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Wissenschaft
Zustimmend zur Kenntnis genommen hat der Wissenschaftsrat Grundsätze zur Begutachtung von Forschungsbauten an Hochschulen. Damit ist ein Verfahren etabliert, mit dem der Wissenschaftsrat künftig Forschungsbauten an Hochschulen begutachten wird, die Bund und Länder als neue Gemeinschaftsaufgabe auf Basis von Art. 91b Abs. 1 Nr. 3 GG fördern.
Diese neue investitionsbezogene Forschungsförderung an Hochschulen wurde nach Übergang des allgemeinen Hochschulbaus in die ausschließliche Kompetenz der Länder im Zuge der Föderalismusreform im Sommer 2006 eingeführt. Ziel ist es, die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung zu verbessern. Gefördert werden können Bauten an Hochschulen mit Investitionskosten von mehr als fünf Millionen Euro, deren Infrastruktur weit überwiegend der Forschung dient. Die Forschung muss von überregionaler Bedeutung sein. Die Fördermittel sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden, wodurch bis zum Jahr 2013 jährlich insgesamt 600 Millionen Euro für Forschungsbauten und Großgeräte zur Verfügung gestellt werden. Hiervon entfallen knapp 430 Mio. Euro auf Forschungsbauten, die übrigen Mittel auf Großgeräte. Beginnend mit einem beschränkten Mittelaufkommen von 20 Mio. Euro im Jahr 2007, das bereits im nächsten Jahr auf 100 Mio. Euro anwachsen soll, werden ab 2009 430 Mio. Euro für Forschungsbauten zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der neuen Förderung können die Länder kontinuierlich Vorhaben planen und Anträge für Forschungsbauten stellen. Der Wissenschaftsrat wird die den Forschungsbauten zugrundeliegende Forschungsprogrammatik begutachten und der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) empfehlen, welche der von den Ländern angemeldeten Vorhaben finanziert werden sollen. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates werden eine Reihung der Projekte unter Berücksichtigung ihrer wissenschaftlichen Qualität und nationalen Bedeutung umfassen.
Hinweis: Die "Grundsätze zur Begutachtung von Forschungsbauten" (Drs. 7725-07) werden im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.
http://www.wissenschaftsrat.de
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
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German
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