idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Die 74 in Greifswald zu ihrer 42. Jahrestagung versammelten Kanzler und Kanzlerinnen der 82 deutschen Universitäten und Gesamthochschulen einigten sich auf »Greifswalder Grundsätze zum Hochschulrechnungswesen« - für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Leistungen.
Die Universitätskanzler und -kanzlerinnen Deutschlands haben sich an der Universität Greifswald während ihrer 42. Jahrestagung vom 29.9. bis zum 1.10.1999 grundlegend beschäftigt, wie die deutschen Universitäten und das Wissenschaftssystem zu reformieren seien. In einem Referat diskutierte
Dr. E.h. Uwe Thomas, Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, und in einem Feuerwerk an Gedanken Dr. Lothar Späth, Vorstandsvorsitzender der Jenoptik, die Fragen der staatlichen Gesamtverantwortung für die Wissenschaft und die operative Verantwortung der Universitäten.
Einvernehmen herrschte, daß der Prozeß der Ablösung staatlicher Détailsteuerung durch starke Uni-Verantwortlichkeit abgeschlossen werden müsse. Allerdings habe dies auch ein Umdenken der Universitäten zur Folge: Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit, Transparenz der entstehenden Kosten und stärkere Betonung der universitären Leistungen sind hier
entscheidende Stichworte.
Die Reform des Rechnungswesens der Universitäten und die Reform des Dienst- und Tarifrechts im Wissenschaftsbereich waren wichtige weitere Themen. Die Kanzler und -innen verabschiedeten Grundsätze für die Weiterentwicklung bzw. Ablösung des kameralen Rechnungswesens, die
größere Kostentransparenz und Leistungsvergleiche innerhalb und außerhalb der Universitäten möglich machen sollen (siehe Anhang).
Weitere Informationen gibt Ihnen gerne:
Dr. Hanns J. Seidler, Sprecher der deutschen Universitätskanzler
TU Darmstadt, Tel. 06151-162128, Fax 06151-165489
Greifswalder Grundsätze zum Hochschulrechnungswesen
Modernes Rechnungssystem von Hochschulen und ihren Klinika vorgesehen
Die deutschen Universitätskanzler und -kanzlerinnen beschäftigten sich in Greifswald auf ihrer 42. Jahrestagung mit der zukünftigen Gestaltung des Rechnungswesens an den Universitäten. Sie nahmen von ihrem Arbeitskreis »Hochschulrechnungswesen« ausgearbeitete Vorschläge an und verständigten sich auf »Greifswalder Grundsätze zum Hochschulrechnungswesen«. Diese besagen im wesentlichen:
1) Das bisherige öffentliche Rechnungswesen stellt lediglich sicher, daß Ausgaben konkret nachgewiesen werden können (kameralistische Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung).
2) Ein modernes Rechnungswesen hat demgegenüber die Funktion, alle Planungen zu unterstützen. Es schafft Transparenz der Leistungen von Hochschulen sowie der damit verbundenen »Produktionskosten« für Lehre, Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Weiterbildung, Technologie- und sonstige Transfer-Bereiche. Damit können die Hochschulen eine Bringschuld gegenüber der Öffentlichkeit, den Parlamenten und den Ministerien erfüllen.
3) Diese Funktion erfüllt in der Privatwirtschaft die kaufmännische Buchführung mit den darauf aufbauenden Nebenrechnungen. Für sinnvolle Vergleiche zwischen öffentlichem und privatem Bereich ist es daher hilfreich, wenn sich auch das Hochschulrechnungswesen an diesem Standard orientiert.
4) Der Beschluß der Kanzler-Jahrestagung zur zukünftigen Hochschulrechnung realisiert die Funktionen eines modernen Rechnungswesens und zwar sowohl für diejenigen Länder und Hochschulen, die weiterhin von einer kameralistischen Basisrechnung ausgehen wollen, als auch für jene, die schon zur »Doppik« (doppelten Buchführung) übergingen; der Beschluß ist eine Hilfe besonders für die, die eine Neuorientierung diskutieren. Viele für die Hochschulen nicht relevante Nebenrechnungen des kaufmännischen Rechnungswesens können dabei entfallen.
5) Mit der Neuausrichtung wird zugleich die Basis für ein Rechnungswesen geschaffen, das auch dem der Universitätsklinika entspricht. Das eröffnet Synergien und Vorteile im Controlling für die Hochschulen insgesamt. Wichtig ist auch, daß deren Wirtschaftsführung künftig zunehmend unabhängigen Wirtschaftsprüfern unterliegen wird, wie dies bereits für Klinika der Fall ist.
6) Die Kanzler haben einen für alle verbindlichen allgemeinen Kontenrahmen beschlossen.
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Organisational matters, Science policy
German
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