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Wissenschaft
Kritik an der Art und Weise, wie die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Erhebung von Studienbeiträgen gestalten wollen, hat das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 23. November in Bremen geübt.
Es widerspreche sowohl dem Gedanken der Autonomie der Hochschulen als auch dem Konzept des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen, wenn Baden-Württemberg und Niedersachsen die Hochschulen zur Einführung einer Einheitsgebühr von 500 Euro verpflichteten. Bayern lässt zwar einen Korridor für die Gebührenhöhe, zwingt aber ebenfalls die Hochschulen zu deren Einführung. Nach bisherigen Plänen überlässt allein das Land Nordrhein-Westfalen den Hochschulen die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden.
Die Sicherstellung der Sozialverträglichkeit der Gebühren durch Ausfallfonds, die von der Hochschule gespeist werden, steht zudem im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2005, stellte das HRK-Plenum fest. Diese spricht ausdrücklich davon, dass die Länder dieser Forderung in "eigenverantwortlicher Wahrnehmung" Rechnung tragen müssen. Vor allem das nordrhein-westfälische Modell, wonach 25 Prozent der Einnahmen in einen Ausfallfonds eingestellt werden müssten, um den Rückzahlungsausfall von BAföG-geförderten Studierenden aufzufangen, ist nach Überzeugung des Plenums nicht hinnehmbar. Hier bürde der Staat seine Pflicht zur sozialverträglichen Ausgestaltung den Studierenden auf. Durch dieses seltsame Solidarmodell sei die Verbesserung der Studienbedingungen nur sehr eingeschränkt möglich.
Das Plenum der HRK hatte am Vortag in Bremen eine Entschließung zur künftigen Studienfinanzierung verabschiedet. Darin hatte die HRK ihre bisher vorgelegten Empfehlungen, die sich für die Einführung von Studienbeiträgen "als Drittmittel für die Lehre" aussprechen, noch einmal konkretisiert.
o Wenn Hochschulen Studienbeiträge einführen, sollen diese von allen Studierenden gleichermaßen aufgebracht werden.
o Die sozial verträgliche Ausgestaltung soll nicht durch Ausnahmetatbestände, sondern allein durch die Möglichkeit der Vorfinanzierung der Beiträge und durch flexible Rückzahlungsbedingungen, die an der persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Absolventen orientiert sind, hergestellt werden. Nur eine solche Lösung führe zu den erwünschten hochschulpolitischen Steuerungseffekten und zu einer Minimierung des Verwaltungsaufwandes.
o Die Kreditangebote sollen aus dem Wettbewerb der Finanzierungsinstitute hervorgehen. Das Ausfallrisiko solle teils durch eine Versicherungslösung, teils durch eine staatliche Absicherung abgefangen werden. Wichtig sei, dass das Angebot eines Finanzierungsinstitutes von allen Studierenden zu gleichen Konditionen in Anspruch genommen werden könne.
o Die HRK forderte zudem die Wirtschaft auf Studienfonds aufzulegen. Aus diesen könnte sie Studierenden, die sie für besonders förderungswürdig halte und längerfristig an sich binden wolle, die Studienbeiträge finanzieren.
Längerfristig hält die HRK eine Neuordnung des gesamten Systems der Studienfinanzierung unter Einschluss der Finanzierung der Kosten der Lebenshaltung für erforderlich. In Anbetracht des Ziels, den Anteil von Studierenden am Altersjahrgang und den Anteil der Studierenden aus niedrigen Einkommensverhältnissen nachhaltig zu steigern, müssten noch einmal alle Möglichkeiten erörtert werden, das Studium für eine größere Anzahl von jungen Leuten finanzierbar zu machen.
(Text der Empfehlung der HRK und Überblick über Landesregelungen in der Anlage)
http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_2925.php?datum=205.+Plenum+am+23.+November+...
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Science policy
German
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