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Um die erheblichen CO2-Minderungspotenziale bei Wohngebäuden umzusetzen, wurde Anfang 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland eingeführt.
Mit der Einführung der EnEV 2002 sind die Anforderungen an Architekten und Anlagenplaner gestiegen. Durch die vorgeschriebene integrierte Betrachtungsweise müssen nun alle am Bauprozess beteiligten besser zusammenarbeiten. Gleichzeitig hat sich der Staat als Kontrollinstanz im Rahmen der Deregulierung zurückgezogen. Damit muss die Umsetzung der EnEV bei Neubau und Altbausanierung vor allem auf privater Basis geregelt werden. Es bestand der Bedarf, diese Regelung kritisch zu begleiten und ihren Erfolg hinsichtlich der Erreichung der Klimaschutzziele zu evaluieren. Vor diesem Hintergrund untersuchte das ifeu-Institut gemeinsam mit ECONSULT Rottenburg die Umsetzung der EnEV in Baden-Württemberg, unterstützt von der Zukunftsoffensive III des Landes.
In der Studie wurden sowohl die Angebotsseite (Ministerien, Bauämter, Architekten, Ingeniere, Handwerker, Hersteller) als auch die Nachfrageseite über die Erfahrungen mit der EnEV im Wohnungsneubau und -bestand befragt. Zunächst erfolgte eine Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Vollzugsregelungen in den einzelnen Bundesländern. Die Deregulierungsbemühungen im Rahmen der EnEV haben dazu geführt, dass auf behördliche Prüfungen der Nachweise und Energiebedarfsausweise sowie auf behördliche Kontrollen der Bauausführung weitgehend verzichtet wird. Die Befragungen der Akteure am Bau ergab, dass die Verlagerung der Verantwortung auf die privatrechtliche Seite nicht als ausreichend für die Einhaltung der EnEV angesehen wird. So wurde häufig angemerkt, dass das jetzige System auf Grund der fehlenden Kontrolle Fehlentwicklungen begünstigt, da Marktakteure, die die Regelungen nicht einhalten, kaum mit Konsequenzen rechnen müssen.
Die Befragungen in Baden-Württemberg haben aber auch gezeigt, dass es mit Einführung der EnEV zu einer starken Anhebung der Dämmstärken im Gebäudebestand kam. Allerdings werden auch heute noch viele Fassadensanierungen ohne Wärmedämmung ausgeführt. Damit wird das Minderungspotenzial auf Basis der EnEV-Bauteilanforderung im Wohngebäudebestand in Baden-Württemberg nur zu etwa 43 Prozent ausgeschöpft.
Um die gesamten wirtschaftlichen Potenziale umzusetzen, müssen vom Land Baden-Württemberg und vom Bund zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören:
· Die Sofortige Anpassung der Auslegungsbedingungen der EnEV an die aktuelle Energiepreisentwicklung.
· Die Kurzfristige Anhebung der Dämmstandards der EnEV.
· Die mittelfristige Einführung nachhaltiger Dämmstandards (z.B. KfW-40 oder KfW-60 mit etwa 10 kg CO2 pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr) im Neubau.
·Die Einführung von stichprobenartigen Kontrollen der Energieausweise und der Bauausführung seitens der Behörden zur Sicherung des Vollzugs.
Die ordnungsrechtlichen Maßnahmen sollten durch folgende weitere Instrumente in Baden-Württemberg ergänzt werden.
· Die Förderung eines integrales Coachings bei der Energieberatung.
· Die Förderung eines Premium-Produktes Energiepass/Energieberatung.
· Die Einführung eines verbändeübergreifenden Qualitätssiegels für die Energieberatung.
· Die Entwicklung eines nachhaltigen Sanierungsstandards für Baden-Württemberg.
· Der Ausbau standardisierter Qualifizierungsangebote für die Anbieter- und die Nachfrageseite.
Kontakt:
Hans Hertle
ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg
Wilckensstraße 3, 69120 Heidelberg
Tel.: 06221/4767-17
hans.hertle@ifeu.de
www.ifeu.de
http://www.ifeu.org/index.php?bereich=ene&seite=bwenev - Download des Endberichtes
Übersicht über die beteiligten Akteursgruppen
Source: Grafik: ifeu
Beachtung der Einhaltung der EnEV aus Sicht der Gebäudeeigentümer
Source: Grafik: ifeu
Criteria of this press release:
Biology, Construction / architecture, Electrical engineering, Energy, Environment / ecology, Law, Oceanology / climate, Politics
transregional, national
Research results, Transfer of Science or Research
German
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