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Wissenschaft
192/1997 09. Oktober 1997
3. deutsch-japanisches Strafrechtssymposium in Trier Thema: ,Alte Strafrechtsstrukturen und neue gesellschaftliche Herausforderungen"
Vom 11. bis 15. Oktober 1997 findet in Trier das 3. deutsch-japanische Strafrechtssymposium zum Thema ,Alte Strafrechtsstrukturen und neue gesellschaftliche Herausforderungen" statt. Das von Prof. Dr. Hans-Heiner Kuehne (Universitaet Trier) und von Prof. Dr. Koichi Miyazawa (Geouniversitaet Tokyo) den beiden Wissenschaftlern gemeinsam veranstaltete Symposium beschaeftigt sich mit der grundsaetzlichen Frage, ob in modernen Industriegesellschaften, wie sie von Japan und Deutschland verkoerpert werden, das Strafrecht herkoemmlichen Stils noch als geeignetes Instrument zur Loesung komplexer gesellschaftlicher Probleme genutzt werden kann, wie etwa denen des internationalen Finanzverkehrs oder der Gentechnik. In diesem Zusammenhang wird auch ueberprueft, inwieweit die herkoemmlichen Verfahrensvorschriften und die Vollstreckungsmoeglichkeiten ihrer Funktionsbestimmung entsprechen. Gerade in Zeiten, in welchen die Politik dazu neigt, das Strafrecht als probates Allheilmittel fuer jedwedes neu aufkommende gesellschaftliche Problem zu nutzen, ist die Beantwortung dieser Fragen von grosser Wichtigkeit.
Bereits seit Sommer 1973 arbeitet der Trierer Strafrechtler, Prof. Dr. Hans-Heiner Kuehne, mit seinem japanischen Kollegen Koichi Miyazawa zusammen. Daraus entstanden verschiedene Bereiche der Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Die Verbindungen von Japan und Deutschland auf rechtlicher Ebene sind aufgrund der Rezeption weiter Teile deutschen Rechts in Japan seit Ende letzten Jahrhunderts notorisch. Viele japanische Rechtslehrer, mit zum Teil hervorragenden Deutschkenntnissen, besuchten deutsche Kollegen, um die japanische Rechtsdiskussion mit dem neuesten Stand der in Deutschland gefuehrten vertraut zu machen. Auch Einladungen deutscher Rechtsprofessoren nach Japan dienten demselben Zweck. Besonders intensiv sind diese Kooperationen stets im Bereich des Strafrechts gewesen. Aber erst die Arbeiten von Koichi Miyazawa fuehrten seit Ende der sechziger Jahre auch die deutschen Strafrechtslehrer in das japanische Strafrecht ein. Daraus ergab sich nun wirklich eine bilaterale Diskussion, die zu Bemuehungen fuehrte, eine ebenso systematische wie organisatorische Basis zu schaffen, um unabhaengig von den Zufaellen einzelner Kooperationen den Strafrechtsvergleich auf deutsch-japanischer Ebene zu betreiben. Dies gelang 1988 mit dem von Hirsch in Koeln organisierten 1. deutsch-japanischen Strafrechtssymposium. 1994 fand die zweite von Miyazawa und Kuehne organisierte Veranstaltung in Tokyo statt.
Weitere Informationen: Prof. Dr. Hans-Heiner Kuehne Fachbereich V - Rechtswissenschaft Universitaetsring 15 54286 Trier Tel.: (06 51) 2 01-25 99 Fax: (06 51) 2 01-39 24 e-mail: kuehne@uni-trier.de
Criteria of this press release:
Social studies
transregional, national
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German
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