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Wissenschaft
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 10. Oktober in Osnabrück verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber den bisherigen Regelungen für Studienbeiträge diskutiert. Derzeit haben sieben Länder Studienbeiträge mit unterschiedlicher Verbindlichkeit für die Hochschulen eingeführt. "Die Länder haben die Verpflichtung, Rechtssicherheit zu schaffen. Die Hochschulen brauchen Studienbeiträge, um die Qualität der Lehre zu stärken. Dies verlangt aber eine klare rechtliche Grundlage für ihre Entscheidungen", sagte dazu HRK-Präsidentin Prof. Margret Wintermantel am folgenden Tag vor der Presse in Berlin.
Die zuletzt veröffentlichte Rechtsauffassung, dass Ausfallfonds nicht aus den Studienbeiträgen finanziert werden dürfen, bestätige die Einschätzung der Hochschule. Unbedingt geklärt werden müsse auch, ob die pauschale Festlegung der Beitragssätze rechtens sei. "Die HRK hat immer gefordert, dass die Hochschulen die Möglichkeit haben sollten, unterschiedliche und nach Fachbereichen differenzierte Beiträge zu erheben. Wenn sich herausstellt, dass die Verfassung dies so fordert, so bestätigt das unsere Haltung", sagte Wintermantel.
Der Senat verständigte sich darauf, dass die HRK die Hochschulen bei der Einführung von Studienbeiträgen intensiv begleiten wird.
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