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05/11/1999 14:21

Drogendelinquenz im Straßenverkehr

Robert Emmerich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

    Eine Forschungsgruppe des Instituts für Rechtsmedizin und des Lehrstuhls für Psychologie III der Universität Würzburg hat 255 Disco-Besucher, die unter akutem Drogeneinfluss standen, auf freiwilliger Basis untersucht. Fast die Hälfte davon, nämlich genau 46 Prozent, hatte Cannabis konsumiert. Dies berichtete der Psychologe Prof. Dr. Hans-Peter Krüger beim 64. Kolloquium über rechtsmedizinische Fragen an der Universität Würzburg.

    Außerdem hatten 13 Prozent der Testteilnehmer Amphetamin, 11 Prozent Ecstasy und 3 Prozent Kokain genommen. Fast ein Viertel der Probanden hatte laut Prof. Krüger mehr als nur eine Droge im Blut. Eine weitere Auswertung zeigte, dass rund 41 Prozent der Personen, bei denen eine einzige Droge nachgewiesen wurde, keinen Alkohol getrunken hatten und dass 13 Prozent eine Blutalkoholkonzentration von mehr als einer Promille aufwiesen. Cannabis könne, so der Professor, nicht als Einstiegsdroge bezeichnet werden - diese Funktion hätten inzwischen die Aufputschmittel aus der Gruppe der synthetischen Amphetamin-Abkömmlinge übernommen.

    Das Kolloquium fand am 16. April 1999 unter dem Thema "Drogendelinquenz im Straßenverkehr - rechtliche, verkehrspsychologische und drogenanalytische Aspekte" im Würzburger Institut für Rechtsmedizin statt. Einer der Vorträge befasste sich mit dem Widerspruch zwischen der gesellschaftlichen Akzeptanz und der verkehrsstrafrechtlichen Ahndung von Suchtmitteln. Wie Prof. Dr. Klaus Laubenthal, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie und Strafrecht, ausführte, werde aufgrund der gesellschaftlichen Akzeptanz des Alkoholkonsums nur im Straßenverkehr eine intensive Alkoholprohibition betrieben. Anders sieht es bei den Betäubungsmitteln aus: Bei diesen werde schon mit einer Strafe bedroht, was für Alkohol quasi staatlich sanktioniert sei, nämlich Besitz, Konsum und Weitergabe. Den Hintergrund für diese restriktive Vorgehensweise stellen, so Prof. Laubenthal, die "sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit illegalen Drogen" dar, die verhütet werden sollen.

    Die verkehrsstrafrechtliche Ahndung des Betäubungsmittelkonsums hat mit dem Kardinalproblem zu kämpfen, dass ein Konsument kaum rasch entdeckt werden kann, wenn bei ihm keine deutlichen Ausfallerscheinungen bemerkbar sind. Zum einen fehlt die "Alkoholfahne", zum anderen wird das Ausmaß der Drogenwirkungen ganz wesentlich von den individuellen Eigenschaften des Konsumenten bestimmt. Außerdem bestehen keine Erfahrungen mit Grenzwerten, die den Promillegrenzen vergleichbar wären. Daher bedarf es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stets "zusätzlicher, aussagekräftiger Beweisanzeichen für die Feststellung der Fahruntüchtigkeit". Der alleinige Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut jedoch zieht eine Ahndung nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht nach sich.

    Dr. Hansjörg Magerl vom Institut für Rechtsmedizin stellte die Fortschritte der forensischen Drogenanalytik als Antwort auf aktuelle Entwicklungen des Betäubungsmittelgebrauchs dar. Seit Anfang der 90er Jahre sei festzustellen, dass das Festhalten an einem bestimmten Drogentyp zunehmend von einem Verhaltensmuster abgelöst wird, bei dem mehrere Rauschmittel konsumiert werden - der reine Heroin- oder Kokainkonsument ist offenbar zur Ausnahme geworden. Auch wird das Bild immer mehr von den sogenannten synthetischen Drogen bestimmt. Zudem erlangen Ersatzstoffe wie Methadon steigend Bedeutung im Verkehrsstrafrecht und bei den Todesursachen.

    Bei der Drogenanalytik ist laut Dr. Magerl die Kombination der Hochleistungsgaschromatographie mit der Massenspektrometrie das Verfahren der Wahl. Dabei werden nach einer aufwendigen Probenextraktion die gaschromatographisch getrennten Verbindungen im Massenspektrometer in Molekülbruchstücke überführt. Es entsteht ein sogenanntes Massenspektrum, mit dem sich die jeweilige chemische Verbindung identifizieren lässt. Noch vor wenigen Jahren sei eine solch zuverlässige Aussage kaum möglich gewesen.

    Das Kolloquium war dem langjährigen Oberarzt des Instituts für Rechtsmedizin, Prof. Dr. Ernst Schulz, gewidmet, der am 31. März 1999 mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand trat. Die Laudatio hielt Institutsvorstand Prof. Dr. Dieter Patzelt. Außerdem bekam Prof. Schulz vom Vorsitzenden der Landessektion Bayern des "Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr", Ulrich Frenzel, die "Senator-Lothar-Danner-Medaille" in Gold und damit die höchste Auszeichnung dieses Bundes überreicht. Sie wird einmal jährlich an eine Persönlichkeit verliehen, die sich um die Verkehrssicherheit, vorzugsweise hinsichtlich der Bekämpfung der Unfallursachen Alkohol und Drogen, besonders verdient gemacht hat.


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    Criteria of this press release:
    Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Social studies
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Research results, Scientific conferences
    German


     

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