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05/31/2005 16:08

Warum in Italien Gerichtsverfahren allzu lange dauern

Robert Emmerich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

    "Die Verwaltung der Dritten Gewalt". Was zuerst nach einem eher spröden Forschungsgebiet klingt, erscheint um so spannender, je länger Fabian Wittreck davon erzählt. Der 37 Jahre junge Jurist, der im Mai mit dem Röntgenpreis der Uni Würzburg ausgezeichnet wurde, hat zu diesem Thema seine Habilitationsschrift angefertigt. Darin befasst er sich mit Problemen der Justizverwaltung.

    Beispiel: Richter sollen unabhängig entscheiden. Unter anderem haben sie auch die Exekutive zu kontrollieren, also Regierung, Ministerien und öffentliche Verwaltung. Doch wer stellt Richter ein, wer beurteilt ihre Arbeit, wer befördert sie? Das macht, zumindest in Deutschland, wiederum die Exekutive - und damit sind Interessenkonflikte programmiert.

    "Um hier Probleme zu vermeiden, fordern die Richterverbände derzeit, dass sich die Gerichte selbst verwalten sollten", erklärt der Röntgenpreisträger. Doch wer überprüft dann die Kontrolleure? "Die Exekutive wird zumindest noch vom Parlament kontrolliert, ein Richterverband aber von niemandem", so Wittreck.

    Bei dieser Diskussion werde Italien immer als leuchtendes Beispiel hingestellt. Im Land südlich der Alpen verwalten sich die Richter selbst. Sie wählen einen "Obersten Rat der Richterschaft", der auch die Disziplinarhoheit ausübt. Eine Folge dieser Selbstkontrolle: "Wenn dort beispielsweise ein Verkehrsunfall vor Gericht verhandelt wird, kann sich das Verfahren zehn Jahre und länger hinziehen", sagt der Würzburger Jurist. Diese Misere offenbare sich auch in Straßburg: Dort seien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2002 insgesamt 12.000 Beschwerden aus Italien wegen überlanger Verfahrensdauer anhängig gewesen - aus Deutschland dagegen nur einige hundert.

    Ein anderes Thema, mit dem sich der Wissenschaftler beschäftigt hat, ist die Tendenz, Gerichte nach betriebswirtschaftlichen Modellen führen zu wollen. Ein relativ harmloses Beispiel dafür ist der Fall, dass ein Amtsgericht den Reinigungsdienst an eine Firma übergibt. "Aber es gibt da sehr viel weitergehende Überlegungen", erklärt Wittreck.

    So bestünden derzeit in manchen Bundesländern, etwa in Baden-Württemberg, starke Bestrebungen, die Arbeit der Gerichte rein unter Kostengesichtspunkten zu betrachten. Im Extremfall würde dann ein Gericht danach beurteilt, wie kostengünstig es entscheidet, ob es immer die billigsten Lösungen wählt, indem es zum Beispiel stets den preisgünstigsten Gutachter bestellt. Eine derartige Ökonomisierung der Justizverwaltung hält Wittreck für äußerst fragwürdig: "Hier muss sich die Gesellschaft darüber klar werden, was ihr unser derzeitiger Rechtsschutz wert ist."

    Den Röntgenpreis erhielt der junge Wissenschaftler beim Stiftungsfest der Universität in der Neubaukirche. Albrecht Graf von Ingelheim, Vorsitzender des Universitätsbundes, überreicht ihm die mit 5.000 Euro dotierte Auszeichnung. Sie ist für herausragende Nachwuchswissenschaftler der Universität bestimmt, die ihre Promotion abgeschlossen haben und noch nicht auf eine Lebenszeitprofessur berufen wurden. Die Habilitationsarbeit, die Wittreck bei Professor Horst Dreier angefertigt hat, liegt zurzeit der Juristischen Fakultät zur Begutachtung vor.

    Fabian Wittreck, geboren 1968 in Paderborn, hat an der Uni Würzburg Rechtswissenschaften und Katholische Theologie studiert. Dabei war er Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Das Zweite Juristische Staatsexamen legte er 1997 ab, die Promotion folgte 2001. Seitdem ist er Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht.

    Kontakt: Dr. Fabian Wittreck, T (0931) 31-2337, Fax (0931) 31-2911, E-Mail:
    wittreck@mail.uni-wuerzburg.de


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    Fabian Wittreck
    Fabian Wittreck
    Foto: Robert Emmerich
    None


    Criteria of this press release:
    Law, Politics
    transregional, national
    Research projects
    German


     

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