Instrument der staatlichen Haushaltssanierung zu begreifen.

    Das HRK-Plenum hat sich im vergangenen Juni nachdrücklich dafür ausgesprochen, den Hochschulen kein starres Gebührenmodell vorzugeben. Ob und in welcher Höhe eine Hochschule Beiträge erhebt, muss ihr - im Rahmen bestimmter, möglichst einheitlich definierter Grenzen - selbst überlassen werden.

    Oberstes Gebot muss die Sozialverträglichkeit der Studienbeiträge sein. Niemand darf aus finanziellen Gründen vom Studium abgehalten werden. Die HRK schlägt zur Finanzierung von Studienbeiträgen niedrig verzinste Studienkredite vor, die über die Beiträge hinaus gegebenenfalls auch Lebenshaltungskosten während des Studiums abdecken. Sie sollten erst nach Abschluss des Studiums und ab bestimmten Einkommensgrenzen zurückgezahlt werden. Die HRK fordert die Länder auf, möglichst schnell in enger Abstimmung mit dem Bund geeignete Rahmenbedingungen für die Sozialverträglichkeit zu schaffen. Auch ein wesentlich ausgebautes Stipendiensystem sollte die Einführung von Studienbeiträgen begleiten."


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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