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Wissenschaft
Experten des deutschen Hochschulwesens stellten heute in Berlin Eckpunkte eines zukunftsfähigen deutschen Wissenschaftssystems vor.
Das Papier mit den "zwölf Empfehlungen" ist ab sofort abrufbar unter http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/29042005c.pdf.
Eine ausführliche Presseinformation mit kurzen Erläuterungen der zwölf Empfehlungen finden Sie unter http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/29042005b.pdf.
Wissenschaft und Forschung müssen in Deutschland grundlegend neu konfiguriert werden. Eine neunköpfige Kommission ausgewiesener Persönlichkeiten des deutschen Hochschulwesens hat heute in Berlin dazu ein Eckpunktepapier mit zwölf Empfehlungen vorgelegt, das abgerufen werden kann unter http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/29042005c.pdf.
1. Gemeinsame Verantwortung für die Wissenschaft Im Vordergrund steht im künftigen Wissenschaftssystem eine kooperative "Gewaltenteilung" auf vier Ebenen: Hochschulen, Länder, Bund und Europäische Union.
Föderalismus heißt für die Wissenschaft, dass nicht die Länder und der Bund miteinander konkurrieren sollen, sondern die Hochschulen. Wirkliche Hochschulautonomie ist unabdingbare Voraussetzung für ein zukunftsfähiges Wissenschaftssystem im internationalen Wettbewerb. Bund und Länder müssen dies in gemeinsamer Verantwortung ermöglichen und die relevante Gesetzgebung so ändern, dass politische Blockaden zum Schaden der Wissenschaft nicht mehr einseitig möglich sind. Gemeinsam müssen Bund und Länder außerdem die Mittel für die deutsche Wissenschaft deutlich erhöhen.
Die Hochschulen haben in dem Vier-Ebenen-Modell auf der Basis von Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen volle Verantwortung für Profilbildung und Prioritätensetzung, für operative und strukturelle Angelegenheiten in Finanz- und Personalfragen, Studium und Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung sowie Wissens- und Technologietransfer. Sie betreiben Qualitätskontrolle verbunden mit hochschuleigener und hochschulübergreifender Qualitätssicherung und externer Evaluation.
Die Länder sind die primären und verantwortlichen Gestalter der Hochschullandschaft in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen; sie sind finanzieller Träger oder zumindest primärer Vertragspartner der Hochschulen. Sie sichern die Mindeststandards durch Aufsicht über die Verfahren zur Sicherung von Qualität in den Hochschulen und sollten zudem ihre institutionelle Verantwortung nutzen, um eine möglichst weit reichende Autonomie der Hochschulen zu ermöglichen und sicher zu stellen. Nur dort, wo die autonome Hochschule gelingt, wird Forschung und Lehre langfristig konkurrenzfähig bleiben. Den Ländern kommt des Weiteren eine Koordinierungsaufgabe zu: Wissenschaft darf nicht an Grenzen halt machen - schon gar nicht Bundesländergrenzen: Clusterbildung, Exzellenzentren und -regionen, Hochschulkonsortien, gemeinsame Berufungen, Studienzugang, Studierendenmobilität: all das muss bei aller Eigenständigkeit auch über Ländergrenzen hinweg möglich sein. Die Organisation dieser Formen der Zusammenarbeit sollte den Hochschulen überlassen und nicht politisch reguliert oder gar diktiert werden.
Der Bund verantwortet in diesem Modell eine deutlich verschlankte Hochschulrahmengesetzgebung, die als zentrale Komponenten weiterhin den Hochschulzugang, die Abschlüsse und deren Vergleichbarkeit umfasst sowie alle nationalen Forschungsprogramme. Darüber hinaus trägt der Bund Verantwortung für die Mitfinanzierung des Hochschulbaus; er engagiert sich im Zusammenwirken mit den Ländern in der Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses an Hochschulen sowie in allen Angelegenheiten von überregionaler und internationaler Bedeutung. Künftig sollte der Bund zudem nicht nur wie bisher im Rahmen seiner Forschungsprogramme Mittel im Wettbewerb an die Hochschulen vergeben, sondern auch Forschungszentren, die Installation von Großgeräten und andere Vorhaben von überregionaler und internationaler Bedeutung in den Hochschulen im Benehmen mit deren Sitzländern direkt finanzieren können. Dies ist durch ein Forschungsförderungsgesetz auf der Grundlage von Artikel 74 des Grundgesetzes sicherzustellen.
Die Europäische Union verantwortet die Forschungsrahmenprogramme mitsamt einem zwingend einzurichtenden European Research Council, der vor allem für die Grundlagenforschung neue Wettbewerbsarenen eröffnen wird; sie sorgt für die Weiterentwicklung des europäischen Hochschul- und Forschungsraums und fördert die Implementierung des Bologna-Prozesses in den Mitgliedsstaaten.
