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Wissenschaft
Mit dem politischen und juristischen Umgang mit der NS-Vergangenheit von Mitte der 50er bis Ende der 60er Jahre beafasst sich ein kürzlich von der VW-Stiftung dem Bochumer Historiker Norbert Frei bewilligtes Projekt.
Bochum, 19.08.1999
Nr. 180
Zwischen Kriegsverbrecherpolitik und Deutschlandpolitik
"Ahndungswille" der Juristen im deutsch-französischen Vergleich
RUB-Historiker: Neue Quellen zum Umgang mit NS-Verbrechen
Der politische und juristische Umgang mit der NS-Vergangenheit während der Besatzungszeit und in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre ist mittlerweile weitgehend erforscht. Die Zeit danach liegt aber noch weitgehend im Dunklen. Diesem noch neuen Feld widmen sich Bochumer Historiker unter der Leitung von Prof. Dr. Norbert Frei (Neuere und Neueste Geschichte, Fakultät für Geschichtswissenschaft der RUB). Das Projekt "Ahndung, Verjährung, Amnestie. Studien zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in Deutschland und Frankreich 1945-1969 wird von der Stiftung Volkswagenwerk unter dem Förderungsschwerpunkt "Diktaturen im Europa des 20. Jahrhunderts: Strukturen, Erfahrungen, Überwindung und Vergleich" finanziert.
Von Skandalen und Nazikarrieren
Mit der Gründung der Bundesrepublik setzte eine Politik der weitgehenden Rücknahme der Entnazifizierungs- und Säuberungsmaßnahmen ein, die von den Alliierten bei Kriegsende veranlasst worden waren. Doch seit Ende der fünfziger Jahre intensivierte sich in Deutschlands politischer Öffentlichkeit die Diskussion um die NS-Vergangenheit. Skandale um die Nazikarrieren von Juristen und Politikern häuften sich, und spektakuläre Gerichtsprozesse schlugen hohe Wellen. Zwischen 1965 und 1969 kam die Debatte um die Verjährung von NS-Mordverbrechen hinzu. Die Politik der Strafverfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechern zwischen 1957 und 1969 ist daher einer der Schwerpunkte des Projekts.
Wie Franzosen mit ihren Kriegsverbrechern umgegangen sind
Ein weiterer Akzent liegt auf den Wechselwirkungen zwischen der deutschen Ver-gangenheitspolitik und dem juristischen Ahndungswillen im Ausland. Stellvertretend für die im Krieg durch die Deutschen besetzten Staaten wird hier Frankreich untersucht. Anhand von zum Teil erst jetzt zugänglichen Quellen erforschen die Wissenschaftler Intentionen und Ergebnisse der französischen Kriegsverbrecherpolitik und berücksichtigen dabei deren politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Auch die Rückwirkungen sollen dokumentiert werden: Wie hat die deutsche Öffentlichkeit das französische Vorgehen aufgenommen, und wie hat die deutsche Politik reagiert? Die Historiker erforschen außerdem die Zusammenhänge zwischen der Kriegsverbrecherpolitik und der deutsch-französischen Annäherung.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Norbert Frei, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte, Ruhr-Universität Bochum, Universiätsstr. 150, 44780 Bochum, Tel. 0234/700-2540, Fax: 0234/7094-414.
Criteria of this press release:
History / archaeology, Law, Politics, Social studies
transregional, national
Research projects
German
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