idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
09/09/2005 13:39

Angesichts steigender Hautkrebsfälle: Sonnenschutz am Arbeitsplatz notwendig

Ghita Cleri PB2/ Pressearbeit
Bundesamt für Strahlenschutz

    Das Europäische Parlament hat im Entwurf der EU-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch optische Strahlung die Passagen zum Thema Sonnenschutz gestrichen. Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, kritisiert diese Streichungen: "Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden hauptsächlich durch die UV-Strahlung der Sonne belastet. Angesichts der Zunahme von Hautkrebsfällen ist aus Sicht des Strahlenschutzes der Schutz vor ultravioletter (UV-) Strahlung eine zentrale Forderung im Bereich der optischen Strahlung. Die Ausnahme der natürlichen Strahlung aus entsprechenden Arbeitsschutzregelungen ist nicht akzeptabel."

    Beim Arbeitsschutz im Bereich der natürlichen optischen Strahlung geht es primär um die Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hinblick auf die Bewertung und Verringerung der Risiken. Zusätzliche Maßnahmen können sinnvoll sein, wenn ein erhöhtes Risiko angenommen werden muss. Diese Maßnahmen sind in der Regel einfach und bezahlbar, wie zum Beispiel das Bereitstellen von Sonnenschutzmitteln für die Bedienung im Gartenlokal oder ein Sonnenschirm für den Bademeister im Freibad. Den Arbeitern am Bau ist durch den Arbeitgeber eine entsprechende Kleidung nahezulegen. Eine Überdachung von Baustellen oder der Zwang zu Schutzkleidung wird in der Richtlinie an keiner Stelle gefordert.

    Die Argumente der Gegner der Richtlinie reichen von dem Vorwurf der Überregulierung, der Entmündigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis hin zur Behauptung untragbarer finanzieller Belastungen für die betroffenen Unternehmen. Wolfram König: "Diese Kritikpunkte sind rational nicht nachvollziehbar. Der von einzelnen Industrieverbänden in den Medien hervorgerufene Eindruck, dass sich ein Arbeitgeber derzeit nicht um die möglichen Gesundheitsrisiken seiner Angestellten durch die natürliche Exposition in der Sonne zu kümmern hätte, mag zwar gängige Praxis sein, widerspricht aber den rechtlichen Verpflichtungen und ist in hohem Maße verantwortungslos. Die Arbeitgeber sind auch jetzt schon gesetzlich für den Gesundheits- und Sicherheitsschutz ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz verantwortlich. Da die gesundheitlichen Risiken der natürlichen ultravioletten Strahlung seit langem wissenschaftlich unstrittig sind, kann sich ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber dieser Verpflichtung schon jetzt nicht entziehen. Es ist nicht akzeptabel, wenn durch den Druck einzelner Interessensgruppen der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins Hintertreffen gerät."


    Images

    Criteria of this press release:
    Biology, Economics / business administration, Environment / ecology, Media and communication sciences, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Oceanology / climate, Social studies
    transregional, national
    Science policy
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).