2. Handlungskonzept und nächste Schritte
Die eigentliche Herausforderung in der gegenwärtigen Situation ist nicht so sehr das Verhältnis von Bund und Ländern, sondern die Neuordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Hochschule, das heißt die Schaffung der autonomen, selbstverantworteten Hochschule und die Optimierung ihrer wissenschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit durch eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern. Der Forschungspakt muss umgehend umgesetzt werden, die darin für die Hochschulen vorgesehenen Mittel (circa 35 Millionen Euro) reichen jedoch bei weitem nicht aus, um internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Eine neu konfigurierte "Exzellenzinitiative" in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern sollte daher als Einstieg dienen in eine strukturelle Neuordnung der Förderung von Forschung, Lehre und wissenschaftlichem Nachwuchs in Deutschland. Die Kommission empfiehlt folgende ineinander greifende und sich gegenseitig verstärkende Maßnahmen.
Konsens besteht seit einiger Zeit zwischen den sich an der Diskussion beteiligten Akteuren über die Förderung von Graduiertenschulen und Forschungscluster. Auch die Kommission befürwortet:
eine gezielte, auf wettbewerblicher Basis erfolgende Finanzierung besonders herausragender Hochschulprogramme zur strukturierten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in eher forschungsbasierten Graduate Schools und eher anwendungsorientierten Professional Schools.
die längerfristige und großzügige Förderung international herausragender Forschungsprogramme und -zentren an Hochschulen. Entscheidendes Kriterium sollte die auf Grund der bisherigen wissenschaftlichen Leistungen begründete Aussicht eines Forschungszentrums sein, sich in einem bestimmten Gebiet in den nächsten fünf Jahren in der internationalen Spitzengruppe zu etablieren.
Insbesondere spricht sich die Kommission aus für:
die Ausschreibung eines bundesweiten Wettbewerbs "Zukunftskonzepte für die Spitzenforschung", der sich auf die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hochschulen konzentriert. Gefördert werden sollten in diesem Wettbewerb forschungszentrierte Zukunftskonzepte deutscher Hochschulen zur weiteren Stärkung ihrer leistungsfähigsten, international herausragenden Bereiche unter Berücksichtigung ihrer Vernetzung mit Einrichtungen im In- und Ausland (einschließlich der außeruniversitären Forschungseinrichtungen). Ziel ist die international wahrnehmbare Profilierung der jeweiligen Hochschule auf der Basis eines integrierten Gesamtkonzeptes. Bewertet werden die Konzepte von einer internationalen Jury, deren Empfehlungen bindenden Charakter haben sollten.
3. Die selbstständige Hochschule der Zukunft
Die Hochschule der Zukunft muss künftig eine selbstständige Hochschule sein. Sie muss die Freiheit bekommen, sich im nationalen wie internationalen Wettbewerb auf ihren leistungsstarken Feldern zu profilieren und zu behaupten. Dabei bedarf es entsprechender Entscheidungs-, Management- und Verwaltungsstrukturen, um in diesem Wettbewerb Prioritäten zu setzen. Seitens der öffentlichen Hand ist hierzu eine konsequente Deregulierung, das heißt insbesondere eine radikale Ausdünnung von Gesetzen und Verordnungen bis hin zu deren Abschaffung - insbesondere der Kapazitätsverordnung - zwingend erforderlich.
Die Hochschule der Zukunft betreibt aktives Wissensmanagement und ist eine selbstständige, eigenverantwortliche Einrichtung: Studierendenauswahl, Berufungen, die Verwendung von Ressourcen und die Einführung wie auch die Höhe von - sozial abgesicherten - Studiengebühren müssen in ihre Entscheidungsbefugnis gelegt werden. In welcher Rechtsform und Organisationsstruktur sich die Hochschulen in der Zukunft organisieren, kann man ihnen selbst überlassen. In keinem Fall jedoch darf und kann sich der Staat aus seiner primären Verantwortung, der Finanzierung der Hochschulen - vornehmlich über Ziel- und Leistungsvereinbarungen - zurückziehen. Zugleich sind die Hochschulen aufgefordert, wesentlich mehr finanzielle Mittel durch aktives Fundraising einzuwerben. Hierfür ist seitens der Hochschulen, der Politik und der Wirtschaft allmählich eine andere Förderkultur in Deutschland aufzubauen.
