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04/25/2005 15:49

HRK begrüßt Neukonstituierung des Akkreditierungsrats

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Die "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" hat am heutigen Montag (25. April) ihre Arbeit mit der konstituierenden Sitzung des Akkreditierungsrates aufgenommen. Dieser ist das zentrale Gremium, das über die Zertifizierung von Akkreditierungsagenturen entscheidet. "Für die Hochschulen ist der Akkreditierungsrat ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung bei der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge. Mit der Überführung in eine Stiftung wird er nun auf eine verlässliche rechtliche Grundlage gestellt. Das ist ein weiterer Schritt für die Qualitätssicherung in Lehre und Studium", kommentierte Professor Dr. Peter Gaehtgens, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Deutschland habe mit dieser Reform ein zentrales Ziel des Bologna-Prozesses bereits frühzeitig erreicht und einen konkreten Auftrag der Bologna-Folgekonferenz in Berlin im Jahr 2003 erfüllt. "Die HRK wird die Arbeit des Rates in diesem Sinne auch weiterhin nach Kräften unterstützen", erklärte Gaehtgens.

    Am Donnerstag (21. April) war in Potsdam bereits der aus Vertretern der Länder und der Hochschulen zusammengesetzte Stiftungsrat erstmals zusammengetroffen. HRK-Generalsekretärin Dr. Christiane Ebel-Gabriel war dabei zur stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrates gewählt worden. Den Vorsitz im Stiftungsrat hat der hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, übernommen.

    Wichtigste Aufgabe des Akkreditierungsrats ist die Zertifizierung von Akkreditierungsagenturen, welche die Studiengänge akkreditieren und das Siegel des Rates vergeben. Der Akkreditierungsrat sichert damit die Einhaltung der Vorgaben der Länder durch die Agenturen.
    Eingerichtet wurde der Akkreditierungsrat 1998 durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz. Nach einer Probephase von drei Jahren wurde er 2002 dauerhaft etabliert und mit der Überführung in eine Stiftung des öffentlichen Rechts das deutsche Akkreditierungssystem auf eine verlässliche rechtliche Basis gestellt. Sitz der Stiftung ist Bonn. Dem Akkreditierungsrat gehören je vier Vertreter der staatlichen und der Hochschulseite an, zwei Studierende, zwei Experten aus dem Ausland, fünf Vertreter der beruflichen Praxis sowie beratend ein Vertreter der Agenturen.


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    transregional, national
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