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Wissenschaft
(Berlin, 1. April 2005) Mit dem so genannten "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit", das heute in Kraft tritt, erhalten auch die BAföG-Ämter bei den Studentenwerken die Befugnis, auf Kontendaten von Studierenden zuzugreifen. Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Dachverband der 61 örtlichen Studentenwerke in Deutschland, sieht jedoch keineswegs den gläsernen Studierenden heraufziehen. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde tritt solchen Befürchtungen entgegen: "Die Studentenwerke nutzen nur dann die Möglichkeit, Kontendaten bei BAföG-Anträgen abzufragen, wenn der konkrete und dringende Verdacht besteht, dass vorhandenes Vermögen nicht angegeben wurde."
Meyer auf der Heyde weist besonders darauf hin, dass die Studentenwerke - wie andere Sozialleistungsträger auch - bereits seit dem Jahr 2001 auf Weisung der Wissenschaftsministerien Kapitalerträge von BAföG-Geförderten mit dem Bundesamt für Finanzen abgleichen: "Dieser Datenabgleich aller BAföG-Geförderten garantiert bereits jetzt eine vollständige Kontrolle. Das neue Gesetz ist ein zusätzliches Instrument, unrichtige Vermögensangaben aufzudecken, dürfte aber konkret kaum Auswirkungen haben." Aktuell bezieht rund ein Viertel der zwei Millionen Studierenden in Deutschland BAföG; nur ca. 7 % von ihnen sind beim bisherigen Datenabgleich überhaupt auffällig geworden.
Meyer auf der Heyde betont: "BAföG ist eine Sozialleistung, bei der nur 5.200 Euro Vermögen erlaubt sind, etwa für Computer, Sprachkurse, Auslandssemester. Unrichtige Vermögensangaben können wir nicht dulden. Die im Vergleich mit anderen Sozialleistungen sehr geringe Missbrauchsquote von 7 % zeigt aber, dass pauschale Verdächtigungen gegenüber den Studierenden nicht angebracht sind." Nur ein Bruchteil alle Fälle sei strafrechtlich verfolgt worden, ergänzt Meyer auf der Heyde, und häufig hätten Eltern aus Steuergründen Konten auf die Namen ihrer studierenden Kinder angelegt. Da seit 2002 bekannt ist, dass die Studentenwerke die Angaben zu Kapitalerträgen automatisiert mit den Steuerbehörden abgleichen, rechnet Meyer auf der Heyde auch nicht mit nennenswert neuen Fällen, die nun aufgrund der erweiterten Zugriffsmöglichkeiten aufgedeckt würden.
Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" erlaubt nicht nur den Finanzämtern den Zugriff auf die so genannten Kontenstammdaten: Namen und Adressen von Kontoinhabern, Geburtsdatum, Kontennummern und Depots. Auch die Sozialleistungsträger - die Agenturen für Arbeit, Sozial-, Wohngeld- und eben BAföG-Ämter - sind ab heute befugt, bei den Banken diese Daten abzufragen. Besteht der konkrete Verdacht, dass Studierende, die BAföG beantragen, ein Konto oder Depot nicht angegeben haben, können die Studentenwerke dies nun kontrollieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stefan Grob, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 030/29 77 27-20, E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de
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