4. Hochschulen und außeruniversitäre Forschung
Die Hochschulen sind im Interesse des wissenschaftlichen Nachwuchses und ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit als primäre Zentren der Forschung auszubauen. Der große Anteil außeruniversitärer Forschung im deutschen Wissenschaftssystem verschlechtert bislang die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit der deutschen Hochschulen. Bund und Länder sollten konkrete Schritte unternehmen, um die Trennung von universitärer und außeruniversitärer Forschung in Deutschland zu überwinden. Die Hochschulen müssen im Interesse ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch enge Kooperation bis hin zu struktureller Integration von außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestärkt werden.
Es gibt gewichtige Gründe für eine institutionelle Einbindung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in die Hochschulen. Im Interesse einer verstärkten institutionellen Einheit von Forschung und Lehre sollte eine solche Bündelung von Forschungspotenzialen auch die Weiterführung der finanziellen Förderung der Forschung in den Hochschulen durch den Bund möglich machen: Forschungsaufgaben und Großgeräte, die einzelne Länder quantitativ überfordern, müssen über diesen Weg weiterhin vorrangig vom Bund finanziert werden - und zwar in den Hochschulen. Es muss in diesem Kontext geprüft werden, die Aufgaben der Ressortforschungseinrichtungen - soweit sie nicht unmittelbar hoheitliche Kontrollaufgaben umfassen - wettbewerblich auf die Hochschulen zu übertragen oder sie institutionell mit den Hochschulen zu verknüpfen, um Forschung auf internationalem Niveau sicher zu stellen. Hier hätten Bund und Länder zusätzlich erhebliche Mittel zur Verfügung, um die Forschungskapazität der Hochschulen zu stärken.
Einen Überblick über das Papier "Eckpunkte eines zukunftsfähigen deutschen Wissenschaftssystems" finden Sie im Folgenden. Zu den folgenden zwölf Punkten hat die Kommission ihre Empfehlungen vorgelegt:
I. Studium und forschendes Lernen
II. Wissenschaftlicher Nachwuchs
III. Personalstruktur
IV. Bauliche und apparative Infrastruktur
V. Die selbstständige Hochschule der Zukunft (siehe auch Text oben)
VI. Hochschulen und außeruniversitäre Forschung (siehe auch Text oben)
VII. Zusammenarbeit von Hochschule und Wirtschaft
VIII. Qualitätssicherung: Monitoring, Akkreditierung und Evaluation
IX. Leistungskraft und Finanzierung
X. Internationalität der deutschen Wissenschaft
XI. Gemeinsame Verantwortung für die Wissenschaft (siehe auch Text oben)
Die Aufgaben der Öffentlichen Hand in Deutschland
Die Verantwortung der Länder
Die Verantwortung des Bundes
Das Zusammenwirken von Bund und Ländern
XII. Handlungskonzept und nächste Schritte (siehe auch Text oben)
Das Papier mit den "zwölf Empfehlungen" ist ab sofort abrufbar unter http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/29042005c.pdf.
Eine ausführliche Presseinformation mit kurzen Erläuterungen der zwölf Empfehlungen finden Sie unter http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/29042005b.pdf.
Im Folgenden finden Sie die Liste der Kommissionsmitglieder:
Zusammensetzung der Kommission "Eckpunkte eines zukunftsfähigen Wissenschaftssystems"
Prof. Dr. Andreas Geiger, Rektor der Fachhochschule Magdeburg-Stendal
Prof. Dr. Peter Hommelhoff, Rektor der Universität Heidelberg
Dr. Wilhelm Krull, Generalsekretär der VolkswagenStiftung, Hannover
Prof. Dr. Klaus Landfried, ehemaliger Präsident der Hochschulrektorenkonferenz und ehemaliger Präsident der Universität Kaiserslautern
Prof. Dr. Wilfried Müller, Rektor der Universität Bremen
Prof. Dr. Detlef Müller-Böling, Leiter des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), Gütersloh
Prof. Dr. Hans N. Weiler, Prof. emeritus, Stanford University, und ehemaliger Rektor der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder
Prof. Dr. Margret Wintermantel, Präsidentin der Universität des Saarlandes, Saarbrücken
Prof. Dr. Johann-Dietrich Wörner, Präsident der Technischen Universität Darmstadt
Der Text dieser Presseinformation steht im Internet zur Verfügung unter
http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/29042005a.pdf
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Kontakt
VolkswagenStiftung
Dr. Wilhelm Krull
Telefon: 05 11/83 81 - 225
E-Mail: krull@volkswagenstiftung.de
VolkswagenStiftung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Christian Jung
Telefon: 05 11/83 81 - 380
E-Mail: jung@volkswagenstiftung.de
http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/29042005c.pdf Eckpunktepapier
http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/29042005b.pdf Erläuterungen
http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/29042005a.pdf Pressemitteilung
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Miscellaneous scientific news/publications, Science policy
German
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