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07/21/1999 11:41

Wissenschaftsrat: Beschäftigungsfähigkeit muß ein Ziel des Hochschulstudiums sein

Dr. Uta Grund Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Der Wissenschaftsrat hat eine Stellungnahme zum Verhältnis von Hochschulausbildung und Beschäftigungssystem verabschiedet. Der Anteil der Erwerbstätigen mit Hochschulabschluß ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen und es spricht alles dafür, daß in der Wissensgesellschaft der Bedarf an Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt künftig weiter ansteigen wird. Hochschulabsolventen sind in Deutschland wie in allen Industrieländern trotz des Anstiegs der absoluten Zahl der Arbeitslosen mit Hochschulabschluß in deutlich geringerem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen als andere Qualifikationsgruppen. Der Übergang von der Hochschule in den Beruf ist allerdings für viele der Absolventen schwieriger, risikoreicher und langwieriger geworden. Mit dem wirtschaftlichen Wandel verändern sich die Qualifikationsanforderungen. Sowohl im Urteil der Wirtschaft als auch der Absolventen greifen die Hochschulen diese Veränderungen gegenwärtig nur unzureichend auf, wie eine Auswertung der verfügbaren Absolventenstudien zeigt.

    Mit einem zunehmenden Anteil von Erwerbstätigen mit Hochschulabschluß wächst die Bedeutung der Hochschulen für Wirtschaft und Beschäftigung. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit muß von den Hochschulen künftig als übergreifendes Studienziel verfolgt und als ein Prozeß begriffen werden, der sich durch das ganze Studium zieht und nicht erst mit dem Studienabschluß einsetzt. In einer Situation eines unschärfer werdenden Arbeitsmarktes wird von den Studierenden und Absolventen ein hohes Maß an Eigenverantwortung für die Gestaltung ihres Studiums und des weiteren lebenslangen Lernens verlangt. Für den Aufbau und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen bedarf es einer gemeinsamen Verantwortung von Studierenden und Absolventen, Professoren und Hochschulen sowie Wirtschaft und Staat.

    Der Bedarf an Studiengängen, die besser auf die berufliche Praxis vorbereiten, übersteigt nach Einschätzung des Wissenschaftsrates das gegenwärtige Angebot bei weitem. Er empfiehlt deshalb mit Nachdruck eine Erweiterung des Fächerspektrums und eine Fortsetzung des Ausbaus der Fachhochschulen. Die Universitäten müssen sich ebenfalls der Aufgabe stellen, die Arbeitsmarktchancen ihrer Absolventen durch eine Veränderung und Verbesserung ihres Studienangebotes zu erhöhen.

    Eine Orientierung an den Bedürfnissen der Studierenden erfordert ein Bündelung der Ressourcen von Studienberatung, Sozialberatung und Berufsberatung zu einem integrierten Dienstleistungsangebot und eine stärkere Vernetzung mit den Angeboten der Bundesanstalt für Arbeit.

    Eine gemeinsame Verantwortung von Hochschulen und Arbeitgebern für die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen verlangt einen eigenen Beitrag der Wirtschaft und der öffentlichen Arbeitgeber und setzt die Dialogbereitschaft der Unternehmen voraus. Die in einigen Fächern besonders ausgeprägten Zyklen zwischen Angebotsüberhängen und Absolventenmangel sollten von der Wirtschaft durch eine Verstetigung ihrer Rekrutierungspolitik abgeschwächt werden. Unternehmen und Wirtschaftsverbände sollten verstärkt darauf achten, keine falschen Signale zu setzen und Aussagen zu den Berufsperspektiven von Hochschulabsolventen im Bewußtsein ihrer prozyklischen Wirkungen zu formulieren. Mit einer Reform des öffentlichen Dienstrechts, die die starre Verbindung von Laufbahnen und Besoldung an den Abschluß einer bestimmten Hochschulart überwindet, muß der Staat als öffentlicher Arbeitgeber zur Umsetzung seiner eigenen Studienreformvorgaben beitragen.

    Hinweis: Die Stellungnahme zum Verhältnis von Hochschulausbildung und Beschäftigungssystem (Drs. 4099/99) kann bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates schriftlich oder per E-Mail (post@Wissenschaftsrat.de) angefordert werden.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy, Scientific Publications
    German


     

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