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06/09/1999 07:39

Versammlung beschloss neue Grundordnung der Universität

Robert Emmerich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

    Die Frauenbeauftragten an Hochschulen wurden durch die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes (BHG) gestärkt: In den Gremien, denen sie bislang nur mit beratender Stimme angehörten, haben sie nunmehr volles Stimmrecht.

    Diesen und weiteren durch das BHG vorgegebenen Neuerungen wurde nun die Grundordnung der Universität Würzburg angepasst. Die Versammlung beschloss die Änderungen nach der Zustimmung des Hochschulrats in ihrer Sitzung am 20. Mai. Nun muss sie noch vom Wissenschaftsministerium in München genehmigt werden.

    Wie Universitätspräsident Prof. Dr. Theodor Berchem in seinem Jahresbericht ausgeführt hatte, wurden dabei "in die bewährte alte Grundordnung die vom Gesetz vorgeschriebenen Punkte eingearbeitet". Von weiteren Gestaltungsmöglichkeiten sei nur mäßiger Gebrauch gemacht worden, und zwar "mit Behutsamkeit und Bedacht, soweit es sinnvoll erschien. Wir haben beispielsweise die Rolle der Frauenbeauftragten etwas klarer umschrieben und ihr zum Beispiel in der Kommission für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, ohne Gesetzeszwang, wohl aber aus guten Gründen, Sitz und Stimme verliehen." Die Frauenbeauftragte gehört zudem laut Gesetz nunmehr als stimmberechtigtes Mitglied dem Senat, dem Erweiterten Senat, den Ständigen Kommissionen und der Kommission für Lehrerbildung an.

    Eine weitere Änderung betrifft die Versammlung, die mit Ablauf ihrer Amtszeit am 30. September 2000 durch einen "Erweiterten Senat" ersetzt wird. Dieser besteht neben den Senatsmitgliedern aus den Fachbereichssprechern bzw. deren Vertretern, falls der Sprecher bereits Mitglied des Senats ist, aus vier Vertretern der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter sowie aus vier Studierenden und zwei sonstigen Mitarbeitern.

    Künftig hat der Vorsitzende des Studentischen Konvents einmal pro Semester alle Studierenden zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung einzuladen. Dabei wird dann der Sprecherrat über seine Tätigkeiten berichten. Auch über dieses Gremium sind in der neuen Grundordnung umfangreichere Passagen zu finden als bisher: Auf Wunsch der Studierenden wurde laut Präsident Berchem die Geschäftsführung des Sprecherrates präzisiert.

    Unberührt blieb die Form der Hochschulleitung als Präsidialverfassung. "Wir haben uns für drei Vizepräsidenten entschieden, während das Gesetz nur zwei vorschreibt. Wir haben - dem Gesetz entsprechend - auch aufgenommen, dass ein Vertreter aus dem Mittelbau Mitglied des Präsidiums sein kann, was wir mit Erfolg zwölf Jahre lang praktiziert haben, ehe es uns per Gesetz verboten wurde. Wir behalten die sechsjährige Amtszeit des Präsidenten und die dreijährige der Vizepräsidenten bei und vermeiden die Überlappung der Amtszeiten, weil sie der Vorschrift des Gesetzes, wonach der Präsident die Vizepräsidenten vorschlägt, zuwider läuft", so Prof. Berchem.

    Neu eingeführt wurden zudem die Studiendekane. Sie sind laut BHG unter anderem "für die Durchführung der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertung" verantwortlich und sollen dem Fachbereichsrat jährlich einen Bericht zur Lehre erstatten. Die Amtszeit der Studiendekane beträgt vier Jahre. In den Würzburger Fakultäten für Mathematik und Informatik sowie für Chemie und Pharmazie werden je zwei Studiendekane gewählt. Diese sollen sich um jeweils eines der in diesen beiden Fakultäten vorhandenen Fächer kümmern.


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    Organisational matters
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