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Wissenschaft
Berlin, 1. November 2006. Der Tarifkonflikt an der Charité ist beendet. Der Aufsichtsrat der Charité - Universitätsmedizin Berlin hat dem gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und der dbb tarifunion erarbeiteten Eckpunktepapier heute einstimmig zugestimmt. "Wir begrüßen die Einigung ausdrücklich, auch wenn die zusätzlichen Belastungen für die Charité natürlich schmerzhaft sind", erläutert der Direktor des Klinikums Dr. Behrend Behrends. "Mehr Planungssicherheit für uns und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war für uns ein entscheidendes Ziel." Nur so könne es gelingen, den bereits erfolgreich eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen und die Charité im Sinne des Unternehmenskonzeptes "Charité 2010" zukunftssicher zu machen.
Der neue Tarifvertrag startet am 1. Januar 2007 und läuft bis Ende 2010. Es erfolgt eine sofortige Angleichung an die Regelungen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes TVöD. In drei Schritten wird das Gehaltsniveau um insgesamt 4,4 Prozent gesteigert und entspricht dann dem Tarifniveau des öffentlichen Dienstes. Lebensaltersstufen und Bewährungsaufstiege werden für alle Beschäftigten gewährt. Auch bei der Arbeitszeit gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt einheitlich 39 Stunden. Keine Einheitlichkeit gibt es allerdings weiterhin bei den Zuwendungen, welche darüber hinaus deutlich niedriger ausfallen. Insgesamt rechnet die Charité mit jährlich ca. 5 Millionen Mehrkosten durch den Tarifabschluss.
"Das ist der Preis, den wir unter anderem für mehr Flexibilität bei der dringend notwendigen Personalanpassung zahlen", erklärt Behrends. "Nur so können wir die Restrukturierungsmaßnahmen an der Charité erfolgreich umsetzen." In einem ergänzenden "Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen in der Charité" werden betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2012 ausgeschlossen. Im Gegenzug erhält die Charité aber Instrumente, die es ermöglichen, das Personal deutlich flexibler einzusetzen. So können Mitarbeiter, deren Arbeitsplatz wegfällt, dauerhaft oder befristet für eine neue Beschäftigung eingesetzt werden. Der neue Arbeitsplatz sollte in erster Linie in der Charité angesiedelt sein, die Vermittlung kann aber auch an einen externen Arbeitgeber erfolgen. Dazu wird eine Personal Service und Management Agentur eingerichtet, die auch dafür zuständig ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für neue Tätigkeiten zu qualifizieren.
Criteria of this press release:
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
transregional, national
Science policy
German
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