Vallendar, 26. Januar 2005. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Studiengebühren wird von der WHU - Otto-Beisheim-Hochschule ausdrücklich begrüßt. Als private Hochschule ist die WHU auf Studiengebühren angewiesen. Sie tragen etwa ein Drittel zum Etat der Hochschule bei "Die Studiengebühren haben aber auch ganz entscheidenden Anteil am Erfolg der Hochschule", betont der Rektor der WHU, Prof. Dr. Peter-J. Jost, heute in Vallendar.
Die Studiengebühren sind neben dem an der WHU durchgeführten mehrstufigen Auswahlverfahren ein wichtiger Selektionsmechanismus. "Überdurchschnittlich motivierte und zielorientierte Studierende sind eine wesentliche Säule des Erfolgsmodells WHU", erklärt Jost . Aber auch die Breite und Qualität der Lehre wäre an der WHU ohne Studiengebühren nicht möglich. Angebote wie der obligatorische Unterricht in zwei Fremdsprachen sind ein Beispiel hierfür. Die WHU kann ihren Studierenden insgesamt acht Sprachoptionen anbieten. Ein Betreuungsverhältnis von 4,5 zu 1 erlaubt Unterricht in kleinen Gruppen, ist entscheidend für die Qualität der Ausbildung und einen Studienabschluss in der vorgegebenen Zeit von maximal 4 Jahren.
"Bei der Einführung von Studiengebühren ist entscheidend, dass niemand aus sozialen Gründen vom Studium ausgegrenzt wird," fordert der WHU-Rektor. An der WHU ist an den Studiengebühren noch kein Studium gescheitert. Bis zu fünfzehn Prozent der Studierenden erhalten einen Freiplatz, zahlen also keine Studiengebühren. Die Vergabe orientiert sich an BAföG-Kriterien. Außerdem bietet die Hochschule einen Teilerlass der Studiengebühren an. Zusammen mit der Sparkasse Koblenz wurde ein Studiendarlehen entwickelt, das eine elternunabhängige Finanzierung ermöglicht. Geplant ist ferner ein umgekehrter Generationenvertrag, bei dem man während des Studiums von den Studiengebühren befreit ist und später einkommensabhängig zurückzahlt. Neben dem BAföG, stehen den WHU-Studenten auch die Begabtenförderungen verschiedener Stiftungen offen.
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