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02/09/2000 12:02

Recht und Moral in der Biomedizin

Achim Fischer Abteilung Kommunikation
Universität Mannheim

    Juristen und Philosophen debattierten bei einer Veranstaltung des Instiuts für Medizin- Gesundheitsrecht und Bioethik an der Universität Mannheim über die Bedeutung der Philosophie für die Rechtswissenschaft am Beispiel der Bioethikkonvention

    Embryonalforschung, Gentherapie, das Klonen von Lebewesen - viele Themen aus der Biomedizin werden öffentlich sehr kontrovers diskutiert. Der rasante biotechnologische Fortschritt lässt die Gesetzgebung hinter diesen Entwicklungen hinterher hinken. Um mehr Rechtssicherheit in diesem hoch innovativen Bereich erreichen zu können, ist zunächst eine ethisch-moralische Bewertung dieser Problemstellungen von zentraler Bedeutung. In dieser Einschätzung sind sich Juristen und Philosophen weitgehend einig. Kontrovers diskutiert wird jedoch, in welchem Umfang die moralische Bewertung Einfluss auf die Rechtsfindung nehmen soll. Das zeigte ein wissenschaftliches Kolloquium an der Uni Mannheim zur Bedeutung der Philosphie für die Rechtswissenschaft.

    Eingeladen zu dem Kolloquium hatte das Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim (IMGB). Anlass der Veranstaltung am 5. Februar war die Emeritierung des Mannheimer Juristen Prof. Dr. Hans-Martin Pawlowski. Am Beispiel der sogenannten "Bioethikkonvention" des Europarates wurde aus verschiedenen Perspektiven dargestellt, welcher Stellenwert moralischen bzw. ethischen Erwägungen bei der Gesetzgebung zukommt beziehungsweise zukommen sollte.

    Prof. Dr. Jochen Taupitz, der als geschäftsführender Direktor des IMGB die Veranstaltung eröffnete, wies darauf hin, dass Deutschland der Bioethikkonvention bislang nicht beigetreten sei. Grund seien Bedenken, die Konvention biete zum Beispiel im Hinblick auf die Forschung mit Einwilligungsunfähigen oder Embryonen ein zu geringes Schutzniveau. Professor Taupitz betonte in diesem Zusammenhang allerdings, dass sich in der Ablehnung biomedizinischer Fortschritte häufig lediglich eine prinzipielle Ablehnung des Neuen und Unbekannten überhaupt manifestiere. Dies führe zu der Frage, wo die ethisch vertretbaren Grenzen der Wissenschaft auch aus dem Blickwinkel der heutigen Verantwortung für zukünftige Generationen liegen.

    "Der Begriff Ethik weckt bei vielen große Erwartungen, die die Ethik aber nicht erfüllen kann", gab Prof. Dr. Dieter Birnbacher vom Philosophischen Institut der Heinrich-Heine Universität Köln zu bedenken. "Die Halbwertzeit bioethischer Konventionen ist gering und damit auch das Ausmaß an Rechtssicherheit." Birnbacher hält den bestehenden gesetzlichen Spielraum in Deutschland nicht für zu weit, sondern für zu eng. So sei es beispielsweise problematisch, wenn aufgrund nationaler gesetzlicher Beschränkungen Behandlungsmethoden für bestimmte Patienten ausgeschlossen bleiben.

    Die größten Probleme der Bioethikkonvention bestehen nach Meinung des Philosophie-Professors in der schwammigen Begrifflichkeit: "Der Personenbegriff wird hier zur Gretchenfrage." Wer ist überhaupt ein Mensch? Sind dafür bestimmte geistige oder moralische Fähigkeiten relevant? Ist ein Embryo bereits ein Mensch? Diese Fragen seien noch immer nicht eindeutig geklärt.

    Prof. Dr. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität Köln, plädierte dagegen für die weitgehende Autonomie der Rechtswissenschaft bei der rechtlichen Begriffsbildung. Er wirft der Philosophie explizit Einmischung in juristische Belange vor. Die philosophische Debatte um die Identität von Mensch und Person, wie sie Birnbacher skizziert hatte, sei nicht hilfreich für die Auseinandersetzung mit Menschenrechtsproblemen in der Bioethik. "Ausschlaggebend für die Definition menschlichen Lebens ist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Spezies, nicht aber bestimmte geistige Fähigkeiten wie Selbstbewusstsein oder moralisches Empfinden."

    Prof. Dr. Hans-Martin Pawlowski, Zivilrechtler an der Universität Mannheim, merkte an, dass die Frage nach dem Verhältnis zwischen Recht und Moral falsch gestellt ist, da es die eine Moral nicht (mehr) gibt. Der Kern des Rechts müsse ein "Gemeinsam-Richtiges" erhalten. Durch das Aufkommen unterschiedlicher ethisch-moralischer Konzepte, die im "pluralistischen Staat der Glaubensfreiheit" gleichberechtigt nebeneinander existierten, hat sich nach Meinung Pawlowskis das Verhältnis zwischen Recht und Moral grundlegend verändert. Die Moral könne Recht nicht mehr begründen. "Ihre Aufgabe ist die Kritik. Ausschlaggebend für das Zusammenleben in einer Gesellschaft ist deshalb das Recht und nicht die Moral."

    In der anschließenden Podiumsdiskussion nahmen neben den Referenten unter anderem Prof. Dr. Dr. h.c. Laufs, Stellvertretender Geschäftsführender Direktor des I MGB, die Mannheimer Philosophie-Professorin Dr. Ursula Wolf sowie Prof. Dr. Dietmar Mieth vom Zentrum für Ethik in Tübingen teil. In der auch mit den Zuhörern geführten Diskussion wurden die Thesen des Vormittags eingehend diskutiert. Neben medizinisch-praktischen Fragen kamen hierbei auch völkerrechtliche Aspekte bei der Betrachtung des Verhältnisses von Recht und Moral zur Sprache. So wies etwa der Mannheimer Jurist und Direktor des IMGB Prof. Dr. Eibe Riedel darauf hin, dass die Bioethikkonvention des Europarates als Rahmenabkommen gesehen werden müsse. Auch wenn es zwischen den einzelnen europäischen Ländern große Meinungsdifferenzen gebe, sei es besser, aufeinander zu zugehen, nach dem Motto: "If you canŽt beat them, join them!"

    Kontakt:

    Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht,
    Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
    Am Kaiserring 10-12
    68161 Mannheim
    Tel.: 0621 / 181 3554
    Fax: 0621 / 181 3555
    Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Jochen Taupitz


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    Criteria of this press release:
    Biology, Information technology, Law, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Philosophy / ethics, Politics, Religion
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Personnel announcements, Scientific conferences
    German


     

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